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Was macht mein Kind im Netz

Was macht mein Kind im Netz

Titel: Was macht mein Kind im Netz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Kettl-Roemer
Vom Netzwerk:
Fußball gespielt oder im Schulbus gesessen hat.
    Ich habe bei meinen Recherchen viele Profile von Jugendlichen gefunden, die 400 bis über 600 Facebook-Freunde hatten. Das ist auch eine Statusfrage: Wer so viele Freunde hat, muss wohl sehr bekannt und beliebt sein.
    Es ist aber kaum möglich, hunderte von anderen Jugendlichen persönlich so gut zu kennen, dass man einschätzen kann, wie vertrauenswürdig sie sind. Bei einer so großen Anzahl von Kontakten bringt es deswegen wenig bis keinen Schutz, wenn man in den Privatsphäre-Einstellungen die Sichtbarkeit von Informationen auf „Freunde“ beschränkt. Sicherer ist es jedenfalls, Freundschaftsanfragen nur an Personen zu richten bzw. von Personen zu bestätigen, die man wenigstens ein bisschen näher aus dem realen Leben kennt.
    Wer dann ein „Freund“ ist, kann (wenn keine andere benutzerdefinierte Einstellung vorgenommen wurde) alles sehen, was Ihr Kind postet bzw. in seinem Profil hochlädt. Er kann sich darüber lustig machen, es kommentieren, an andere weiterzeigen, -erzählen oder -geben. Er kann es nutzen, um Ihr Kind vor anderen lächerlich zu machen oder zu beschämen. Das würde ein echter Freund nicht machen. Aber nicht jeder Facebook-Freund ist ein echter Freund. Das sollte Ihr Kind wissen und bei jedem Posting im Hinterkopf haben.
    Eltern sind nicht unbedingt „Freunde“
    Sollen Eltern Freundschaftsanfragen an ihre Kinder schicken? Diese Frage ist unter Eltern sehr umstritten.
    Für die Anfrage spricht, dass man dann sehen kann, was das Kind postet und sonst so auf seinem sozialen Profil treibt. So kann man Problematisches schnell erkennen und gegebenenfalls eingreifen.
    Dagegen spricht, dass Eltern erstens keine „Freunde“ sein sollen, sondern eben Eltern, und dass die Kinder die elterliche Kontrolle als Misstrauensbeweis sehen. Zweitens können gewiefte Netzwerk-Nutzer dann immer noch vieles machen, das ihre Eltern nicht mitbekommen, so dass die Kontrolle ohnehin nur Illusion ist. Als Nicht-Freund können Sie drittens auch leichter prüfen, was jeder andere Fremde vom Profil Ihres Kindes zu sehen bekommt.
    Also: Wenn Ihr Kind Ihnen eine Freundschaftsanfrage schickt, nehmen Sie die ruhig an. Sie sollten aber gut überlegen, ob Sie ihm eine schicken und es damit eventuell in eine unangenehme Situation bringen. Lassen Sie sich lieber ab und zu zeigen, wie das Profil Ihres Kindes gerade aussieht.
Auch wer seine eigenen Daten nicht schützen will, sollte die Rechte und das Schutzbedürfnis anderer respektieren
    Datenschutz ist auch ein rechtliches Thema. In Deutschland hat sich im Laufe der Zeit aus dem Grundgesetz und aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ herausgebildet, das Basis für das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder ist. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehört zu den Allgemeinen Persönlichkeitsrechten und besagt, dass jeder selbst bestimmen darf, welche persönlichen Daten er von sich preisgibt und was andere mit den Daten machen dürfen.
    Auch rechtlich gilt also: Wer „post private“ leben möchte, darf das. Solange er nichts dagegen hat, dürfen andere seine Daten sammeln, auswerten und verknüpfen und für ihre Zwecke nutzen. Die Freiheit endet aber da, wo die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre anderer betroffen sind, die Wert auf deren Schutz legen.
    Sehr umstritten ist beispielsweise der so genannte „Freundefinder“ bei Facebook. Diese Funktion ermöglicht es dem Facebook-Nutzer, herauszufinden, welche seiner Freunde auch bei Facebook sind, um diesen Freundschaftsanfragen schicken zu können. Diejenigen, die nicht bei Facebook sind, erhalten Einladungen ins Netzwerk.
    Das bedeutet: Das komplette elektronische Adressbuch des Nutzers wird zu diesem Zweck importiert und die Namen und E-Mail-Adressen auch derjenigen Kontakte gespeichert, die selbst gar nicht bei Facebook sind. Deren Daten wurden also ohne ihr Wissen weitergeleitet und -verarbeitet. Wegen dieser Funktion klagte der verbraucherzentrale Bundesverband und gewann in erster Instanz. (LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10)
    Zwar wurde der Freundefinder seitdem geändert (er heißt inzwischen „Kontaktimporter“), aber die Verbraucherschützer monieren, dass nach wie vor dem Nutzer nicht wirklich deutlich wird, dass er damit alle Daten aus seinem Adressbuch Facebook zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellt. Das Unternehmen hat

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