1.000 Euro für jeden
wie auch die private Wirtschaft zusammenbrechen. Genauso muss natürlich auch ein bedingungsloses Grundeinkommen schrittweise eingeführt werden.
Befreit vom Ballast der
Finanzierungsfrage
Eines müssen wir bei allem Nachdenken über das Grundeinkommen lernen: Wir sollten uns mehr auf die konkrete Wertschöpfung und weniger auf ihre monetäre Abstraktion konzentrieren, also nicht auf das Geld, sondern auf die realen Dinge, die von der Wirtschaft produziert, geleistet und verteilt werden. Das bedingungslose Grundeinkommen gibt den Bürgern Geld nicht als Selbstzweck, sondern um ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, weil sich sonst weder der Einzelne noch die Gesellschaft weiterentwickeln können. Das bedingungslose Grundeinkommen ist kein Almosen, sondern ein Kulturimpuls. Mit dem Ziel, einen solchen Impuls zu geben, gehen Grundeinkommen und Konsumsteuer Hand in Hand.
Verknüpft man die Einführung eines Grundeinkommens mit der Umstellung auf eine Konsumsteuer, würden die Lohnkosten sinken und damit mehr Menschen ermutigt, eine Arbeit anzubieten oder eine aufzunehmen. Allein dieser Umstand steigert die Wirtschaftskraft unseres Landes. Das Grundeinkommen würde zudem die Kaufkraft unterer Einkommensgruppen steigern und durch die Mehrwertsteuer automatisch zu höheren Steuereinnahmen führen. Ein Teil der Ausgaben für das Grundeinkommen würde durch diesen zusätzlichen Konsum als Mehrwertsteuer wieder in die Gemeinschaftskasse zurückfließen.
Der Wechsel vom heutigen Sozialsystem zum bedingungslosen Grundeinkommen ist prinzipiell einfach und im Kern vor allem eine Herausforderung an die bestehende Bürokratie: Statt der komplizierten Bewilligungsverfahren für die 155 verschiedenen Arten von Transferzahlungen (von Kinder- bis Wohngeld, Bafög bis Hartz IV), die von 38 verschiedenen Behörden verwaltet, bewilligt oder abgelehnt werden, gibt es nur noch einen staatlichen Dauerauftrag – ohne Prüfung. Das spart staatliche Verwaltungskosten in gewaltiger Höhe – und ohne die Herausforderungen für die nunmehr arbeitslosen Staatsangestelltenverharmlosen zu wollen, könnten sie sich, gesichert durch ein Grundeinkommen, nun eben weitaus sinnvolleren Aufgaben zuwenden.
Für diesen gesellschaftlichen Umbau müssen Modelle entwickelt, Impulse aufgenommen und die vielen möglichen Wege miteinander verknüpft werden: Das bedeutet für alle politischen Parteien genügend Arbeit, um ihre Existenz zu rechtfertigen.
Befreit man sich vom Ballast der Finanzierungsfrage, die ganz sicher so oder so lösbar ist, entdeckt man die vielfältigen Chancen, die im Grundeinkommen liegen – und die sind gerade nicht ökonomischer Natur. Vielmehr geht es um das Menschsein jenseits aller Existenzangst im fruchtbaren Zusammenspiel mit anderen freien Menschen. Grundeinkommen schafft Gleichheit und ermöglicht Freiheit. Ob wir das wollen, ist keine Frage des Geldes, sondern lediglich eine Frage unseres gemeinschaftlichen politischen Willens!
13. Kapitel:
Freiheit. Gleichheit.
Grundeinkommen!
Geburtsstunde der Demokratie
»Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden, worunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit sind.« In der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika wurden 1776 erstmals universelle Menschenrechte festgeschrieben.
Nach dem Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789 beschloss die Französische Nationalversammlung in erstaunlicher zeitlicher Nähe, am 26. August 1789, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die als Geburtsstunde der europäischen Demokratien gilt und deren Rechtsverständnis bis heute wesentlich prägen. 13 Jahre nach der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1776.
»Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.«
So entschieden beginnt die »Erklärung der Menschenrechte«, in der die »natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten Rechte des Menschen« niedergelegt sind. Auf diesen erstenArtikel folgen weitere 16, die das Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit, Religions- und Meinungsfreiheit sowie die Prinzipien von Volkssouveränität und Gewaltenteilung für die Zukunft verbindlich festschreiben – und zwar weit über Frankreich und weit über das 18. Jahrhundert hinaus.
Beide
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