Vier Pfoten auf Bewährung - Ein neues Zuhause für Tierheimhunde
besprechen, dass sie nicht nur planen, sich einen Hund zu holen, sondern auch explizit auf die gewünschte Rasse hinweisen und sich die Genehmigung zur Haltung schriftlich bestätigen lassen. Nur so kann man Missverständnisse und Ärger von Anfang an vermeiden. Wer davon spricht, sich einen mittelgroßen Hund zu holen und mit einem Bullterrier in die Mietwohnung zieht, wird oftmals erleben, dass der Vermieter versucht, die Haltung dieses speziellen Tieres zu verhindern, während ein gleich großer Mischling unbekannter Abstammung kein Problem dargestellt hätte.
Auf keinen Fall sollte man versuchen zu tricksen oder Dinge zu verschleiern. Leider neigen auch manche Tierheime und deren Mitarbeiter dazu, zu lügen, um Listenhunde leichter vermittelbar zu machen. Schnell wird dann aus dem reinrassigen American Staffordshire ein Boxer-Labrador-Mischling und auch für andere Listenhunde werden häufig waghalsige Mischungen erfunden, nur um ihre wahre Abstammung zu verschleiern.
Auch wenn es verlockend erscheint, durch so einen kleinen Kunstgriff den ganzen Aufwand rund um die Übernahme eines Listenhundes zu übergehen, sollte man sich auf keinen Fall darauf einlassen. Zu groß ist die Gefahr, dass der vermeintlich leichte Weg in die Tiefe führt und Hund und Halter in große Schwierigkeiten bringt.
Sollte sich ein Nachbar oder Vermieter gestört fühlen oder misstrauisch werden beim Anblick des vermeintlichen Labradormischlings, reicht in vielen Gemeinden eine Anzeige beim Ordnungsamt oder der Polizei, um eine erste in Augenscheinnahme des Hundes durch einen Polizeihundeführer zu veranlassen. Teilt dieser die Ansicht des Anzeigenstellers, dass es sich um einen Listenhund handeln könnte, wird meist ein Rassegutachten durch einen Sachverständigen gefordert. Beurteilt dieser den Vierbeiner als Listenhund oder Listenhundmischling kommt der ganze Anforderungskatalog trotzdem auf den Besitzer zu. Das große Problem ist jedoch an dieser Stelle, dass die zuständige Behörde, sollte sie die Vermutung haben, dass die wahre Rasseidentität des Vierbeiners mutwillig verschwiegen wurde, die Genehmigung zur Haltung des Hundes durchaus verweigern kann, was zur Folge hat, dass der betroffene Hund zurück ins Tierheim muss.
Sicherlich gibt es die Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder gerichtlich gegen solche Entscheidungen vorzugehen, doch oftmals muss der Vierbeiner die Zeit bis zum endgültigen Urteilsspruch dennoch im Tierheimzwinger verbringen. Um solche Risiken gar nicht erst einzugehen, sollte man von Anfang an ehrlich und gut informiert an die Übernahme eines Listenhundes herangehen.
Wie es weiter geht – Die Vermittlung besprechen
Nun ist es soweit, man hat sich einen Hund ausgesucht, hat sich die Zeit genommen, diesen richtig kennen zu lernen und hat entschieden, dass dieser Vierbeiner zu einem passt und das man ihn für den Rest seines Lebens zu sich nehmen möchte. Einzig die verwaltungstechnischen Angelegenheiten trennen den Tierheimbewohner noch von seinem künftigen Besitzer. Da es kein einheitliches Vorgehen bei der Vermittlung innerhalb der Vereine, Tierheime und Organisationen gibt, sollte man sich an dieser Stelle noch einmal die Zeit nehmen, die weiteren Schritte explizit und in Ruhe durchzusprechen.
Auf keinen Fall sollte man solche Dinge nebenbei bereden, während man den Hund zu einem Spaziergang abholt oder der Hundepfleger gleichzeitig mit etwas anderem beschäftigt ist. Auch sollte man darauf achten, nur mit Tierheimmitarbeitern zu sprechen, die befugt sind, die Vermittlung durchzuführen. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen, kann man sich auf die Aussagen von Beschäftigten aus anderen Bereichen oder Hilfskräften in den meisten Fällen nicht verbindlich berufen.
Idealerweise macht man im Vorfeld einen Termin mit dem zuständigen Pfleger oder auch der Tierheimleitung und weist daraufhin, dass man den Vermittlungsablauf durchsprechen möchte. So kann sich die betreffende Person vorbereiten und sich auch genügend Zeit für das Gespräch nehmen, um alles in Ruhe klären zu können. Auch man selbst sollte darauf achten, dass man nicht in Eile ist und sich bereits im Vorfeld überlegen, welche Fragen man zur Vermittlung noch hat.
Die Hauptfrage dürfte der Unterzeichnung des Schutzvertrages gelten. Manche Tierheime lassen diesen gleich nach dem Entschluss zur Übernahme des Hundes ausfüllen, andere schalten eine Probezeit voraus oder knüpfen im Vorfeld noch weitere Bedingungen an die
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