Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Altersrente
65
voll weiter arbeiten bis 67
117 Prozent Altersrente*
* 17 Prozent-Punkte Steigerung durch:
0,5 Prozent-Punkte Zuschlag für jeden Monat späterer Altersrente
=
6 Prozent-Punkte pro Jahr
=
12 Prozent-Punkte in zwei Jahren
+
circa 5 Prozent-Punkte durch Weiterzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Wer schon eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist versicherungsfrei und kann auf diese Versicherungsfreiheit auch nicht verzichten. Wer daneben noch arbeitet und weniger als 400 Euro verdient, kann durch eigene Beiträge den Rentenanspruch nicht mehr steigern. Die Rentenversicherung nimmt dann einfach keine Einzahlungen mehr an. Allein der Arbeitgeber muss noch seinen Anteil zum Rentenversicherungsbeitrag leisten.
Höhe: 15 Prozent des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Höhere Rente
Nehmen Sie die Rente erst später als mit 65 bzw. 67 in Anspruch, ist das in jedem Fall positiv für die Höhe der Rente. Allerdings bleibt so weniger Zeit zum Genießen der Rentenphase.
Rechtzeitig Unterlagen einreichen
Damit die erste Zahlung der Altersrente reibungslos klappt, sollten Sie rechtzeitig – mindestens ein Jahr vor dem Rentenantrag – alle Unterlagen beim Träger der Rentenversicherung eingereicht haben, sodass ein vollständiger Versicherungsverlauf über Ihr gesamtes Berufsleben vorliegt.
Rechtzeitig Rente beantragen
Rückt der gewünschte Termin für den verspäteten Ruhestand näher, sollten Sie spätestens drei Monate vor dem Ausscheiden aus dem Job formlos die Rente beantragen. Um die Sache zu beschleunigen, sollten Sie unbedingt eine Verdienst-Vorausbescheinigung der letzten drei Arbeitsmonate vom Arbeitgeber hinzufügen. Eine verspätete Antragstellung kann zu einem späteren Beginn der Rentenzahlung führen. Rückwirkend wird die Altersrente maximal für ein Vierteljahr gezahlt.
Darf ich noch Altersteilzeitarbeit nutzen und wenn ja, ab welchem Alter?
Aktuell gilt noch bis Ende 2009: In den Vorruhestand können Arbeitnehmer ab 55 Jahren gehen, die eine tarifvertragliche, betriebliche oder individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen. Voraussetzung für diese wegen des Alters vereinbarte Teilzeitarbeit: Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt. Die Altersteilzeit gilt in Zukunft unabhängig von der bisher gezahlten »Altersrente nach Altersteilzeitarbeit«, die nur Versicherte bekommen können, die vor 1952 geboren wurden. Ein Altersteilzeitvertrag kann auch auf eine andere Altersrente hin abgeschlossen werden.
Was Altersteilzeit bedeutet
Es wird vereinbart, dass in der verbleibenden Zeit (frühestens ab 55) bis zum regulären Rentenbeginn (meist noch ab 65) die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens die Hälfte verringert wird. In der Regel erfolgt dies nach dem Blockmodell: Die erste Hälfte der Zeit wird weiter voll gearbeitet (Berufsphase), in der zweiten Hälfte gar nicht mehr (Ruhephase). Obwohl unterm Strich nur noch 50 Prozent der Arbeitszeit ausgefüllt werden, bekommt der Arbeitnehmer nicht nur 50 Prozent seines bisherigen Entgelts. Per Gesetz muss der Arbeitgeber den halbierten Verdienst um mindestens 20 Prozent aufstocken undzusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Freiwillig zahlen viele Arbeitgeber mehr als vom Gesetzgeber verlangt (vgl. auch Seite 52).
Der Charme an der bisherigen Regelung: Wer mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit geleistet hat, also ein volles Jahr weiter gearbeitet und anschließend ein volles Jahr pausiert hat, kann vorzeitig in Altersrente. Seit 2006 klappt das jedoch – abhängig vom Geburtsjahr und Geburtsmonat – erst zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr. Es müssten bei Start der Altersteilzeit also schon mindestens fünf Jahre verkürzte Arbeitszeit vereinbart werden, um anschließend in Altersrente nach Altersteilzeitarbeit gehen zu dürfen. Vertrauensschutz gibt es nur noch für Jahrgänge 1952 und älter.
Vertrauensschutz bei der Rente nach Altersteilzeitarbeit
Wenn Sie vor dem 1.1.1952 geboren sind und
am 1.1.2004 arbeitslos waren oder
Ihr Job vor dem 1.1.2004 gekündigt oder durch Vereinbarung nach dem 31.12.2003 beendet wurde oder
Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2004 beendet worden ist und Sie an diesem Tag beschäftigungslos waren oder
Sie vor dem 1.1.2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben,
können Sie aus Gründen des Vertrauensschutzes auch weiterhin ab 60 Jahren in Altersrente gehen – allerdings mit Abschlägen von bis zu 18
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