Was macht mein Kind im Netz
ohnehin Berufung gegen das Urteil eingelegt (über das Sie auch im Abschnitt zum Urheberrecht noch lesen werden), so dass eine endgültige juristische Klärung erst in ein paar Jahren zu erwarten ist.
Trotzdem sollte Ihr Kind wissen, dass es die Daten anderer nicht ohne Weiteres weitergeben darf. Die Facebook-Funktion zum Importieren der Daten aus dem elektronischen Adressbuch sollte Ihr Kind also auf keinen Fall nutzen, egal, wie oft es bei der Einrichtung seines Profils danach gefragt wird.
Ähnlich uninformiert und unbesorgt sind viele Kinder und Jugendliche, wenn es um Bilder und Filme geht, auf denen sie und/oder andere zu sehen sind. Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört nämlich auch das Recht am eigenen Bild, das im Kunsturheberrechtsgesetz geregelt (KUG) ist. § 22 KUG lautet:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
Fotos Ihres Kindes dürfen also (normalerweise) nur dann ins Internet gestellt werden, wenn es damit einverstanden ist. Bei Minderjährigen müssen Sie als Erziehungsberechtigte das erlauben. Es gibt aber auch eine Einwilligung durch „schlüssiges Verhalten“. Schlägt zum Beispiel ein Mitglied einer Jugendgruppe vor: „Kommt, wir machen ein Gruppenfoto für unsere Facebook-Seite“, stimmt Ihr Kind der Veröffentlichung zu, wenn es sich mit zum Foto aufstellt – solange Sie als Erziehungsberechtigte nicht (nachträglich) widersprechen.
Das können Sie tun, wenn unerwünscht Bilder Ihres Kindes im Internet auftauchen
Ist ein Bild Ihres Kindes auf der Pinnwand oder Website eines anderen hochgeladen worden, von dem Sie oder Ihr Kind nicht möchten, dass es dort zu sehen ist, wenden Sie sich zunächst an denjenigen, der es hochgeladen hat. Verweisen Sie auf das Recht am eigenen Bild und bitten Sie ihn, dieses zu löschen und zukünftig nachzufragen, bevor er wieder eines einstellt.
Entfernt der andere Nutzer das Bild nicht, wenden Sie sich an den Betreiber des Sozialen Netzwerks und verlangen Sie dort die Löschung. Das klappt meist ganz gut und ziemlich zügig.
Bei Facebook klicken Sie dazu auf den kleinen Pfeil neben „Startseite“, dann auf „Hilfe“ und anschließend auf „Besuche den Hilfebereich“. Unter „Missbrauch oder Verstöße gegen die Richtlinien melden“ finden Sie die konkreten Anleitungen für „Melden von Missbrauch“.
Kinder stellen aber selbst auch oft Fotos und Filme ins Netz, auf denen andere zu sehen sind. Die haben dasselbe Recht am eigenen Bild, das verletzt wird, wenn sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind bzw. davon gar nichts wissen.
Ausnahmen regelt § 23 KUG:
§ 23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; (…)
Macht Ihr Kind also bei einer Klassenfahrt nach Paris mit und stellt anschließend ein Bild des Eiffelturms auf seine Internet-Pinnwand, auf dem auch einige Mitschüler und die Lehrerin am Bildrand zu erkennen sind, ist das unproblematisch. Ein Porträtfoto der Lehrerin beim Restaurantbesuch ist aber nicht mehr okay.
Wer ein unerlaubt veröffentlichtes Bild von sich findet, auf dem er eindeutig zu erkennen ist, kann Unterlassung und eventuell auch Schmerzensgeld verlangen.
„Unterlassung“ heißt, dass das Bild zurückgezogen bzw. gelöscht werden muss. Schmerzensgeld käme nur dann zum Tragen, wenn das Bild dazu geeignet ist, die Person darauf lächerlich zu machen oder zu verunglimpfen. Dann ginge das Ganze schon mehr in Richtung Cyber-Mobbing, über das Sie in Kapitel 5 lesen werden.
Kapitel 4: Warum der sorglose Umgang mit fremden Inhalten teuer werden kann
Kapitel 4
Warum der sorglose Umgang mit fremden Inhalten teuer werden kann
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch online kann nicht jeder einfach alles gratis nehmen und für eigene Zwecke verwenden, was er möchte. Das aber ist vielen Kindern und Jugendlichen keineswegs klar. Sie sind mit der Kostenlos-Kultur im Web aufgewachsen und glauben oft, wenn etwas im Netz steht und deswegen allen zugänglich ist, dürfte es auch jeder nach Lust und Laune nutzen. Sorglos verstoßen sie deswegen gar nicht so selten gegen das
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