Wenn Kinder um sich schlagen
Zigaretten in seiner Jackentasche verschwinden lässt. Eine ältere Dame, die an der Kasse steht, sieht dies und ruft dem Jungen zu, er solle die Zigaretten liegen lassen. Der Junge erschrickt, schubst die ältere Dame zur Seite, um mit seiner Beute fliehen zu können. Die Dame stolpert und stürzt so unglücklich, dass Sie sich einen Unterarmbruch zuzieht. Die Verkäuferin alarmiert sofort die Polizei
und den Krankenwagen. Die ältere Dame wird zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus transportiert. Die Polizeibeamten nehmen die Anzeige der Verkäuferin auf.
Schon eine halbe Stunde später fallen den Beamten die beiden an einer Bushaltestelle auf. Die Polizisten sprechen die Jungen an, welche zunächst leugnen. Einer »verplappert« sich jedoch, sodass die Beamten die beschuldigten Jungen mitnehmen und im Supermarkt der Verkäuferin gegenüberstellen. Diese erkennt den Haupttäter. Der Junge gibt zu, die Zigaretten gestohlen und die alte Dame umgerissen zu haben. Der Supermarkt hält die Anzeige aufrecht und die Polizisten bringen den Jungen, der keine Reue zeigt, sondern sich eher aufsässig verhält, nach Hause. Die berufstätige Mutter des Jungen ist gerade nach Hause gekommen und kann ihren Sohn von den Polizisten in Empfang nehmen.
Die Polizisten konfrontieren die alleinerziehende Mutter mit dem Sachverhalt und bieten ihr ein Gespräch an, das diese auch annimmt. Es wird das Amt für Soziale Dienste (Jugendamt) eingeschaltet, das sich schon am nächsten Tag der Familie annimmt. Die Sozialpädagogin führt mehrere Gespräche mit Mutter und Sohn. In diesen Gesprächen erfährt der Junge, dass seine Handlungen Konsequenzen haben. Er wird zur Wiedergutmachung verpflichtet. Die gestohlenen Zigaretten muss er dem Supermarkt mit seinem Taschengeld ersetzen. Es wird vereinbart, dass der Junge wöchentlich fünf Euro Taschengeld erhält. Dafür muss er sich jedoch an kleinen Aufgaben des gemeinsamen Haushalts beteiligen. Diese werden zwischen Mutter und Sohn im Sinne des Familienrates abgesprochen. Dadurch lernt der Junge ein realistischeres Verhältnis zu Geld zu entwickeln. Zusätzlich wird er verpflichtet, im bestohlenen Supermarkt mehrere Nachmittage zu helfen. AuÃerdem kann der Junge in einigen Gesprächen mit seiner Mutter und der Sozialpädagogin ein gewisses Einfühlungsvermögen in die verletzte alte Dame entwickeln. Er entschuldigt sich bei ihr und wird verpflichtet,
bis zur vollständigen Heilung des Armbruches der alten Dame zweimal pro Woche den Einkauf zu besorgen und zusätzliche kleine Hilfestellungen zu leisten. Auch diese Auflage wird von Jugendamt und Polizei kontrolliert.
Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit der Mutter vom Amt für soziale Dienste eine Unterbringung für den Nachmittag in einer nahe gelegenen Horteinrichtung organisiert. Der Junge kann dort unter Anleitung seine Hausaufgaben machen. Er kann zusammen mit den anderen Kindern und der Erzieherin sowie dem Erzieher jeden Tag das Mittagessen selbst zubereiten und gemeinsam die Mahlzeit einnehmen. Für den weiteren Nachmittag werden zum Teil betreute, zum Teil von den Kindern selbstständig durchführbare Freizeitaktivitäten angeboten (Sport, Werken, Malen, Musik-AG mit Band, Tischtennis, Lesen, soziale Hilfsdienste für ältere Mitmenschen usw.). Die Mutter des Jungen lernt in vielen Gesprächen mit der Sozialpädagogin, dass ihr Sohn das Gefühl braucht, gerngehabt zu werden. Sie lernt, dass er jeden Tag das Gespräch im Arm der Mutter braucht.
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Es ist wichtig, schädigendes oder gar gewalttätiges Verhalten von Kindern konsequent zu verfolgen. Die Polizei sollte so rasch wie möglich den Täter aufgreifen und ihn mit dem Problemverhalten konfrontieren. Dadurch merkt der Täter, dass sein Verhalten unmittelbare Konsequenzen hat, der kurze zeitliche Zusammenhang zwischen Tat und Reaktion der Gesellschaft wird für ihn so klar spürbar. Die Konsequenzen sollten in inhaltlichem Zusammenhang zur Tat stehen, das heiÃt, die Sanktion besteht in der Einforderung von Wiedergutmachung ( Täter-Opfer-Ausgleich ). Der Schaden und die Mühe, diesen Schaden zu beheben, muss für das Kind spürbar werden. Der Umgang mit dem Kind sollte klar strukturiert sein und eine »wohlwollende Strenge« ausstrahlen. Das Kind muss sich dabei fair behandelt fühlen können.
Um kurze Zeiten zwischen Straftat und
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