Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Was macht mein Kind im Netz

Was macht mein Kind im Netz

Titel: Was macht mein Kind im Netz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Kettl-Roemer
Vom Netzwerk:
Internet-Abo-Fallen, Kinder und Jugendliche eher bei Freeware-Downloads, Gewinnspielen und irgendwelchen Tests. Sie klicken sich durch Fragen, mit denen sich angeblich ihre Intelligenz oder ihr „Flirtfaktor“ ermitteln lassen, machen „Liebes-Tests“ aller Art, lassen sich ein persönliches Horoskop erstellen oder bei den Hausaufgaben helfen. Etliche dieser Fallen lauern auch in Form von Anzeigen oder Postings in Sozialen Netzwerken.
    Manche dieser Angebote sind harmlos, viele sind aber nur darauf ausgelegt, naive Nutzer zu einem Klick zu verleiten, der in ein teures Abo führt. Dass es um ein Abonnement bzw. einen Vertrag mit längerer Laufzeit geht, steht irgendwo weit unten im Kleingedruckten, das natürlich kein auf sein „Testergebnis“ neugieriges Kind liest (das Kleingedruckte lesen auch die meisten Erwachsenen nicht).
    14 Tage später, also nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, kommt dann die böse Überraschung: Ins virtuelle Postfach oder in den realen Briefkasten flattert eine Rechnung über ein angeblich abgeschlossenes Abonnement. Wer nicht zahlt, bekommt Mahnungen und Drohungen, dass ein Inkassobüro eingeschaltet oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werde. Meistens sind das zwar leere Drohungen, aber viele Opfer sind so eingeschüchtert, dass sie doch zahlen. Und lästig ist das Ganze ja auch.
    Immerhin hat der Gesetzgeber reagiert und im Sommer 2012 eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verabschiedet. Der neue Paragraf 312g BGB verpflichtet die Internet-Anbieter seit 1. August 2012 dazu, einen Button einzurichten, auf dem klar steht, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Gibt es keinen solchen Button, kommt kein Abo-Vertrag zustande, selbst wenn im Kleingedruckten etwas anderes steht. Davon werden sich aber nicht alle Betrüger abschrecken lassen, denn ihr mieses Geschäft ist sehr lukrativ.
    Ähnlich wie bei den Handy-Abzockern brauchen die unseriösen Geschäftemacher für ihre Masche aber die persönlichen Daten des Nutzers. Ihr Kind sollte also ganz genau hinsehen oder Sie fragen, bevor es seinen richtigen Namen und seine E-Mail-Adresse oder sogar die vollständige Postanschrift irgendwo eingibt. Das ist bei Kostenlos-Tests technisch nicht erforderlich. Bei Internet-Gewinnspielen leuchtet es zwar ein, dass sie diese Daten benötigen, um den oder die Gewinner zu ermitteln – aber genau deswegen sollten Ihre Kinder nicht daran teilnehmen. Die meisten Gewinnspiele haben nämlich nur den einen Zweck, an persönliche Daten der Teilnehmer zu kommen, sei es für Marketing- oder für Betrugsvorhaben.
    Was Sie tun können, wenn Ihr Kind in eine Abo-Falle geraten ist
Wenn Ihr Kind noch nicht den siebten Geburtstag gefeiert hat, ist es nach dem Gesetz nicht geschäftsfähig, kann also gar keinen Vertrag abschließen. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, schicken Sie ein entsprechendes Schreiben an den unseriösen Anbieter, und zwar per Einschreiben mit Rückschein.
Ist Ihr Kind zwischen sieben und 18 Jahren alt, gilt es als „beschränkt geschäftsfähig“. Das heißt: Verträge sind nur dann gültig, wenn Sie zustimmen. Entsprechend schreiben Sie in diesem Fall, dass Sie die Zustimmung verweigern.
Ist Ihr Kind bereits volljährig, sollten Sie schon deswegen schriftlich reagieren, damit es keinen Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei bekommt, der sich negativ auf seine (spätere) Kreditwürdigkeit auswirken könnte.
Deshalb sollten Sie bzw. Ihr Kind binnen vier Wochen schriftlich – am besten per Einschreiben und Rückschein – erklären, dass kein Vertrag geschlossen wurde und Sie der Zahlungspflicht widersprechen. Musterformulierungen für solche Schreiben bekommen Sie bei den Verbraucherzentralen, deren Adressen Sie im Internet unter www.verbraucherzentrale.de finden.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie dagegen sofort, und zwar auf dem mitgeschickten Formular, widersprechen. Dazu wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Selbst reine Kinderspieleseiten führen manchmal in Abzockerfallen oder zu problematischen Inhalten
    Jüngere Kinder bis zum Ende des Grundschulalters sehen das Internet vorwiegend als virtuellen Spielplatz. Es gibt ja auch eine riesige Anzahl von Online-Spielen bzw. Spieleportalen für Kinder, von denen viele kostenlos und ohne Registrierung, nur über den Internetbrowser, genutzt werden können.
    Wenn wir „kostenlos“ hören, ist uns Erwachsenen klar, dass sich diese Seiten wohl anderweitig

Weitere Kostenlose Bücher