300 Fragen zur Schwangerschaft
Abortivei handeln, bei dem keine Embryonalanlage und kein Dottersack vorhanden sind. Das bedeutet, es ist eine Fruchtblase vorhanden, das befruchtete Ei hat sich aber schon sehr früh nicht weiterentwickelt. In der Folge ist die Fruchtblase dann oft zu klein für das Schwangerschaftsalter oder sie wächst zu langsam. Das gibt es bei vielen Fehlgeburten in der Frühschwangerschaft. Es ist genetisch oder durch äußere schädigende Einflüsse bedingt, wie Infektionen der Mutter oder die Einwirkung von Strahlen oder von Giften auf den Organismus.
? Nach der Ultraschalluntersuchung in der 10. Woche hat mein Arzt den Geburtstermin um eine Woche vorgezogen. Ist das jetzt endgültig oder kann sich der Termin noch einmal ändern?
Nicht selten muss der anhand der Zyklusdaten errechnete Geburtstermin nach der ersten Ultraschalluntersuchung korrigiert werden. Die Berechnung mit Ultraschall ist sehr viel zuverlässiger als die Berechnung aufgrund der letzten Regelblutung. Danach sollte der Geburtstermin allerdings nicht mehr korrigiert werden. Denn im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel wachsen die Kinder unterschiedlich schnell – sonst wären bei der Geburt ja auch alle Kinder gleich groß und schwer. Deshalb lässt sich aufgrund einer späteren Messung nicht sagen, wann das Kind geboren wird, sondern nur ungefähr einschätzen, wie groß und schwer es in einer bestimmten Geburtswoche sein wird.
info
Wenn ein Kind nach der 20. Woche deutlich (um mehr als zwei Wochen) von den Normalmaßen abweicht, wird Ihr Arzt nach möglichen Ursachen dafür suchen: Ist es kleiner als erwartet, kann etwa eine Mangelversorgung bei einer Plazentainsuffizienz (siehe ab > ) vorliegen. Ist es größer als erwartet, kann ein Schwangerschaftsdiabetes (siehe > ) dahinterstecken.
? Mein Frauenarzt will nur die drei vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen machen. Kann ich zusätzliche verlangen?
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind in Deutschland drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen. In einer komplikationslosen Schwangerschaft und nach streng medizinischen Gesichtspunkten wird dies als ausreichend angesehen. Zusätzliche Untersuchungen werden von den Krankenkassen nur bezahlt, wenn ein medizinischer Grund angegeben werden kann. Bei einer normalen Schwangerschaft ist also jede zusätzliche Ultraschalluntersuchung eine freiwillige, sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) Ihres Frauenarztes, die nicht vergütet wird. Sie können aber entscheiden, dass Sie die zusätzliche(n) Untersuchung(en) selbst bezahlen wollen.
? Schadet es meinem Kind, wenn mein Frauenarzt jedes Mal eine Ultraschalluntersuchung macht?
In vielen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass diagnostischer Ultraschall keine schädlichen Auswirkungen auf das Ungeborene hat. Im Gegenteil: Viele Auffälligkeiten oder Risikofaktoren waren früher durch Abtasten der Bauchdecke und Abhören der kindlichen Herztöne nicht erkennbar. Heute können sie oft früh genug festgestellt und behandelt werden, bevor das ungeborene Kind darunter leidet. Außerdem kann sich das geburtshilfliche Team auf besondere Gegebenheiten besser einstellen.
Für die Eltern hat Ultraschall zudem eine wichtige psychologische Funktion. Die Schwangerschaft und das ungeborene Kind werden durch die bildhafte Darstellung für die meisten Eltern realer. Vor allem die Väter können dadurch eine intensivere Bindung zum Kind aufbauen, was nach der Geburt die Anpassung an die neue Rolle erleichtert.
? Was bedeutet eigentlich »Feindiagnostik«?
Damit wird ein sehr detaillierter Ultraschall (Sonographie) bezeichnet, der zusätzlich zu den drei Routineuntersuchungen durchgeführt wird (siehe > ). Er wird auch Spezial-, Organ- oder Fehlbildungsultraschall genannt. Die beste Zeit für diese Untersuchung ist in der Mitte der Schwangerschaft, wenn alle Organe, vor allem das Herz, ausreichend groß für eine Beurteilung sind. Trotzdem ist das Baby zu dieser Zeit noch ganz auf dem Bildschirm zu sehen.
Diese besondere Untersuchung wird von einem Ultraschallspezialisten mit technisch aufwendigen Geräten durchgeführt, wenn die Voruntersuchung bei Ihrem Frauenarzt eine Auffälligkeit ergeben hat. In einem solchen Fall wird der Spezialultraschall auch von der Krankenkasse bezahlt.
? Sollten nicht alle Schwangeren einen besonderen Fehlbildungsultraschall oder eine Doppleruntersuchung durchführen lassen?
Das wäre schon aus Kapazitäts- und Kostengründen nicht möglich.
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