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Werke von Fjodor Dostojewski (Illustrierte) (German Edition)

Werke von Fjodor Dostojewski (Illustrierte) (German Edition)

Titel: Werke von Fjodor Dostojewski (Illustrierte) (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Fjodor Dostojewski
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diese Weise betreten wir ja das Gebiet des Romans. Wenn man behauptet, die und die Sache sei geraubt worden, so muß man diese Sache im Besitz des Diebes nachweisen oder zumindest unwiderlegbar beweisen, daß sie vorhanden gewesen ist. Doch hier hat sie überhaupt niemand gesehen. Unlängst betrat in Petersburg ein junger Mensch, er war erst achtzehn Jahre alt, ein gewöhnlicher Hausierer, am hellichten Tag mit einem Beil eine Wechselstube, erschlug mit besonderer Dreistigkeit den Ladeninhaber und nahm fünfzehnhundert Rubel mit. Fünf Stunden darauf wurde er verhaftet; bis auf die fünfzehn Rubel, die er schon ausgegeben hatte, wurden bei ihm die ganzen fünfzehnhundert Rubel vorgefunden. Außerdem teilte der Ladengehilfe, der nach dem Mord in den Laden zurückgekehrt war, der Polizei nicht nur die Höhe der gestohlenen Summe mit, sondern er gab auch an, aus was für Geld sie bestanden hatte, das heißt, wieviel Hundertrubelscheine dabei waren, wieviel Zehnrubelscheine, wieviel Fünfrubelscheine, wieviel Goldstücke und was für welche – und siehe da, bei dem verhafteten Mörder wurden genau solche Scheine und Münzen gefunden. Und zu alledem legte der Mörder noch ein vollständiges, offenes Geständnis ab. Das, meine Herren Geschworenen, das nenne ich einen Beweis! Denn da kenne ich das geraubte Geld, ich sehe es, ich befühle es und kann nicht sagen, es sei nicht da oder nicht dagewesen. Steht es so im vorliegenden Fall? Und dabei geht es hier um Leben und Tod, um das ganze Schicksal eines Menschen. ›Ja‹, wird man sagen, ›aber er hat doch in jener Nacht gepraßt und mit dem Geld nur so um sich geworfen! Es wurde festgestellt, daß er fünfzehnhundert Rubel gehabt haben muß – wo hatte er die denn her?‹ Gerade dadurch, daß im ganzen nur fünfzehnhundert Rubel festgestellt wurden und die andere Hälfte der Summe schlechterdings nicht aufzufinden und nachzuweisen war, gerade dadurch wird ja bewiesen, daß dieses Geld wohl ganz anderes Geld war und überhaupt nie in einem Kuvert gesteckt hat. Durch Berechnung der Zeit, und zwar durch die allergenaueste, ist in der Voruntersuchung ermittelt und bewiesen worden, daß der Angeklagte, als er von den Dienerinnen zu dem Beamten Perchotin lief, nicht in seiner Wohnung und überhaupt nirgends vorbeigegangen ist; und danach ist er die ganze Zeit mit Menschen zusammen gewesen: Er konnte also gar nicht von den dreitausend Rubeln die Hälfte abteilen und irgendwo in der Stadt verstecken. Dieser Schluß bildet auch den Grund für die Vermutung des Anklägers, daß der Angeklagte das Geld irgendwo im Dorf Mokroje in einer Ritze versteckt habe. Vielleicht in den Kellern des Udolfschen Schlosses, meine Herren? Nun, ist diese Vermutung etwa nicht phantastisch und romanhaft? Und wenn auch nur diese eine Vermutung widerlegt wird, daß nämlich das Geld in Mokroje versteckt wurde, so verflüchtigt sich damit die ganze Beschuldigung wegen Raubes: Denn wo, wo sind dann diese fünfzehnhundert Rubel geblieben? Durch welches Wunder konnten sie verschwinden, wo doch bewiesen ist, daß der Angeklagte nirgends vorbeigegangen ist? Und wir sollen es über uns bringen, mit solchen Romanen ein Menschenleben zugrunde zu richten! Man wird einwenden: ›Aber er hat doch nicht erklären können, wo er diese fünfzehnhundert Rubel hergenommen hat, die bei ihm gefunden wurden! Außerdem wußten alle Leute, daß er bis zu jener Nacht kein Geld besaß.‹ Wer hat das gewußt? Der Angeklagte aber hat eine klare, bestimmte Aussage darüber gemacht, wo er das Geld herhatte, und mit Ihrer Erlaubnis, meine Herren Geschworenen: Nie konnte etwas glaubhafter und zugleich dem Charakter und der seelischen Beschaffenheit des Angeklagten gemäßer sein als diese Aussage! Die Anklage aber hat sich nun einmal in ihren eigenen Roman verliebt: Wenn ein willensschwacher Mensch sich entschlossen habe, dreitausend Rubel anzunehmen, die ihm von seiner Braut in so schmachvoller Weise angeboten wurden, dann sei er nicht imstande gewesen, die Hälfte davon abzuteilen und sie in ein Säckchen einzunähen; vielmehr hätte er, selbst wenn er sie eingenäht hätte, das Säckchen alle zwei Tage wieder aufgetrennt und jedesmal einen Hunderter herausgenommen und so die ganze Summe in einem Monat aufgebraucht. Erinnern Sie sich: Das alles wurde in einem Ton vorgebracht, der keinen Widerspruch duldete. Wie nun, wenn die Sache ganz anders zuging und der Ankläger eben nur einen Roman verfaßt hat, in dem er eine ganz andere

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