Vier Pfoten auf Bewährung - Ein neues Zuhause für Tierheimhunde
Abgabe des Hundes. Eine der häufigsten Anforderungen ist die sogenannte Vorkontrolle. Ein Mitarbeiter des Tierheims oder ein ehrenamtlicher Kontrolleur besuchen hierbei die potentiellen Besitzer und begutachten das Umfeld, in dem der Vierbeiner in Zukunft leben soll. Oftmals fällt erst bei der Vorkontrolle die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Interessent wirklich geeignet ist für einen bestimmten Hund.
Andere Organisationen geben ihre Schützlinge vorerst mit einem befristeten Pflegevertrag ins neue Zuhause ab und lassen sie dort Probewohnen, damit die potentiellen neuen Besitzer vor Bezahlung der Schutzgebühr den Alltag mit dem Vierbeiner so zu sagen testen können. Manchen Vereinen wiederum sind solche Testläufe zu wider, da es abgelehnt wird, dass man die zu vermittelnden Hunde „ausprobiert“ und bei Nicht-Gefallen zurückgibt oder umtauscht, wie einen Gegenstand. Manchmal ist die Übernahme eines Hundes auch an Auflagen, wie den Besuch einer Mindestanzahl an Trainingsstunden in einer Hundeschule oder der Teilnahme an einem Seminar geknüpft, bevor der Abgabevertrag unterzeichnet wird.
Wichtig ist auch zu klären, wie lange der Hund über den Tierschutzverein Haftpflicht versichert ist. Meist erlischt der Versicherungsschutz mit der Unterzeichnung des Schutzvertrags und dem Verlassen des Tierheimes. Um unliebsame Überraschungen und kostspielige Folgen im Falle eines Unfalles innerhalb der ersten Tage nach Einzug des Hundes zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld um die Haftpflichtversicherung zu kümmern. Auch ist die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde am Wohnort der neuen Besitzer zu beachten. In manchen Gegenden sind Tierheimhunde für einen befristeten Zeitraum von der Hundesteuer befreit, müssen jedoch trotzdem angemeldet werden.
Des Weiteren ist es ratsam, sich über die Tierarztakte seines künftigen Hundes zu informieren und sich Termine für anstehende Untersuchungen geben zu lassen, ebenso wie genaue Informationen über kürzlich durchgeführte Behandlungen oder Operationen.
Die Höhe der Schutzgebühr sollte ebenso Thema sein, wie der Zeitpunkt wann und wie sie zu entrichten ist. Die meisten Tierheime bestehen auf Barzahlung gegen Quittung bei Unterzeichnung des Vertrages.
Man sollte abklären, ob der vermittelnde Verein nach Abgabe des Hundes noch eine Nachkontrolle vorsieht. Zum Einen wird diese Maßnahme gern als Ergänzung zur Vorkontrolle gesehen, um zu überprüfen, ob die im Vorfeld gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Zudem nutzen gute Organisationen diesen Besuch dazu, um den neuen Besitzern nach einer Eingewöhnungszeit des Hundes bei eventuell auftretenden Problemen Unterstützung anbieten zu können.
Viele Tierheime bieten auch nach der Vermittlung noch weitere Hilfe für die neuen Besitzer der ehemaligen Tierschutzhunde an. Einige arbeiten mit Hundeschulen zusammen, in denen man nach Übernahme eines Vierbeiners zu Sonderkonditionen trainieren kann. Andere bieten Dogsitterdienste im Krankheitsfall an oder veranstalten Seminare für die neuen Hundehalter. Auch diesen Punkt sollte man im Rahmen des Gesprächs nicht außer acht lassen.
Auch wenn man mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein zu tun hat, sollte man sich aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nie nur auf die Aussagen der zuständigen Vermittler verlassen, sondern sollte alle Sondervereinbarungen oder sonstige getroffenen Zusagen schriftlich im Schutzvertrag festhalten.
Abgelehnt – Und nun?
Nach der Vorkontrolle, im Vermittlungsgespräch oder nach einem Probetag: Es kann einem Interessenten immer drohen - das Nein von Seiten des Tierheims. Ganz egal, wie die Entscheidung für einen potentiellen Weggefährten aus dem Tierheim getroffen wurde, ob man sich Hals über Kopf in ein Foto verliebt oder nach Monaten gemeinsamen Gassigehens den Entschluss gefasst hat, für die Interessenten ist das Scheitern der Vermittlung immer ein Schock. Die Reaktionen auf die Absage fallen ganz unterschiedlich aus. Manche sind traurig, andere maßlos enttäuscht und wieder andere reagieren mit Wut. Hin und wieder wird auch versucht zu verhandeln, zu feilschen, damit man den ersehnten Hund doch noch mit zu sich nach Hause nehmen kann. Für einige Tierfreunde ist nach einer Absage das Thema Hund aus dem Tierschutz abgehakt. Sie suchen sich ihren neuen Mitbewohner bei einem Züchter, aus einer Zeitungsannonce von privat oder im schlimmsten Fall bei einem Vermehrer. Mancher grollt nur dem einen Tierheim,
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