Wenn die Eltern alt werden
nahestehenden Menschen. Zum Beispiel mit Personen, die eventuell in die Pflege miteinbezogen werden können: Verwandte, Freunde und Nachbarn. Bleiben Sie realistisch dabei, was Sie selber schaffen können. Finden Sie heraus, was möglich und machbar ist, und holen Sie sich dazu auch Rat bei Experten.
Hilfen bei der Pflege
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, sich dabei helfen zu lassen. Manchmal ist es auch eine Kombination mehrerer Angebote, die für Sie das Richtige sein können.
Mögliche Pflegeleistungen
Ambulante Pflegedienste Dies sind Pfleger, die für bestimmte Hilfeleistungen wie zum Beispiel Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen und eventuelle medizinische Versorgung ins Haus kommen.
Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege bedeutet eine zeitlich begrenzte Aufnahme auf einer speziellen Kurzzeitpflegestation, die oft einem Krankenhaus angeschlossen ist.
Essen auf Rädern Die Lieferung von vorgekochtem, fertigem Essen, entweder warm und essfertig oder noch aufzuwärmen.
Tages-/Nachtpflege Eine Hilfsmaßnahme ergänzend zur häuslichen Pflege, bei der der zu Pflegende teilstationär aufgenommen wird.
Sachhilfsmittel/technische Hilfsmittel Diverse Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Geländer, ein Duschsitz oder eine Notrufklingel.
Wer übernimmt die Kosten?
Seit 1995 ist die Pflegeversicherung in Kraft. Sie ist Teil der Sozialversicherung. Wenn Sie also gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie in die Pflegekasse ein und sichern somit Ihr Risiko, irgendwann pflegebedürftig zu werden, ab.
Pflegegeld deckt nicht die Gesamtkosten der Pflege
Dennoch bietet die Pflegeversicherung Ihnen keinen lückenlosen Schutz, sondern kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Denn die Leistungen, die gewährt werden, richten sich nicht nach den tatsächlichen Bedürfnissen der zu Pflegenden, sondern nach dem vorhandenen Budget. Das heißt, sie richteten sich nach dem, was die Versicherten einbezahlt haben. Mehr als diese Summe kann nicht verteilt werden. Das erklärt, dass das Pflegegeld nur selten die Gesamtkosten der notwendigen Pflege abdeckt.
Ob Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten und wie viel, richtet sich nach der Pflegestufe, in die der Betroffene eingestuft wird. Die Einstufung der Patienten wird vom MDK, dem Medizinischen Dienstder Krankenversicherung, durchgeführt. Damit entscheidet sich, ob und wie viele Leistungen dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse finanziert werden. Der MDK begutachtet dabei, inwiefern der zu Pflegende Hilfe braucht. Dies wird für drei Bereiche überprüft. Diese drei Bereiche bezeichnet man auch als »Grundpflege«. Dazu gehören:
Elemente der Grundpflege
Grundpflege
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▶ Mobilität: zum Beispiel das Aufstehen aus dem Bett und das Zubettgehen, das Verlassen und Wiederbetreten der Wohnung, das An- und Ausziehen der Kleidung, das Gehen, Stehen und Treppensteigen.
▶ Körperpflege: zum Beispiel Waschen, Zähneputzen, Kämmen, Duschen oder Baden, der Toilettengang, Eincremen zur Erhaltung einer gesunden Haut sowie Maßnahmen, um Druckstellen (Dekubitus) zu verhindern.
▶ Ernährung: Essen und Trinken. Genauer: das Zubereiten und mundgerechte Zerkleinern und Aufnehmen der Nahrung.
Pflegestufen
Grundsätzlich wird in fünf Pflegestufen eingeteilt:
Pflegestufe 0 Dazu gehören Menschen mit geringem Pflegebedarf, wenn auch mit Einschränkungen im hauswirtschaftlichen Bereich.
WISO -Tipp
Wenn der tägliche Pflegeaufwand unter 90 Minuten bleibt, ist die Einstufung in Pflegestufe I nicht möglich. Es wird kein Pflegegeld bezahlt. Dennoch besteht vielleicht ein Anspruch auf Zuschüsse vom Sozialamt. Das regelt allerdings jede Stadt oder Gemeinde unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle!
Pflegestufe I In Pflegestufe I stuft man Menschen ein, die erheblich pflegebedürftig sind. Nach den Richtlinien des MDK heißt das: Sie brauchen mindestens einmal täglich Hilfe bei wenigstens zwei Verrichtungen in einem oder mehreren der Bereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Zusätzlich benötigen sie mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Insgesamt muss der tägliche Zeitaufwand im Wochendurchschnitt mindestens neunzig Minuten betragen.
Beispiel
Ihre Mutter kann sich aufgrund fortgeschrittener Arthrose nicht mehr bücken oder die Arme über Schulterhöhe strecken. Somit kann sie sich
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