Wenn die Eltern alt werden
ausschlaggebend, wenn Sie später vielleicht ein verändertes Testament aufsetzen, das alte jedoch nicht vernichten.
Einen Zeugen brauchen Sie hierfür nicht. Sollten Sie aber befürchten, dass ein enttäuschter Nachkomme Ihren Geisteszustand beim Verfassen des letzten Willens anzweifeln wird, können Sie dem Testament ein ärztliches Attest beifügen, in dem Ihnen Geschäftsfähigkeit attestiert wird.
Wichtig: Das Testament muss komplett eigenhändig mit der Hand geschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes Testament, eine Kopie eines geschriebenen Textes oder auch eine Sprachaufnahme werden rechtlich nicht anerkannt.
Notarielles Testament
Die zweite Möglichkeit, ein Testament zu verfassen, ist der Gang zum Notar. Das bietet sich an, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, überhaupt einen Stift zu führen oder auch nur leserlich zu schreiben. Empfehlenswert ist eine Fachberatung natürlich auch bei größeren Vermögen und weniger übersichtlichen Familienstrukturen.
Der Notar berechnet seine Arbeit je nach Größe Ihres Vermögens. Bei einem Nachlass im Wert von 50 000 Euro muss man mit Kosten in Höhe von etwa 200 Euro rechnen. Hier haben Sie den Vorteil, dass eventuelle Fehler bei der Abfassung rechtzeitig bemerkt werden. Für den Erben hat ein solches notariell verfasstes Testament den Vorteil, dass Banken und Versicherungen es als Erbnachweis anerkennen. Beim handschriftlichen Testament braucht der Erbe zusätzlich einen Erbschein. Den erhält man beim zuständigen Nachlassgericht.
Testament oder Erbvertrag?
Ein wenig verwirrend kann sie schon sein, die Sprache der Juristen. Und wenn man sich nicht auskennt, kommt es schon mal vor, dass man Formulierungenverwendet, die eigentlich etwas anderes bedeuten, als man selber meint; dass man Ausdrücke synonym verwendet, die eigentlich zwei unterschiedliche Bedeutungen haben. So beispielsweise Testament und Erbvertrag. Der Unterschied ist jedoch einfach zu erklären: Während das Testament einseitig vom Erblasser erstellt wird, ist ein Erbvertrag – wie der Ausdruck Vertrag schon sagt – eine Angelegenheit zwischen zwei Parteien. Man geht einen Vertrag ein und beide unterschreiben, verpflichten sich zu dem, was der Vertrag inhaltlich vorschreibt. Insofern kann ein Testament jederzeit neu abgefasst werden, ohne dass die darin Bedachten etwas daran ändern können. Dagegen müssen bei der Erbvertragsänderung beide Seiten zustimmen, bevor etwas geändert wird. Ein Erbvertrag eignet sich vor allem, wenn es um Firmen geht, bei denen man eine Zersplitterung durch die Aufteilung nach dem Tod des Eigentümers befürchtet; denn im Erbvertrag können Unternehmensnachfolgen festgelegt werden. Als Vermächtnis bezeichnet man es, wenn man jemandem gerne einen Gegenstand vermachen möchte, und zwar jemandem, der nicht zum Kreis der rechtlichen Erben gehört. Dies kann man ganz explizit in seinem Testament schreiben. Beispiel: »Die blaue Vase mit der Landschaftsmalerei, die auf meiner Fensterbank im Wohnzimmer steht, vermache ich meiner lieben Nachbarin, Frau Martha Erkens.« Mit dem Tod des Erblassers wird die Nachbarin zwar nicht unmittelbar Eigentümerin der ihr zugedachten Vase, doch die Erben müssen sie ihr geben.
Inhalt des Testaments
Kurz und eindeutig – das sind die wichtigsten Kriterien, die für Ihr Testament gelten sollten. Benennen Sie klar den oder die Erben, statt einzelne Gegenstände zu vermachen. Statt: »A bekommt mein Barvermögen, B das Auto und C die Uhren«, formulieren Sie eindeutiger: »Als Alleinerbe bestimme ich A. Er soll folgendes Vermächtnis erfüllen: B soll mein Auto erhalten, C die Uhrensammlung.«
Vermeiden Sie jegliche Unklarheiten. Benennen Sie die Personen, denen Sie Erbstücke zugedenken, beim vollen Namen. Bei Spitz- oder Kosenamen könnte es später schwer werden, sie den Personen zuzuordnen, die gemeint waren.
Wenn Sie bestimmte Gegenstände vererben, beschreiben Sie sie eindeutig. Statt »Den Ring soll Gabriele erhalten«, seien Sie präzise und schreiben beispielsweise: »Den Goldring mit dem blauen Stein …«
Musterbrief
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Name
Adresse
Mein Testament
Zu meinen Erben setze ich meine beiden Kinder Matthias und Thomas ein.
Mein Freund Hermann Gärtner soll das Gemälde »Ostseestrand« aus dem Wohnzimmer erhalten.
Ort, Datum
Unterschrift
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In den nächsten Jahrzehnten werden große Vermögen vererbt. Die meisten Häuser und sonstige Werte wechseln ohne eine letztwillige Verfügung des Erblassers ihren
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