Zur Strecke gebracht: Die spannende Jagd nach dem Täter (German Edition)
Manche Psychiater und Psychotherapeuten sehen auch eine verstärkte
Disposition zur Schizophrenie.
Alkoholnachweis
im Blut: Der qualitative und quantitative Nachweis von Alkohol im Blut erfolgt
über eine Headspace-Gaschromatographie (HS-GS). Da die üblichen Geräte zur Bestimmung
des Atemalkohols eine gewisse Fehlertoleranz aufweisen können, wird im Verdachtsfall
eine Blutentnahme richterlich angeordnet und von einem Arzt durchgeführt, um einen
gesicherten Wert zu erhalten. Eine Probe des Bluts, 0,5 ml, wird mit dem internen Standard
(n-Propanol) vermischt und 30 Minuten lang bei 60°C erwärmt. Dabei verteilen sich alle Inhaltsstoffe
des Bluts zu gleichen Anteilen im Dampfraum über der Flüssigkeit. Danach kann die
Probe in das Analysegerät gestellt werden. Die Injektion erfolgt mit der entnommenen
Probe aus dem Dampfraum und liefert über den EDX und den FID-Detektor ein eindeutiges
Ergebnis über den Alkoholanteil im untersuchten Blut. Die rechtliche Strafbarkeit
beginnt bei 0,5 Promille
(bei auffälliger Fahrweise in Einzelfällen auch früher), die absolute Fahruntüchtigkeit
bei 1,1 Promille.
Identifiziert
Bestandteile der Probe
Feine Nadel
zur Injektion von Analyt in den Injektor des Gaschromatographen
Gaschromatograph
zur qualitativen und quantitativen Bestimmung aus dem Headspace
Lebendnachweis
Als Kai Baumwerk am Morgen dieses
8. Juni 2004 in sein Büro trat, war nicht
zu übersehen, dass er ausgesprochen schlechte Laune hatte. Da konnte ihn auch der
Blick über die Dächer von Cottbus nicht besänftigen. Ein Tag nach einer durchwachten
Nacht. Wieder einmal. Seit er mit Bärbel verheiratet war, gehörten Ringe unter den
Augen zu seinem Gesicht wie die stressgerupften Brauen. Heute konnte jedenfalls
nicht sein Tag werden. Nicht nach der Offenbarung des letzten Abends.
»Liebling,
ich bin schwanger!«, hatte sie ihm entgegengeflötet. Typisch für Bärbel, sich über
die Konsequenzen gar keine Gedanken gemacht zu haben. Volles Risiko!
Er seufzte,
strich sich den schon wieder zu langen Pony aus der Stirn und betrachtete angewidert
den Stapel Akten auf seinem Schreibtisch. Bei der Hitze arbeiten zu müssen war ohnehin
eine Zumutung, dachte Baumwerk grantig. Andere lagen jetzt im Sand am Badesee und
genossen das Leben! Lustlos schob er sich hinter den Arbeitstisch, schaltete Computer
und Ventilator ein.
»Martha
Gräbert, geboren 1897, Breslau«, las er laut. Grinste. Da hatte sich wohl jemand
gründlich vertan! »Haha! 1897! Dann wäre die gute Martha ja jetzt schon …« Bei den
hochsommerlichen Temperaturen fiel selbst das Lösen banaler Subtraktionsaufgaben
schwer. »107!« Er schlug die Akte auf, griff schon nach einem gelben Klebezettel,
um eine zynische Notiz für den Kollegen über dessen eingeschränktes Denkvermögen
an dem Vorgang zu befestigen, da fiel sein Blick auf das vorgeheftete Deckblatt.
›Martha
Gräbert, geb. 1897, Breslau‹, stand auch dort zu lesen.
»Einmal
kann man sich ja vertun, aber zweimal«, murmelte Baumwerk vor sich hin und blätterte
weiter. Wenige Seiten später hatte er von vier Schwangerschaften und Entbindungen
erfahren, von einem Bandscheibenvorfall, einer Kur im Jahre 1970. Seit der Rückkehr
aus der Rehaklinik musste es Martha Gräbert richtig gut gegangen sein, weitere Maßnahmen
zur Wiederherstellung waren seither wohl nicht mehr vonnöten gewesen.
»Hm«, grunzte
der Sachbearbeiter der Versicherung. »Das ist zumindest ungewöhnlich.« Ein Verdacht
keimte in ihm auf. Das übliche eben, ganz bestimmt. Sozialbetrug. Da kassierte jemand
Rente für eine Verstorbene!
»Wäre ja
nicht das erste Mal, haben schon Tausende vor dir probiert. Und wir haben sie doch
gekriegt!«, murmelte er im zornigen Jagdfieber vor sich hin. Mit seiner Entrüstung
stieg auch sein Blutdruck. Er begann, wieder stärker zu schwitzen. Der letzte Nachweis,
der als glaubhafter und unwiderlegbarer Beleg dafür gelten konnte, dass Frau Gräbert
lebte, stammte aus dem Jahr 1982. Der ab dem 80. Geburtstag regelmäßig von der Rentenversicherung verschickte Gratulationsbrief
schien anstandslos seinen Adressaten erreicht zu haben, zurückgeschickt worden war
er jedenfalls nicht.
»Tja, das
ist die Krux dabei«, grantelte der junge Mann vor sich hin. »Das sagt im Grunde
nämlich gar nichts aus. Der Brief könnte ja auch von der Nachbarin oder einem Verwandten
entgegengenommen worden sein. Eine so umwerfend gute Idee ist das gar nicht,
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