Zukunftsmenue
Bearbeitungsverfahren kommt es zur Eliminierung der Keime. Der Verbraucher nimmt mit dem Lebensmittel zwar mehr Keime, auch pathogene, auf; aber es handelt sich »ja nur« um ein Mehr an abgetöteten Erregern. Und es wächst auch die Gefahr für die Küchenhygiene, wenn sich die Erreger ausbreiten können, bevor sie durch Erhitzen abgetötet sind.
3. Das Hauptproblem liegt aber an den geschilderten systembedingten, ständig anwachsenden Antibiotikaresistenzen. Die Antibiotika werden immer unwirksamer und damit die Verbraucher im Erkrankungsfalle immer gefährdeter.
Was sagen die zuständigen Behörden zu der Problematik?
Diese Zusammenhänge sind den zuständigen Ministerien für Landwirtschaft und Verbraucherschutz seit vielen Jahren bekannt. Trotz dieser Erkenntnis ist von Seiten der zuständigen Ministerien von Bund und Ländern außer pflaumenweichen Erklärungen kaum etwas geschehen. Meine persönliche Erklärung dafür: Die Wirtschaft macht die Politik, die Politiker machen dazu die Rhetorik, und Ministerialbehörde und kommunale Verwaltung verhalten sich devot und angepasst.
Wie verhält es sich mit den rechtlichen Vorgaben in Deutschland?
Aus Kreisen der Lobby der Agrarindustrie wird häufiger erklärt, wir hätten »den besten Tierschutz in Europa«. Dazu muss gesagt werden, dass die geschilderten Haltungs- und Züchtungsvorgaben vorwiegend zwischen Agrarindustrie und Legislative juristisch abgestimmt sind. Von den Interessenvertretern ausgewählte Sachverständige und Ministerialbürokraten betätigen sich dabei als Nachformulierer der Wirtschaftslobby und die verantwortlichen Politiker quasi als Erfüllungsgehilfen. Professor Dr. Gotthard Teutsch, ehemals Lehrstuhlinhaber für Ethik, hat sich zum Deutschen Tierschutzgesetz folgendermaßen geäußert, ich zitiere: »Wie kein anderes Gesetz ist das Tierschutzgesetz ethisch begründet und erhebt einen hohen moralischen Anspruch. Dem Tier wird ein eigenes Lebensrecht eingeräumt, sein Leben und Wohlbefinden unter den Schutz des Gesetzes gestellt. Aber wenn man Satz zwei liest: ›Niemand darf dem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen‹ und sich vor Augen hält, welches Ausmaß an Tierquälerei im weiteren Gesetzestext ausdrücklich
erlaubt, geduldet oder als bloße Ordnungswidrigkeit verharmlost wird, dann wirkt das Gesetz im Ganzen wie moralische Hochstapelei. Es wird viel verbaler Aufwand betrieben, um einerseits die in Tierschutzfragen erheblich empfindlicher gewordene Öffentlichkeit zu beruhigen und andererseits die traditionelle Ausbeutungspraxis nicht ernsthaft zu beschneiden.«
Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriumhat versprochen, den Verbrauch an Antibiotika in der Landwirtschaft eindämmen zu wollen.
Versprechen kann man vieles. Was zählt, sind jedoch die Fakten. Weder die Vorschläge von Frau Aigner noch der sogenannte 38-Punkte-Plan des Niedersächsischen Landwirtschaftsministers Lindemann werden greifen. Denn nach meinen Erkenntnissen als ehemaliger Amtsveterinär ist es beim Thema Massentierhaltung und Resistenzentwicklung nicht einmal mehr fünf vor zwölf, sondern bereits weit nach zwölf. Da die Wirksamkeit der Antibiotika ständig abnimmt, werden die Anwendungsmengen ohne einen gravierenden Systemwechsel weiter zunehmen. Ein Weniger an Antibiotika ist nur möglich durch eine radikale Wende weg von der industriellen Tierausbeutung hin zu artgerechter Haltung, Fütterung und Züchtung. Alles andere führt in die Irre.
Und der eigentliche Grund für dies alles aus meiner Sicht als Tierarzt: Seit Bestehen der Menschheit hat es kein derartiges Maß an Tierquälerei gegeben wie in unserer Zeit. Das gilt für die Quantität als auch für die Intensität.
Was kann jeder Einzelne zur Lösung der Probleme beitragen?
Wir brauchen mehr politische Einflussnahme von demokratisch gesinnten Bürgern. Erst wenn die regierenden Politiker und Parteien merken, dass ihnen die Wähler davonlaufen, sind sie bereit, sich den Forderungen der Wirtschaftslobby zu entziehen. Außerdem fordere ich wie zahlreiche Bürger und Verbände schon seit Jahren eine Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Lebensmittel tierischer Herkunft sollten so gekennzeichnet sein, dass erkennbar ist, ob sie von Tieren aus artgerechter oder nicht artgerechter Haltung stammen. Wir alle, Verbraucher und demokratisch gesinnte Bürger, haben es in der Hand. Es gibt keinen Erkenntnismangel, es gibt ein
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