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Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Titel: Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Winfried Schwabe
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müssen.
    Was dem LG Münster zu dieser Ungeheuerlichkeit einfiel, taugt als Leitfaden für einen sozial verantwortungsvollen Umgang mit behinderten Menschen. Wörtlich heißt es im Urteil: »Dem Kläger steht selbstverständlich kein Anspruch zu. Ein verständiger Mensch weiß nämlich, dass einem behinderten Kind besonderer Schutz zukommt, der im Übrigen auch verfassungsrechtlich garantiert ist. Gerade im nachbarschaftlichen Zusammenleben ist zudem ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft erforderlich, um dem Behinderten ein Leben weitestgehend frei von vermeidbaren Beschränkungen zu ermöglichen. Die gelegentlichen Laute des behinderten Jungen sind daher keinesfalls als ›besondere Lästigkeit‹, die einen Schadensersatzanspruch begründen könnte, zu bewerten. Der Verkäufer war aus diesem Grund auch nicht verpflichtet, den Kläger auf das autistische Kind in der Nachbarschaft hinzuweisen. Hiergegen sprechen bereits für jedermann erkennbare ethische Gründe.«
    Und als Moral gab das Gericht dem Kläger noch Folgendes mit auf den Weg: »Würde man dies anders beurteilen, läge darin eine vom Grundgesetz ausdrücklich verbotene Benachteiligung eines Menschen, dem unsere Gesellschaft besonderen Schutz schuldet.«
    Danke, mehr geht nicht.

Landgericht Münster — Aktenzeichen: 8 0 378/08

Wolldecken und Karokaffee
Warum man in seiner Wohnung nicht heizen muss
    Ich erinnere mich daran, als wäre es letzte Woche gewesen. Vor ziemlich genau 30 Jahren lud unser damaliger Fußballtrainer Frank die gesamte B-Jugend (14–16 Jahre) zum Frühstück in seine (Studenten-)Wohnung ein. Es war kurz vor Weihnachten, und wir staunten nicht schlecht, als Frank die Tür öffnete, jedem von uns eine Wolldecke in die Hand drückte und meinte: » Ich hab keine Kohle für die Heizung! « Und so saßen wir jungen Kerle in einer kleinen Bude in Köln-Ehrenfeld, jeder in eine Decke eingehüllt und tranken Karokaffee. Unvergesslich.
    Warum ich das erzähle? Das Amtsgericht (AG) in Saarbrücken hat jetzt eine Entscheidung zu der Frage veröffentlicht, ob man eigentlich rechtlich verpflichtet ist, in seiner Mietwohnung zu heizen. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter anhand des Gaszählers bemerkt, dass einer seiner Mieter die Wohnung offenbar nicht oder nur sehr gering beheizte. Es kam zum Streit, da der Vermieter fürchtete, dadurch könnten Schäden am Mauerwerk entstehen. Das AG Saarbrücken gab dem Mieter letztlich Recht und stellte einige interessante Regeln auf: Grundsätzlich, so das Gericht, »ist es jedem Mieter unbenommen, seine Wohnung nach individuellen Bedürfnissen zu beheizen«. Eine vertragliche Pflichtverletzung, die unter Umständen einen Kündigungsgrund darstellt, liege nur dann vor, wenn durch geringes Heizverhalten Schäden an der Wohnung entstehen. Hierfür allerdings sei immer der Vermieter beweispflichtig. Er müsse konkret aufzeigen, welche Schäden durch welche Heizfehler entstanden seien. Wer also etwa Schimmelbeläge oder Staubablagerungen in der Wohnung findet, muss als Vermieter nachweisen, dass diese ursächlich auf der mangelnden Heizung beruhen – notfalls mit Hilfe eines Sachverständigen.
    Fazit: Heizen muss grundsätzlich niemand. Jedenfalls solange keine Schäden an der Wohnung entstehen. An Schimmelbeläge oder Staubablagerungen in Franks Wohnung erinnere ich mich übrigens nicht mehr. Nur an den Karokaffee, und der war heiß.

Amtsgericht Saarbrücken — Aktenzeichen: 4 C 487/08

Die Grenzen der Sozialisierung
Warum ein Mörder kein Busfahrer werden darf
    Ein gut funktionierendes Gesellschafts- und Rechtssystem zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass es Straftätern die weitestgehende Resozialisierung ermöglicht. An welche Grenzen ein solches Vorhaben stoßen kann, aber auch muss, bekam kürzlich ein Mann aus der Nähe von Gießen (Hessen) zu spüren. Der hatte sich bei der zuständigen Behörde für den Erwerb des Busführerscheins angemeldet, da er sich nach seiner Haftentlassung eine neue berufliche Existenz als Fahrer aufbauen wollte. Sein Problem: Er war neben mehreren Vermögensdelikten zuletzt auch wegen Mordes und Raubes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nach 13 Jahren Haft aber wegen guter Führung auf Bewährung entlassen worden.
    Was tun? Die Behörde beauftragte

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