Vier Pfoten auf Bewährung - Ein neues Zuhause für Tierheimhunde
Schädeldecke stößt und den Hund verrückt werden lässt.
Woher diese Schauermärchen kommen, lässt sich kaum mehr nachvollziehen, wissenschaftlich haltbar und bewiesen ist keine einzige der Geschichten und doch werden sich künftige Halter von Listenhunden immer wieder mit solchen Aussagen konfrontiert sehen.
Vorab sollte man sich überlegen, ob man prinzipiell bereit wäre, einen Listenhund bei sich aufzunehmen. Viele Interessenten schließen dies von vornherein aus verschiedensten Gründen aus. Wer sich nicht gezielt aus Liebhaberei für eine bestimmte Rasse entscheidet, sollte sich die Frage stellen, ob auch ein Staffordshire oder ein Rottweilermischling für ihn in Frage kommen könnte.
An erster Stelle steht dann die Frage, welche Rassen eigentlich zu den Listenhunden zählen. Die Kategorien, sowie die gelisteten Rassen und die damit verbundenen Auflagen variieren von Bundeslang zu Bundesland stark. Da sich die Rasselisten bisweilen ändern, sollte man sich im Zweifelsfalle immer beim örtlichen Ordnungsamt oder dem zuständigen Amtsveterinär nach den aktuell gültigen Bestimmungen der Gefahrenhundeverordnung erkundigen. Eine Rasse, die in einem Bundesland nicht unter die Kategorie Listenhund mit besonderen Auflagen fällt, kann in einem anderen Bundesland in Privathand kaum genehmigungsfähig sein.
Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollte man sich im Vorfeld genau informieren, welche Vorraussetzungen Hund und Halter erfüllen müssen, um zusammenleben zu dürfen. Leider stürzen sich viele Interessenten oftmals viel zu unbedarft in das Abenteuer Listenhund und müssen dann angesichts der hohen Auflagen letztendlich doch kapitulieren und den Vierbeiner ans Tierheim zurück geben.
Zu den gängigen Anforderungen, die an den künftigen Halter eines Listenhundes gestellt werden, gehören das polizeiliche Führungszeugnis, Volljährigkeit und ein Sachkundenachweis. In manchen Bundesländern herrscht Registrierungs - und Versicherungspflicht für betroffene Rassen. Doch hier stellt sich bereits oftmals das erste Problem. Einige Versicherungsanbieter schließen eine Haftpflichtversicherung für Listenhunde aus, andere nehmen diese Hunde zwar auf, verlangen jedoch horrende Beitragssätze. Hier gilt es, sich im Vorfeld genau zu informieren, wo man seinen künftigen Mitbewohner versichern kann.
Auch die meisten Gemeinden erheben für Listenhunde einen erhöhten Hundesteuersatz, der schnell ein paar Hundert Euro im Jahr betragen kann. In manchen Gegenden wird ein betroffener Hund nach bestandenem Wesenstest auf den normalen Steuersatz zurück gestuft.
Während der künftige Hundehalter seinen Sachkundenachweis bereits vor Übernahme des Vierbeiners ablegen sollte, ist der Wesenstest erst später möglich. Da das Zusammenspiel von Hund und Halter beurteilt werden soll und geprüft wird, ob der neue Halter den Vierbeiner kontrollieren kann, ist es nicht machbar, dass der Wesenstest bereits prophylaktisch im Tierheim abgelegt wird und mit dem Hund zusammen übernommen werden kann.
Selbst wenn ein zu vermittelnder Hund bereits ein Verhaltensgutachten besitzt, muss er dies in der Regel zusammen mit dem neuen Besitzer wiederholen. Wer sich im Vorfeld über diese Prüfung informiert, weiß , was von ihm und seinem Hund gefordert wird. Auch sollte man sich über die einzelnen Prüfer, die den Wesenstest abnehmen dürfen, eingehend informieren. Auch wenn diese amtlich bestellten Gutachter unparteiisch und objektiv sein sollten, ist dies erfahrungsgemäß in der Realität leider nicht immer der Fall. In der Regel ist in den einzelnen Regionen jedoch bekannt, welche Prüfer Vorurteile gegen Listenhunde hegen und deshalb gemieden werden sollten.
Auch sollte man sich damit auseinandersetzen, was passiert, sollte man mit dem Hund durch den Test fallen. Was danach mit dem Vierbeiner geschieht, hängt wieder von den einzelnen Regionen ab. Es kann passieren, dass der Hund nach Nicht-Bestehen als gefährlicher Hund nicht in Privathand gehalten werden darf und zurück ins Tierheim muss. Ebenso können auf Hund und Halter auch nur verschiedene Auflagen, wie dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang, zu kommen. Diese Möglichkeit sollte man nie aus den Augen verlieren. Ist man bereit, seinen Hund in der Öffentlichkeit auf Dauer mit Leine und Maulkorb zu führen? Kann und will man es sich leisten, den erhöhten Steuersatz zu bezahlen?
Interessenten, die zur Miete leben, sollten im Vorfeld mit ihrem Vermieter
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