WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
absolut sichere Geldanlage und es wurden ihm dennoch Aktien oder gar Optionsscheine verkauft. In diesem Fall wäre die Beratung nicht typ- oder anlegergerecht gewesen, und der Kunde hätte ein Recht auf Schadensersatz.
WISO rät
Etwa zwei Drittel aller Streitigkeiten um Beraterhaftung werden außergerichtlich verglichen. Je überzeugender und dichter Ihre Beweiskette |45| ist, desto eher wird die Bank dazu bereit sein, einen Kompromiss zu schließen. Banken fürchten nichts mehr als lange, öffentlichkeitswirksame Prozesse, die mit kundenfreundlichen Urteilen enden. Das ist Ihre Chance!
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fällt es finanziell leichter, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Denn wer etwa 50 000 Euro einklagen will, muss nach drei verlorenen Instanzen mit Kosten von 30 000 Euro rechnen. Doch nicht jede Rechtsschutzversicherung zahlt auch, zumal viele nach dem letzten Crash alle Börsengeschäfte aus ihrem Leistungskatalog gestrichen haben. Achten Sie bei einer Rechtsschutzversicherung daher immer auf die Ausschlussklauseln! Bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, sollten Sie bei Ihrer Versicherung erst die Deckungszusage einholen.
Das Beratungsprotokoll
Ein Beratungsprotokoll gilt als Garant, dass eine Aufklärung des Kunden stattgefunden hat und dass beide Seiten wissen, wovon sie reden und auf welche Anlageformen man sich geeinigt hat. Viele Institute arbeiten bereits mit einem entsprechenden Formular. Das ist auch gut so, denn werden nur mündliche Vereinbarungen getroffen, ist ein Streit im Schadensfall programmiert. Vor Gericht zählen nur Beweise, und die muss meist der Kunde bringen, nicht die Bank.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 320/04) ist eine Bank nicht dazu verpflichtet, ihre Beratung gegenüber dem Kunden schriftlich zu dokumentieren. Die Richter gaben diesbezüglich der Dresdner Bank Recht, die von einer Kundin wegen eines vermeintlichen Beratungsfehlers verklagt worden war. Die Umschichtung des Wertpapierdepots auf hoch spekulative Fonds führte zu erheblichen Kursverlusten. Der BGH sieht in einer Beratung vorrangig das mündliche Gespräch, eine Schriftform ist nicht erforderlich.
Das BGH-Urteil verstärkt den Trend zur Beweispflicht beim Anleger, der eine Falsch- oder Fehlberatung in letzter Konsequenz nachweisen muss. Dabei ist konkret vorzutragen, worin die schlechte oder unvollständige Beratung lag. Der pauschale Vorwurf der Falschberatung reicht nicht aus.
Umso wichtiger wird es also, die Dokumentation der Beratung zur zwingenden Grundlage für Anlagegespräche zu machen. Nur dann können Sie |46| sich erfolgreich zur Wehr setzen. Im Schadensfall steht meist Aussage gegen Aussage, dann ist es gut, wenn Sie zusätzlich einen Zeugen dabei hatten. Die wichtigsten Inhalte sollten aber auf jeden Fall in einem Beratungsprotokoll festgehalten werden. Dafür können Sie auch unsere WISO-Vorlage verwenden. Dieses Muster soll Ihnen zur Orientierung und als Ausfüllhilfe dienen. Das Protokoll kann auch formlos erstellt werden. Hier sind nur die wichtigsten Positionen aufgelistet. Es kann daher sinnvoll sein, das Protokoll um weitere Positionen zu ergänzen.
Muster: Beratungsprotokoll
Gesprächsteilnehmer
Name/Funktion:
1. ______________________
2. ______________________
3. ______________________
Ort des Gesprächs: ______________________
Datum des Gesprächs und Dauer: ______________________
Grund des Gesprächs: ______________________
Persönliche und wirtschaftliche Situation des Kunden: ______________________
Bisheriges Anlageverhalten: ______________________
Wünsche des Kunden: ______________________
Risikobereitschaft des Kunden/Risikoklassen: ______________________
Empfehlung des Beraters: ______________________
Risikoaufklärung durch den Berater: ______________________
Angaben zu Transaktionskosten und den laufenden Kosten der Anlage: ______________________
Ausgehändigte Unterlagen: ______________________
______________________
Ort, Datum, Unterschrift der Gesprächsteilnehmer
|47| Achten Sie vor allem darauf, dass Ihre Angaben zur Risikobereitschaft richtig eingetragen werden. Die Stufen sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich. Sie reichen von »1« für eine sichere bis »5« für eine hoch spekulative Anlage. Hier einige typische Beispiele, welche Anlageformen den verschiedenen Risikostufen entsprechen:
Stufe 1 Euro-Geldmarktfonds, kurz laufende Euro-Fonds,
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