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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Pohl
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Ruhestand mit 70 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens liebäugelt, muss wenigstens 250 Euro pro Monat aus privatem Vermögen und zusätzlicher Vorsorge auf die gesetzliche Rente draufpacken können. So groß ist nämlich die monatliche Versorgungslücke (siehe Tabelle).
    Versorgungslücke steigt mit wachsendem Einkommen (Angaben in Euro)
Bruttoeinkommen
Altersrente 1
Versorgungslücke 2
767
279
258
1.534
559
515
2.301
837
773
3.067
1.118
1.030
4.192
1.527
1.407
4.601
1.550
1.625
5.368
1.550
2.253
6.135
1.550
2.790
    Private Vorsorge rechtzeitig beginnen
    Wichtig in diesem Zusammenhang für rentenferne Jahrgänge: Zeit ist bares Geld. Denn je eher mit der privaten Vorsorge begonnen wird, desto geringer können die Beträge sein, mit denen sich die eigene Vorsorge bewerkstelligen lässt. Die Sparkassen rechnen dies an einem Beispiel vor: Eine Frau spart zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr 100 Euro monatlich und lässt das Kapital bis zum Rentenbeginn dann nur noch liegen. Bei 5 Prozent Durchschnittsverzinsung erhält Sie mit 60 Jahren rund 67.000 Euro. Ihr Ehemann spart vom 30. bis 60. Lebensjahr – also 20 Jahre länger – ebenfalls 100 Euro zum gleichen Zinssatz. Mit 60 Jahren erhält er dennoch kaum nennenswert mehr – nur rund 81.900 Euro.
    Individuelle Umstände sind maßgebend
    Um zu wissen, wo man finanziell beim Rentenstart steht, lohnt schon fünf bis zehn Jahre zuvor ein Vermögensstatus. Daran lässt sich ablesen, was kurzfristig noch an Vorsorge getan werden muss.
    Auch wird die Notwendigkeit deutlich, womöglich den Rentenstart auf 67 oder noch später zu verschieben, falls der Arbeitsmarkt das hergibt. Zumindest sind die Einkommensquellen nach dem kompletten Berufsausstieg überschaubar (siehe Tabelle).
    Einkommensquellen zu Beginn des Ruhestands
Quelle
realistische Höhe (in Euro)
Ersparnisse
lastenfreies Eigenheim
Einnahmen aus vermieteter Wohnung
Gesetzliche Altersrente
Witwen-/ Witwer-Rente
Ablaufeistung Kapital-Versicherung
Private Altersrente oder Basisrente
Riester-Rente
Betriebsrente
Teilzeitarbeit

Was bleibt übrig, wenn ich erbe?
    Ein Erbe ist immer willkommen, solange es nicht überwiegend aus Schulden besteht. Leider landet längst nicht jede Erbschaft in vollem Umfang beim Empfänger. Bei der Verteilung redet das Finanzamt auch ein Wörtchen mit und erhebt Steuern bei Erbschaft (bei Tod) und Schenkung (vorgezogenes Erbe zu Lebzeiten). Die Höhe der Steuer ist in beiden Fällen im Prinzip gleich. Sie richtet sich nicht nur nach der Höhe des Vermögens, sondern auch nach der Erbschaftssteuerklasse, die wiederum vom Verwandtschaftsgrad der Erben zum Verstorbenen abhängt. Die nächsten Angehörigen sind in der niedrigsten Klasse I eingestuft (siehe Tabelle).
    Erbschaftssteuer-Sätze
bei Vermögenswert
Steuer (Prozent) fällig in Klasse
bis … Euro
I
II
III
52.000
7
12
17
256.000
11
17
23
512.000
15
22
29
5.113.000
19
27
35
12.783.000
23
32
41
25.565.000
27
37
47
darüber
30
40
50
    Steuerfreibeträge
    Es gibt jedoch Freibeträge für nahe Angehörige, sodass Ehepartner und Kinder in aller Regel von der Schenkungs- bzw.Erbschaftssteuer verschont bleiben. Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto geringer sind die Steuerklasse und die Steuersätze.
    Aber aufgepasst: Das geltende Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht wird geändert werden. Es gilt maximal bis Ende 2008.
    Der Entwurf eines neuen Erbschaftssteuergesetzes hat sich mehrfach verzögert. Zu Eckpunkten der Bundesregierung gehört, Freibeträge für einige Angehörige stark anzuheben, so dass noch weniger Erbschaftssteuer fällig ist:
Ehepartner: von 307.000 auf 500.000 Euro,
Kinder: von 205.000 auf 400.000 Euro,
Enkel: von 51.000 auf 200.000 Euro,
eingetragene Lebenspartner: von 5.200 auf 500.000 Euro.
    Eingetragene Lebenspartner sollen aber in der ungünstigen Steuerklasse III bleiben. Die Steuersätze sollen tendenziell ansteigen. In der günstigsten Steuerklasse I bleibt wohl nahezu alles beim Alten, doch in Steuerklasse II gilt bei einem Erbe von bis zu 12,99 Millionen Euro nun ein Steuersatz von 30 Prozent (bisher: 12 bis 27 Prozent), darüber hinaus 50 Prozent (bisher: 32 bis 40 Prozent).
    Selbst bewohntes Eigenheim steuerfrei
    Unterm Strich dürften das selbst bewohnte Eigenheim sowie mindestens 20.000 Euro Vermögen selbst für Geschwister in Zukunft steuerfrei bleiben. Neben den genannten Freibeträgen gibt es nämlich für Erben weitere Freibeträge, darunter so genannte Versorgungs-Freibeträge: für die

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