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WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

Titel: WISO - Aktien, Anleihen und Fonds Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Jungblut
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Besitzer von Fondsanteilen gibt als noch vor 10 oder 20 Jahren. Es weiß auch, dass viel mehr Geld als früher in Aktien und anderen Wertpapieren steckt, da immer mehr Menschen privat für ihr Alter vorsorgen. Zinseinnahmen aus Spareinlagen oder Bundesanleihen – auf die die Steuereintreiber schon seit langem ein scharfes |253| Auge werfen – haben selbst bei Durchschnittsverdienern inzwischen oft nicht nur eine beachtliche Höhe. Sie sind in vielen Fällen zudem nicht mehr die einzige Quelle für »Einnahmen aus Kapitalvermögen«. Dazu kommen auch Dividenden oder die Ausschüttungen der Investmentfonds.
    WISO rät
    Der Fiskus nutzt alle Möglichkeiten, Ihre Einkommensquellen zu erforschen und sich seinen Anteil zu holen. Nutzen Sie Ihrerseits alle legalen Mittel, um Steuern zu sparen.
    Weil die Politiker und Finanzbehörden wissen, dass immer mehr Steuerzahler neben ihren anderen Einkünften auch Spekulationsgewinne verbuchen, und weil die Kassen des Staates immer leer sind, achtet das Finanzamt inzwischen viel stärker als früher auf die Kapitaleinkünfte. Da kann der Staat heute auch beim »kleinen Mann« etwas holen.
    Hinzu kommt, dass der Fiskus auch weit mehr Möglichkeiten hat als früher, nicht deklarierte Zinseinnahmen, Dividenden und Kursgewinne aufzuspüren – auch im Ausland. Das deutsche Bankgeheimnis ist schon lange kein Geheimnis mehr, sondern durchlöchert wie ein Sieb. Die Auskunftspflicht der Banken gegenüber dem Finanzamt ist immer weiter ausgedehnt worden. Der Fiskus kann beim geringsten Verdacht Sammelauskunftsersuchen stellen, bei denen alle Daten zu melden sind, die von steuerlichem Interesse sein können.
    Seit 2005 müssen die Banken überdies ihren Kunden generell eine Erträgnisbescheinigung ausstellen, deren Vorlage das Finanzamt verlangen kann. Hinzu kommt eine Auflistung von Wertpapiergeschäften. Da bleibt kein Cent Gewinn oder Zinsertrag mehr verborgen. Wer bisher glaubte, er könne Konten vor dem Finanzamt verstecken, hat sich ebenfalls getäuscht. Unter dem Vorwand, Geldwäscher, Sozialbetrüger und Terroristen aufspüren zu müssen, strickt der Staat ein immer engmaschigeres Kontrollnetz. Die vermehrte Schnüffelei wird vor allem durch das »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« legitimiert. Selbst ohne Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Sozialmissbrauch können die Behörden – neben dem Finanzamt zum Beispiel auch die Arbeitsagenturen, oder Sozialämter – abfragen, wo der Betroffene ein Konto hat und wer auf das Konto als Bevollmächtigter zugreifen darf. Allein dadurch lassen sich Ungereimtheiten aufdecken. Denn hat jemand viele Konten, gibt aber im Antragsverfahren an, keine Guthaben zu |254| haben, kann der Sachbearbeiter der Behörde nachforschen. Er darf überprüfen, ob sein Misstrauen berechtigt war oder nicht.
    Überdies wird die früher in Deutschland übliche anonyme Inhaberaktie immer mehr durch Namensaktien verdrängt (siehe das Kapitel
Die Aktie:
Ein Begriff und viele Varianten
ab Seite 93). Diese Papiere werden bei den Unternehmen auf den Namen des jeweiligen Käufers in ein »Aktienbuch« eingetragen, aus dem längst eine Datenbank geworden ist. Wenn das Finanzamt in diese Aktionärsverzeichnisse Einblick nimmt und die Daten automatisch auswertet, lässt sich leicht nachvollziehen, wer welche Aktien besitzt, wann sie gekauft und verkauft wurden und ob dabei Gewinne oder Verluste entstanden sind. Die meisten Wertpapiere haben mit Papier nichts mehr zu tun sondern liegen in Datenbänken. Das macht auch die früher so beliebten »Tafelgeschäfte« unmöglich, bei denen sich der Aktionär gegen den abgeschnittenen Zinscoupon seine Dividende bar abholte.
    Doch damit nicht genug: Die Banken sind auch verpflichtet worden, Kapitalerträge ihrer Kunden im Rahmen der Freistellungsregelung an das Bundesamt für Finanzmarktaufsicht (BaFin) zu melden. In diesem Zusammenhang geht es auch um eine Aufteilung zwischen Zinsen und Dividenden. Aus entsprechend hohen Dividendeneinnahmen kann der Fiskus den Schluss ziehen, dass bei einem Steuerpflichtigen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Spekulationsgewinne angefallen sind. Daraus wiederum könnte das Finanzamt den Wunsch ableiten, die ordnungsgemäße Deklarierung dieser Gewinne zu überprüfen. Mogeln wird daher immer schwerer und Vergesslichkeit immer gefährlicher.
    Das gilt auch, wenn man ein Konto in Frankreich, den Niederlanden oder Spanien unterhält, denn die meisten EU-Länder melden Zinseinnahmen,

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