1548 - Orbit im Nichts
die Höhe ragten, zitterten ein wenig. Sato Ambush verstand nakkisches Verhalten mittlerweile gut genug, um zu erkennen, daß der Nakk den Vorschlag, der ihm soeben gemacht worden war, durchaus ernst nahm. Er mochte nach außen hin ruhig erscheinen, aber das Zittern der Fühler bewies, daß er erregt war. „Was, meinst du, soll ich tun?" fragte er. „Wiederhole deine Beobachtungen an einem anderen, weit von Akkartil entfernten Ort", sagte Sato Ambush. „Ich halte es für möglich, daß du auf diese Weise eine bessere perspektivische Korrelation der Manifestationsereignisse erzielst."
Chukdar antwortete nicht sofort. Als er schließlich sprach, erkannte man an der Langsamkeit, mit der die Worte aus dem Synthesizer der Maske kamen, daß der Kosmologe intensiv mit seinen Gedanken beschäftigt war. „Ja", sagte er. „Auch ich halte das für möglich. Ich werde darüber nachdenken und ein paar Berechnungen anstellen."
Die Tür öffnete sich, und Chukdar glitt hinaus
3.
Am 14. November 1171 kam Njels Bohannon vor Gericht.
Die Verhandlung wurde rasch und ohne Komplikationen abgewickelt. Der Beschuldigte war geständig. Er bestritt nicht, mit Tötungsabsicht auf Myles Kantor geschossen zu haben. Er bereute seine Tat und erklärte sich bereit, mit allem, was ihm zur Verfügung stand, Wiedergutmachung zu leisten.
Njels Bohannons Taktik war erfolgreich. Der versitzende Richter erteilte den Judizialcomputern den Auftrag, das Vergehen des Beschuldigten nach Schwere und entstandenem Schaden abzuwägen, die Vorgeschichte des Beschuldigten dabei mit in Erwägung zu ziehen und eine Urteilsempfehlung zu unterbreiten. Die Syntrons entledigten sich dieser Aufgabe mit der gewohnten Gründlichkeit und Geschwindigkeit. Der Richter akzeptierte ihre Entscheidung und verurteilte Njels Bohannon zu acht Jahren Verbannung auf einer Welt, die mindestens 12 000 Lichtjahre von Terra entfernt zu sein hatte. Außerdem wurde Bohannons gesamtes Privatvermögen eingezogen und in einen Trustfonds eingebracht, aus dem die Kosten für Myles Kantors medotechnische und rehabilitative Behandlung bestritten werden würden.
Njels Bohannon erhob keinen Einspruch gegen das Urteil, und als am Abend des 14. November 1171 die DUCHESS OF JABBAAR der Cosmic Spaceways zum planmäßigen Linienflug CS 23005 in Richtung Northside startete, da befand sich Bohannon an Bord.
Was die Öffentlichkeit der Hauptstadt überraschte, war nicht so sehr die Geschwindigkeit, mit der das Verfahren abgewickelt worden war, als vielmehr der Umstand, daß man über die Vereinigung Oktober ‘69 während der Verhandlung kein einziges Wort gehört hatte. Die Gruppe war strikt gegen alle Bemühungen, Wanderer und die Superintelligenz ES wiederzufinden und letztere womöglich gar zur Herausgabe der damals unter falschen Voraussetzungen einkassierten Zellaktivatoren zu bewegen. Die Menschheit müsse sich eindeutig und für immer aus der Bevormundung durch sogenannte Überwesen lösen, argumentierten die Oktobristen, und die Idee, eine auserwählte Gruppe von Menschen - über Extraterrestrier wie Gucky und Icho Tolot zerbrach sich der Oktober ‘69 nicht den Kopf - durch die Verleihung von Zellaktivatoren allen anderen Bürgern gegenüber auszuzeichnen, widerspreche dem Prinzip der Gleichheit, siehe Artikel 1 der Verfassung der Liga Freier Terraner.
Solche Meinungen zu vertreten, war auf der Erde des 12. Jahrhunderts Neuer Galaktischer Zeitrechnung durchaus zulässig. Ein anderer Passus der Verfassung - Artikel 3, um genau zu sein - garantierte die Freiheit der privaten und editoriellen Meinungsbildung und -äußerung. Man fragte sich in politisch interessierten Kreisen Terras indes, was die Vereinigung des Oktober ‘69 eigentlich tat, um das Programm, dem sie sich verschrieben hatte, in die Wirklichkeit umzusetzen. Lediglich Äußerungen allgemeiner Art gab es, wie zum Beispiel, daß die Vereinigung Oktober ‘69 ihre Ziele selbstverständlich nur mit gesetzlichen und verfassungsgemäßen Mitteln und Methoden verfolge. Als Beweis für die Aufrichtigkeit und Gesetzestreue der Oktobristen sei ihr Verhalten Njels Bohannon gegenüber zu betrachten. Bohannon war bis zu jenem unseligen Tag, an dem Myles Kantor um ein Haar das Leben verloren hätte, Mitglied der Vereinigung gewesen. Er war jedoch, als seine Untat ruchbar wurde, sofort mit Schimpf und Schande ausgeschlossen worden.
Myles Kantor selbst, der am unmittelbarsten Betroffene, hatte einen Teil der Gerichtsverhandlung,
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