Was macht mein Kind im Netz
finanzieren müssen, denn natürlich wollen deren Anbieter nicht nur Kinder unterhalten, sondern auch Geld verdienen. Verdienstmöglichkeiten bieten sich über Werbung und über so genannte In-Game-Verkäufe, bei denen Spieler sich virtuelle Güter kaufen können, um ihr Spiel aufzupeppen oder einen Level weiterzukommen. Solche Käufe können Kinder auch problemlos alleine tätigen, weil sie beispielsweise über eine SMS oder einen Anruf auf eine gebührenpflichtige Nummer bezahlt werden. Das ist natürlich völlig legitim und an sich nicht weiter problematisch.
Wohl aber ist es problematisch, wenn Werbung auf diesen Portalen selbst wie ein Spiel oder ein Filmclip aussieht und von den Kindern deswegen gar nicht als Werbung erkannt wird. Dabei geht es nicht nur um die Verlockung zu weiteren Käufen, sondern oft leiten diese „Anzeigen“ bei einem Klick darauf weiter an externe Seiten – und die sind mitunter gar nicht mehr kindgerecht, sondern führen zu zweifelhaften Gewinnspielen und Tests (siehe oben) und teilweise sogar zu Gewalt-, Horror- oder Sexseiten.
Auf den ersten Blick unbedenklicher sind die Gewinnspiele, die von den Seitenbetreibern selbst für die Kinder angeboten werden. Die aber dienen, wie bereits geschildert, wiederum der Datengewinnung für eine noch besser abgestimmte Werbung. Die „Einladungs-“ oder „Geschenkfunktionen“, mit denen die kindlichen Spieler Freunde zur Seite einladen oder ihnen virtuelle Geschenke zukommen lassen können, zielen ebenfalls ausschließlich auf die weitere Datengewinnung und -verwertung ab.
Das vom verbraucherzentrale Bundesverband durchgeführte Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ hat 52 Portale, die Browser-Spiele für Kinder anbieten, 2011 auf ihren Umgang mit Werbung und Datenschutz hin untersucht. In 17 Fällen, also fast einem Drittel, wurde anschließend ein Unterlassungsverfahren eingeleitet, weil die Anbieter gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen hatten. Betroffen waren auch sehr beliebte und bekannte Seiten wie www.kika.de , www.toggo.de oder www.spielaffe.de .
Das Fazit der Autoren der Studie lautet unter anderem:
Die Überprüfungen der Kinderspielportale durch das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ in diesem und im Jahr 2010 haben gezeigt, dass vielen Betreibern solcher Plattformen das Bewusstsein hinsichtlich des besonderen Schutzbedürfnisses von Kindern fehlt.“ (S. 19)
Deswegen müssen wir als Eltern dieses Bewusstsein entwickeln und sehr genau hinsehen, was unsere Kinder wo im Internet machen.
Facebook ist – auch – eine Spielwiese für Online-Kriminelle
„Facebook ist hoch attraktiv für Kriminelle“, warnt der Experte Uli Ries. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Wer Daten ausspionieren und andere Internetnutzer abzocken will, wird das vorzugsweise da tun, wo es viele Nutzer gibt und wo es technisch ohne größere Probleme möglich ist. Nirgends gibt es weltweit derzeit mehr Nutzer als bei Facebook, und die technischen Hürden dort sind für gewiefte Internet-Kriminelle überwindbar.
Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen, denn Facebook bemüht sich durchaus, betrügerische Postings schnell aufzuspüren und zu entfernen. Die Betrüger sind aber sehr kreativ und laufend aktiv, weswegen Facebook-Nutzer den dort gebotenen Inhalten nicht blind vertrauen sollten, auch nicht, wenn sie – scheinbar – von einem „Freund“ kommen.
Eine typische Betrügermasche funktioniert beispielsweise so: Ihr Kind bekommt einen sensationsheischenden Link zugeschickt. „Diese junge Frau musste sterben, nur weil sie auf Facebook war!“ heißt es dann, oder „Acht niedliche Hundewelpen sind vom Tod bedroht – hilf uns, sie zu retten!“ Ein Pfeilsymbol auf dem dazugehörigen Bild suggeriert dem erschrockenen, aber natürlich auch neugierig gewordenen Kind, dass es dort einen Filmclip zu sehen bekäme.
Tatsächlich führt der Klick aber zu einer anderen, externen Website, die aber so aussieht, als gehöre sie noch zur selben Plattform. Während das Kind noch glaubt, bei Facebook zu sein, erscheint eine Frage wie „Willst du den Film sehen?“, die mit „OK“ zu bestätigen ist, und meist ein Facebook-typischer „Gefällt mir“-Button. In dem Moment, in dem das Kind auf „Gefällt mir“ klickt, erscheint das ursprüngliche Posting/der Link bei allen seinen Facebook-Freunden, und zwar mit seinem Namen als Absender. Die wiederum werden diesem Link vertrauen, kommt er doch vermeintlich von einem
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