Was macht mein Kind im Netz
sowie für „Leermedien“ wie CD-Rohlinge, DVDs, Leerkassetten usw. werden pauschale Abgaben fällig, die von den Herstellern auf die Verkaufspreise aufgeschlagen und damit letztlich vom Endkunden bezahlt werden.
Einmal im Jahr gibt es für die Urheber eine Ausschüttung der jeweiligen Verwertungsgesellschaft, und diese Summe ist für die meisten hauptberuflichen Künstler und Autoren finanziell durchaus bedeutsam. Zwar gibt es auch manche Urheber, die das Monopol der Verwertungsgesellschaften ablehnen und ihre Werke lieber komplett direkt und über das Internet vermarkten würden, aber das ist bisher eine Minderheit.
Ich möchte diese Debatte hier nicht vertiefen, aber vielleicht konnte ich bei Ihnen und Ihrem Kind ein wenig Verständnis dafür wecken, dass die Kostenlos-Kultur des Internets für Nutzer natürlich toll ist, dass aber diejenigen, die Werke schaffen, an denen sich andere erfreuen, auf eine angemessene Bezahlung angewiesen sind. Nur sehr wenige Künstler verdienen mit Live-Konzerten bzw. Buchverkäufen so viel, dass sie auf die Einnahmen aus der weiteren Verwertung ihrer Werke verzichten können. Wer sich an den Werken der Urheber erfreuen möchte, sollte mit dazu beitragen, dass diese finanziell überleben können.
Auch YouTube muss mit der GEMA kooperieren
Eine Plattform wie YouTube lädt ja nicht selbst Musikvideos und andere Filme hoch, sondern stellt nur die Infrastruktur dafür zur Verfügung. Prompt kam es zum Streit mit der GEMA, als Nutzer ohne entsprechende Lizenz urheberrechtlich geschützte Filme einstellten. Ursprünglich hatte es einen Nutzungsvertrag mit der GEMA gegeben, der aber 2009 ausgelaufen und nicht verlängert worden war. Seitdem hatte YouTube keine Gebühren mehr abgeführt, so dass die Künstler auch keine Tantiemen daraus erhielten.
Im Frühjahr 2012 urteilte das Landgericht Hamburg dann, dass die Videoplattform zukünftig dafür sorgen müsse, dass urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz für deutsche Nutzer nicht sichtbar sind (LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2012, Az. 310 O 461/10) – wer derzeit ein solches Video aufruft, erhält den Hinweis, dass es wegen ungeklärter Urheberrechtsfragen in Deutschland „leider nicht verfügbar“ ist. YouTube und die GEMA wollen nun wieder miteinander verhandeln, um doch noch zu einem neuen Nutzervertrag zu kommen.
Dieser Streit ist auch für Ihr Kind wichtig, denn viele Jugendliche sind von den „Nicht verfügbar“-Ansagen genervt und umgehen die Sperre einfach, indem sie eine Anonymisierungssoftware nutzen. Die verändert die IP-Adresse Ihres Rechners so, dass der Plattform-Server nicht mehr erkennt, dass es sich um einen Abruf aus Deutschland handelt, und schon ist das gewünschte Video sichtbar.
Allerdings ist Anonymisierungssoftware keineswegs verfolgungssicher, und wer sie zur Umgehung solche Sperren nutzt, macht damit quasi eine „Raubkopie“, weil er ja einen wirksamen technischen Kopierschutz knackt. Dafür haftet dann nicht die Plattform, sondern der Nutzer.
Wie ist das also mit den Kopien und Downloads?
In der Pubertät wird Musik für die Kids besonders wichtig, und die angesagten Hits will jeder auf seinem Handy und dem MP3-Player haben. In der JIM-Studie 2011 heißt es:
„Die häufigste Variante, wie Jugendliche normalerweise an neue Musiktitel kommen, ist der Tausch im Freundeskreis. Etwa zwei Drittel der Jugendlichen nutzen die Möglichkeit, MP3-Dateien von Freunden, Bekannten und Verwandten auszutauschen. (…) Knapp die Hälfte kopiert CDs von Freunden oder Bekannten oder schneidet die Titel aus dem Internet mit. Ein gutes Drittel kauft üblicherweise die MP3-Dateien online und knapp jeder Vierte zieht die Lieder über Tauschbörsen aus dem Internet.“ (S. 21)
Dürfen die das denn?
Kopien für den eigenen Gebrauch und solche, die nur an Familienmitglieder und enge Freunde weitergegeben werden (Privatkopien), sind normalerweise kein Problem. „Normalerweise“ heißt: Es darf
nur ein überschaubarer Nutzerkreis im privaten Rahmen profitieren – ein Weiterverkauf auf dem Schulhof oder die Weitergabe an 350 Facebook-Freunde gilt nicht mehr als „Privatkopie“,
kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt bzw. umgangen und
kein erkennbar illegales Download-Angebot genutzt werden.
Konkret heißt das für Sie und Ihr Kind:
Original-Musik- und Hörbuch-CDs wie auch DVDs und Videokassetten dürfen für den privaten Gebrauch kopiert werden, wenn sie nicht kopiergeschützt sind. Auch das
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