1992 Das Theunissen-Testament (SM)
beträchtliche Werte zugesprochen. Ist es das Ihnen jetzt vorliegende?«
»Nein, es ist ein neues, erst kurz vor seinem Tode aufgesetzt. Und Sie müssen wissen, nur das jeweils letzte Testament ist gültig. Es setzt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, etwaige vorangegangene Verfügungen außer Kraft. Noch weitere Fragen?« Wieder blickte der Rechtspfleger in die Runde, aber alle schienen von seinen Worten beeindruckt, wenn nicht eingeschüchtert zu sein, denn es herrschte beklommenes Schweigen.
»Dann beginnen wir!« Er nahm den links liegenden Umschlag auf, öffnete ihn, zog eine Reihe eng mit Maschine beschriebener Blätter heraus und las vor:
»Ich, Claas Theunissen, geboren am 2. Juni 1908 in Osterhever/Eiderstedt, wohnhaft in Valparaiso/Chile, Calle Templeman, gebe hiermit meinen Letzten Willen zu Protokoll. Mein am 25. Februar 1986 verfaßtes Testament sowie alle weiteren möglicherweise von mir vor dem heutigen Tag mündlich oder schriftlich getroffenen Verfügungen hinsichtlich meines Nachlasses sind damit unwirksam, und es gilt für den Fall meines Ablebens nur das nachfolgend Dargelegte.
§ l Eine allgemeine Erklärung vorweg. Es ist schwer für mich, die Verteilung vorzunehmen. Gerecht kann sie nicht ausfallen. Aber ich bemühe mich, sie so sinnvoll wie möglich zu gestalten. Keiner von Euch hat irgend etwas aus meiner Hinterlassenschaft verdient. Das wißt Ihr. Da hätte er dann schon an der Schaffung meines Besitzes mitgewirkt oder sich in besonderer Weise um mich gekümmert haben müssen. Das war nicht der Fall. Es konnte auch gar nicht dazu kommen, denn zu Bewährungen dieser Art habe ich Euch nie die Gelegenheit gegeben. Wenn ich dennoch mein Vermögen weder dem Staat noch einer Stiftung überlasse, dann deshalb, weil es noch Menschen gibt, die zu meiner Familie gehören. Meine Geschwister, die leider alle vor mir gestorben sind, standen mir nah. Ihr seid deren Kinder, und so lag es auf der Hand, meinen Nachfolger in Euren Reihen zu suchen. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, daß John und Olaf Theunissen, die Söhne meiner Brüder Rasmus und Paul, die besten Voraussetzungen für eine Fortführung meiner Geschäfte mitbringen. Wie das im einzelnen aussehen soll, wird später dargestellt werden. Ich komme jetzt zu den anderen Bestimmungen meines Letzten Willens.
§ 2 Zu meinen Testamentsvollstreckern ernenne ich den Notar Herrn Dr. Julius Krogmann in Hamburg sowie Herrn Direktor Manuel López Vergara von der BANCO DE CHILE in Valparaiso. Herr Dr. Krogmann ist berechtigt, dem zuständigen Gericht in Hamburg nahezulegen, eine weitere Person seines Vertrauens zum dritten Testamentsvollstrecker zu ernennen.
§ 3 Mein Wohnhaus in der Calle Templeman in Valparaiso vermache ich mit Inventar meiner langjährigen Haushälterin, Frau Catalina Canas Romero, frei von allen Lasten. Frau Canas erhält außerdem ein Legat von 50000 US-Dollar und dazu eine monatliche Rente von 500 USDollar bis an ihr Lebensende. Frau Canas übernimmt, wie abgesprochen, zusammen mit meinem Gärtner, Herrn Rüben Munoz Peralta, die Pflege meiner Grabstätte auf dem Friedhof von Playa Ancha.
§ 4 Meine nachfolgend aufgeführten Neffen und Nichten erhalten je ein Legat in Höhe von 50000 US-Dollar. Peter Theunissen, Hans Theunissen, Mira Theunissen, Ludwig Eggert, Bärbel Hoffmann geb. Eggert, Maynhard Oldeboom, Gesine Krages geb. Oldeboom, Herbert Oldeboom, Hanna Ebeling geb. Theunissen und Clara Bärwald geb. Theunissen. Sollte jemand von ihnen vor meinem Ableben verstorben sein, so geht das Legat an seine gesetzlichen Erben.
§ 5 Meine Pflegerin, Frau Eugenia Ordaz Ramirez, HOSPITAL ALEMÁN, erhält fünfzig 100-Peso-Goldmünzen und fünfzig 20-Pfund-Sterling-Goldmünzen aus dem in meinem Safe der BANCO DE CHILE befindlichen Bestand.
§6 Herr Dr. Robles Iturbide, HOSPITAL ALEMÁN, erhält ebenfalls fünfzig 100-Peso-Goldmünzen und fünfzig 20-Pfund-Sterling-Goldmünzen aus meinem Safe.
§ 7 Mein Gärtner, Herr Rüben Munoz Peralta, erhält ein Lesrat in Höhe von 25000 US-Dollar.
§ 8 Die in meinem Haus in der C alle Templeman tätige Paola Ramirez Vizcaino erhält ein Legat von 25000 USDollar.
§ 9 Die in meinem Eiderstedter Haus tätige Georgine Jensen erhält a) Wohnrecht in ebendiesem Haus bis an ihr Lebensende und b) ein Legat von 50000 US-Dollar sowie eine monatliche Rente von 500 US-Dollar.
§ 10 Während meines Aufenthaltes im HOSPITAL ALEMÁN von Valparaiso hatte ich Gelegenheit, die
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