WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
825 Euro. Über die Einkommensteuererklärung können Sie aber den alten Verlust anrechnen lassen und die 2009 gezahlte Abgeltungsteuer noch vier Jahre lang zurückholen.
Selbst wenn Sie das gesamte Börsenjahr 2008 durch den Verkauf Ihrer »Kellerkinder« mit Verlust abschließen, kann sich das lohnen, da – letztmalig – die Spekulationsfrist genutzt werden kann, um Verluste nach dem Halbeinkünfteverfahren in steuerlich nutzbarer Form zu sammeln und auf spätere Jahre zu übertragen. Die mit Verlust abgestoßenen Aktien können Sie nach einer mehr oder weniger langen Zeit wieder zurückkaufen. Selbst wenn Sie am gleichen Tag zu einer anderen Auffassung über die Zukunftsaussichten dieser Aktie oder eines Fondsanteils gelangen, geht Ihnen dadurch der Verlustvortrag nicht verloren. Das haben Gerichte so entschieden (So das Finanzgericht Baden-Württember am 1. August 2007, AZ 1K 51 /06).
Es bringt natürlich auf die Dauer nichts, wenn Sie ständig Verluste und Gewinne gegeneinander aufrechnen, damit das Finanzamt leer ausgeht. Aber es kann Ihnen auch niemand verübeln, wenn Sie das Finanzamt an Verlusten beteiligen, die entgegen Ihren Erwartungen entstanden sind. Der Fiskus hält schließlich auch die Hand auf, wenn Ihre Spekulation aufgegangen ist. Beachten müssen Sie aber, dass bei jedem Kauf und Verkauf die üblichen Spesen anfallen.
WISO rät
Denken Sie als Anleger bei Ihren Wertpapierdispositionen immer auch an die langfristigen steuerlichen Ergebnisse. Wenn Sie sich nicht von Wertpapieren trennen wollen, solange dabei nicht mindestens |262| der frühere Einsatz wieder herauszuholen ist, vergeben Sie die Chance, aus dem Verlust zumindest steuerlich einen Gewinn zu machen.
Die »wertvollen« Verluste
Manche Verluste sind wertvoller als andere. Wer noch Verluste aus den Jahren 2000 und 2001 »besitzt«, als es an den Börsen steil bergab ging, kann damit unter Umständen regelrecht wuchern. Denn Verluste aus der Zeit vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (also bis Ende des Jahres 2001) können zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Dagegen sind Gewinne (ebenso wie Verluste), die nach dem 1. Januar des Jahres 2002 innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden, nur noch zur Hälfte steuerpflichtig. Das bedeutet, dass während der Übergangszeit alte und neue Gewinne oder Verluste ein unterschiedliches Gewicht hatten und dass mit den bis zum 31.12.2001 innerhalb der Spekulationsfrist realisierten Verlusten ab 2002 doppelt so hohe Gewinne steuerlich »neutralisiert« werden konnten. Ähnlich ist es mit den aus 2008 in das neue Steuerrecht »hinübergeretteten« Verlusten.
Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen und andere Wertpapiergeschäften werden bei der Bank, Sparkasse oder Fondsgesellschaft registriert, die fälligen Steuern sofort abgeführt. Mit der gezahlten Abgeltungsteuer ist der Fall für das Finanzamt erledigt. Bei Ihnen könnte das aber ganz anders aussehen:
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt;
wenn Sie noch über »Altverluste« aus der Zeit bis Ende 2008 verfügen, die Sie bei Spekulationsgewinnen gegenrechnen können;
wenn Sie bei weiteren Banken oder Depots Gewinne oder Verluste gemacht haben, die gegeneinander aufgerechnet werden können;
wenn Ihre Verluste überwiegen, können Sie »die Miesen« nur dann später nutzen, um bei realisierten Gewinnen die Steuerschuld zu senken, wenn Sie Ihre Verluste vom Finanzamt auf künftige Jahre vortragen lassen;
wenn Sie Aktienbesitz im Ausland haben. Dort gezahlte Quellensteuer können Sie sich auf Ihre deutsche Steuerschuld anrechnen lassen.
|263| WISO rät
Heben Sie alle Abrechnungen über Wertpapiergeschäfte sorgfältig auf. Nur mit ihrer Hilfe können Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass Sie Anspruch auf Steuererstattung haben.
Für Anleger, die keine offene Rechnung mehr mit dem Finanzamt aus früheren Zeiten haben, sind Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist ab 2009 zwar der »Schnee von gestern«, aber es gibt immer noch Aktionäre, die bisher nicht bemerkt haben, dass sie noch Verluste besitzen. Und wer in der 2008 verbliebenen Zeit noch gehandelt und sich bis zum 31. Dezember konsequent von allen Aktien, Investmentanteilen und Zertifikaten getrennt hat, die vor Ablauf der Spekulationsfrist in den roten Zahlen war, kann sich bei späteren Gewinnen dafür schadlos halten.
Eine wichtige Neuerung ist, dass ab 2009 Verluste ebenso wie Gewinne unabhängig vom Kaufdatum steuerlich erfasst
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