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WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

Titel: WISO - Aktien, Anleihen und Fonds Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Jungblut
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Dividenden oder Spekulationsgeschäfte des Kontoinhabers seinem heimatlichen Finanzamt. Österreich, Luxemburg und Belgien behalten zwar vorerst ihr Bankgeheimnis, erheben dafür aber auf Kapitalerträge von EU-Ausländern eine Quellensteuer, die zu 75 Prozent an das Heimatland des Anlegers überwiesen wird. Sie stieg 2007 von zunächst 15 auf 20 Prozent. Ab 2010 beträgt sie 35 Prozent. Spätestens dann lohnt sich das Versteckspiel für unehrliche Bundesbürger nicht mehr. Denn dieser Satz liegt deutlich über der deutschen Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
    Schon die von sechs Monaten auf ein Jahr verlängerte Spekulationsfrist führte dazu, dass Anleger viel häufiger als früher steuerpflichtige Gewinne erzielen, weil sie in Zeiten stark schwankender Kurse nicht immer warten wollen, bis zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers mindestens ein Jahr verstrichen ist. Ab 2009 besteht diese Möglichkeit ohnehin nicht mehr, |255| weil Spekulationssteuer unabhängig von der Haltedauer gezahlt werden muss. Umso wichtiger war – und ist immer noch – dieses Instrument der Steuergestaltung für alle Käufe und Verkäufe in der Zeit bis Ende 2008. Dennoch dürfen steuerliche Überlegungen weder in der Zeit vor noch nach Einführung der Abgeltungsteuer alle anderen Aspekte der richtigen Geldanlage überlagern.
    Fazit: Abgesehen von allen Fragen rund um Moral und Steuerehrlichkeit empfiehlt es sich auch mit Blick auf die sonst drohenden Strafen, die steuerlichen Pflichten ernst zu nehmen. Umgekehrt haben Sie aber auch das Recht, Ihre steuerliche Belastung im Rahmen des Erlaubten so gering wie möglich zu halten.

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Ehrlich, aber nicht dumm: Ganz legale Steuertricks
    Die Steuerreform des Jahres 2000, deren letzte Stufe erst 2005 erreicht wurde, bot Wertpapiersparern eine ganze Reihe (von zum Teil einmaligen) Möglichkeiten, ihre Steuerlast legal zu senken. Ähnlich ist es auch bei der bereits 2009 wieder veränderten Besteuerung von Kapitalerträgen. Nutzen können Sie diese Chance aber nur, wenn Sie die Spielregeln kennen und wichtige Termine beachten. Dazu muss man aber auch nach Einführung der Abgeltungsteuer immer noch einen Blick auf die vorletzte Reform werfen, auf das 2001 eingeführte Halbeinkünfteverfahren, auch wenn ihr ebenso wie früheren »Reformen« nur ein kurzes Leben beschieden war. Denn es gilt zwar nur bis Ende 2008, wirkt aber in vielen Fällen noch jahrelang nach.
    Halbeinkünfteverfahren
    Weil die Körperschaftsteuer auf 25 Prozent gesenkt wurde, durften seit 2001 die von den Unternehmen gezahlten Steuern auf den Gewinn nicht mehr mit der Einkommensteuer der Anteilseigner (Aktionäre) verrechnet werden. Es kam also zu einer steuerlichen Doppelbelastung der Unternehmensgewinne. Die bis dahin mögliche Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Aktionärs konnte letztmalig für das Geschäftsjahr 2000 angewendet werden. Zum Ausgleich für die Doppelbesteuerung wurde das »Halbeinkünfteverfahren« eingeführt. Das bedeutet, dass nur noch die Hälfte der gezahlten Dividende vom Aktionär versteuert werden |256| musste. Der jeweilige Empfänger der Dividende zahlte in den Jahren 2001 bis 2008 auf diese Hälfte den seinem Gesamteinkommen entsprechenden Steuersatz.
    Beispiel
    Wenn ein Unternehmen 4 Euro je Aktie ausschüttet, muss der Empfänger davon bis Ende des Steuerjahres 2008 nur 2 Euro zusammen mit seinen sonstigen Einkünften versteuern. Wer aufgrund seines Einkommens den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt, muss 84 Cent abführen. Wer weniger verdient und daher nur mit dem Eingangssteuersatz von 15 Prozent belastet wird, muss von seiner Dividende nur 30 Cent an das Finanzamt überweisen.
     
    Solange die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag nicht übersteigen, müssen allerdings in beiden Fällen gar keine Steuern gezahlt werden – sofern Sie nicht vergessen haben, Ihrer Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag zu geben.
    Achtung!
    Für Besitzer von Investmentanteilen gelten zum Teil abweichende Bestimmungen. Bitte beachten Sie deshalb weiter unten unbedingt auch die entsprechenden Hinweise zum Fondssparen.
    Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur für Dividenden, nicht für Zinseinnahmen. Deshalb sollten Sie die Aufteilung Ihrer Anlagen auf festverzinsliche Papiere und Dividendenwerte überprüfen. Da Sie für Zins- und Dividendeneinnahmen bis zur Höhe des Sparerfreibetrags plus Werbekosten keine Einkommensteuer zahlen müssen, bedeutet

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