Was macht mein Kind im Netz
herunterzuladen, Zugriffsrechte einzuräumen oder „merkwürdige Texte“ (z. B. Java Scripts) zu kopieren, und in die Browserzeile einzugeben, solltest du niemals auf „OK“ klicken bzw. diesen Anweisungen folgen.
Weitere Informationen über Gefahren durch Schadsoftware, Datenklau und Internet-Betrügereien, über jeweils aktuelle Betrugsmaschen und Sicherheitsstandards finden Sie auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik www.bsi-fuer-buerger.de .
Im Internet findet sich vieles, das nicht für Kinder gedacht ist und ihnen schaden kann
Manchmal stoßen Kinder versehentlich auf solche Inhalte, in der Pubertät suchen sie diese mitunter auch gezielt auf, sei es aus Neugier oder im Rahmen einer „Mutprobe“. Auf andere Seiten gelangen sie durch Empfehlungen von mehr oder weniger guten Freunden … als Eltern sollten Sie wissen, womit Ihre Kinder es zu tun bekommen könnten, was sie ängstigen, abstoßen oder auch faszinieren und in ein gefährliches Fahrwasser locken könnte.
Dabei müssten Sie oft nicht lange suchen, um jugendschutzrelevante Inhalte zu finden: Sie sind in vielen Chatforen, Tauschbörsen und Sozialen Netzwerken verbreitet, wo sie von anderen Nutzern eingestellt wurden. Überall da, wo es keine Inhaltskontrolle von Postings, Uploads und Links gibt, finden sich Inhalte, von denen wir eigentlich nicht möchten, dass unsere Kinder sich damit beschäftigen. Und auch welche, deren Verbreitung eine Straftat darstellt. Typische Inhalte dieser Art sind:
Pornografie
Pornografie gehörte schon immer zu den meist gesuchten und genutzten Internet-Angeboten. Zwar ist in Deutschland die Verbreitung pornografischer Filme nur erlaubt, wenn der Anbieter sicherstellt, dass ausschließlich Volljährige Zugang dazu haben, aber wenn man ausländische Suchmaschinen oder Filesharing-Dienste nutzt, ist diese Regelung leicht zu umgehen. Sehr beliebt ist beispielsweise die Pornofilm-Tauschbörse YouPorn. Sie können davon ausgehen, dass entsprechende Links und Filme unter (vor allem männlichen) Jugendlichen rege ausgetauscht werden.
Richtig eklig wird es bei so genannter „harter Pornografie“, deren Verbreitung in Deutschland absolut verboten ist. Dazu gehören Darstellungen, bei denen Sex mit Gewalt verknüpft ist, Sex mit Kindern oder mit Tieren. Stößt Ihr Kind auf Derartiges, sollten Sie das unbedingt bei der Internet-Beschwerdestelle (siehe Anhang) melden; bei Kinderpornografie wenden Sie sich am besten direkt an die Polizei.
Gewaltverherrlichung
Gewalt übt auf viele Jugendliche eine gewisse Faszination aus, weswegen Horrorfilme in einem gewissen Alter beliebt sind. Im Internet finden sich aber auch sehr reale Gewaltdarstellungen, etwa so genannte Snuff-Videos. Diese besonders widerlichen Filme zeigen, wie ein Mensch getötet wird. Meist sind sie gestellt (also ein Fake), manchmal aber auch echt. Sie werden auch über Filesharing-Seiten verbreitet.
Daneben gibt es so genannte Tasteless-Seiten, die Bilder von Unfallopfern, Gewalt- und Kriegsopfern sammeln und zeigen. Unter manchen Jugendlichen gilt es als eine Art Mutprobe, solche Filme und Bilder anzusehen; diese können selbst auf ältere Jugendliche sehr verstörend wirken.
Rechtsextremes und rassistisches Gedankengut
Nicht erst seit der Enttarnung der Zwickauer Terrorzelle ist klar, dass Neonazis in Deutschland im Internet sehr gut vernetzt sind. Die „Kameradschaften“ versuchen, in Chatforen und Sozialen Netzwerken gezielt ihre Ideen zu verbreiten und Musik von einschlägigen Bands anzupreisen, die auch auf Schulhöfen getauscht bzw. verschenkt wird.
In Deutschland ist rassistische Propaganda zwar verboten, ebenso das Leugnen des Holocausts, das Verherrlichen des Nazi-Regimes und die Verwendung von Nazi-Symbolen, aber die Server mit entsprechend eindeutigen Angeboten stehen oft im Ausland. Deutsche Neonazis gehen meist geschickter vor und äußern sich so, dass es gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Einstiegsthemen werden so gewählt, dass der extremistische Hintergrund nicht sofort erkennbar wird, wie „Für ein starkes Deutschland!“ oder „Gegen Islamisten“.
So ist die Rechtslage
Meinungsfreiheit ist in einem Rechtsstaat ein hohes Gut, das in unserem Grundgesetz (Art. 5) besonders geschützt ist. Deswegen darf im Prinzip jeder alles denken und sagen, was er möchte, wie abstrus es auch sein mag. Man darf auch Pornografie besitzen oder Musik rechtsextremistischer Bands. Man darf schreiben,
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