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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Pohl
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Prozent der Ablaufleistung;
    zudem behält der Versicherer noch eine Stornierungsgebühr von meist 3 bis 5 Prozent der Versicherungssumme ein (Ausnahme: Kündigung erst in den letzten 5 Jahren vor Schluss).
    Wahlrecht bei Auszahlung
    Bei der Auszahlung ihrer Lebens- oder privaten Rentenversicherung können Sie zwischen der einmaligen Auszahlung der Gesamtsumme (Kapitalabfindung) oder der monatlichen Auszahlung von kleinen Teilbeträgen (Verrentung) wählen. Die Rendite nach Steuern dürfte im Schnitt bei 5,0 Prozent liegen.

Riester-Rente – wie hoch fällt sie aus?
    Das Altersvermögensgesetz regelt, dass die Kapital gedeckte private Vorsorge (Riester-Rente), die 2002 eingeführt wurde und Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen soll, immer stärker staatlich gefördert wird. Je nach Einkommen (4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens werden begünstigt), Anspar-Beginn (Zeitfaktor entscheidet maßgeblich über absolute Höhe der Riester-Rente), Familienstand (Kinder bekommen zusätzliche Zulagen) und Anlageform (unterschiedliche Rendite-Chancen) kann die Riester-Rente üppiger oder schmaler ausfallen.
    In der Endstufe seit 2008 sind dies pro Jahr bis zu 154 Euro (Ehepaare bis 308 Euro); hinzukommen bis zu 185 Euro pro Jahr für jedes Kind (für Neugeborene ab 2008 sogar 300 Euro).
    So viel Riester-Zulage ist drin
    Jahr
Grundzulage pro Ehepartner
Zulage pro Kind
Mindest-Eigenbeitrag 1
2007
114
138
75
2008
154
185 2
75
2009
154
185 2
75
    Zusätzlicher Sonderausgaben-Freibetrag
    Besserverdiener erhalten neben der Riester-Zulage einen zusätzlichen Sonderausgaben-Freibetrag von bis zu 2.100 Euro pro Jahr ab 2008 (Ehepaare bis 4.200 Euro).
    Gute Rendite
    Insgesamt zeigt sich der Staat so spendabel, dass Riester-Verträge unterm Strich die Rendite vergleichbar sicherer Geldanlagen und Vorsorgeformen locker schlagen. Im Jahr 2006 brachten Riester-Verträge laut Stiftung Warentest – ohne Einrechnung der Förderung – zwischen
3,7 und 5,6 Prozent Rendite bei Riester-Versicherungen,
1,4 und 14,0 Prozent bei Riester-Fondssparplänen sowie
2,0 und 3,83 Prozent bei Riester-Banksparplänen.
    Günstig: Alle Anbieter müssen garantieren, dass der gesamte eingezahlte Beitrag zu Beginn der Auszahlungen im Rentenalter (zumeist mit 60, in den Folgejahren wahrscheinlich erst ab 62) auch wirklich zur Verfügung steht (Beitragsgarantie).
    Beispiel
    Ein Single ohne Kind erhält 2008 bei einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres (2007) in Höhe von 40.900 Euro bei einer Sparleistung von 1.636 Euro (= 4 Prozent) eine Grundzulage von 154 Euro. Hier würde von Amts wegen eine zusätzliche Entlastung als Sonderausgabe in Höhe von 420 Euro gewährt. Macht einen Gesamtzuschuss des Staates von 574 Euro für den Riester-Beitrag von insgesamt 1.636 Euro pro Jahr – falls der Anleger insgesamt so viel auf die hohe Kante legt. Bezogen auf das Eigenkapital des Anlegers ist das nicht schlecht – falls das eigentliche Vorsorgeprodukt gut ist.

Basisrente – wie hoch fällt sie aus?
    Die Höhe hängt vor allem von der Summe der Einzahlungen, dem Zeitfaktor, dem persönlichen Steuersatz und dem Anlagegeschick des ausgewählten Versicherers ab. Der Staat fördert seit 2005 vor allem Unternehmer bei der privaten Altersvorsorge durch die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Gefördert werden spezielle Anlageformen, die so gestaltet sein müssen, dass keine Kapitalabfindung, keine Übertragung auf Dritte, keine Beleihung sowie nur eingeschränkte Vererbung und Rentengarantiezeit für die Angehörigen im Todesfall möglich sind.
    Auszahlung erst ab 60
    Primär handelt es sich dabei um spezielle Rentenversicherungen der Lebensversicherer. Die Auszahlung ist erst ab dem Alter von 60 Jahren erlaubt. Im Prinzip kann jeder gefördert werden, der steuerpflichtig ist. Da die Förderung aber über den Sonderausgabenabzug läuft, lohnt sie nur für Berufstätige und wohlhabende Vorruheständler. Je höher das Einkommen, desto besser. Insgesamt darf jeder Ledige bis 20.000 Euro und Verheiratete bis 40.000 Euro pro Jahr an Beiträgen steuerlich ansetzen. 2008 sind 66 Prozent dieser jeweiligen Höchstbeträge absetzbar, also 13.200 Euro (siehe Tabelle auf Seite 79).
    Rentenleistungen aus der Basis-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils richtet sich nach dem ersten Jahr des Rentenbezugs und wird anschließend lebenslang festgeschrieben. Für Auszahlungsbeginn 2008 würden 56 Prozent der

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