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74 - Mein Leben und Streben

74 - Mein Leben und Streben

Titel: 74 - Mein Leben und Streben Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl May
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Menschen ist die Ehescheidung eine Angelegenheit von selbstverständlichster Diskretion. Die meinige aber hat man in den Zeitungen herumgetragen, mit den widerlichsten Verdächtigungen ausgenutzt. Ich will das alles hier übergehen, um meine Bemerkungen, falls ich zu ihnen gezwungen werde, an anderer Stelle zu machen. Diese Zeit war nicht nur für mich, sondern auch für Frau Plöhn eine beinahe tödliche, weil sie ihr den Mann raubte, den sie mit einer Aufopferung liebte, wie selten ein Mann geliebt worden ist. Ich habe bereits gesagt, daß Plöhn auf der Reise nach Ägypten krank geworden sei. Er erholte sich nur scheinbar wieder. Das Übel repetierte, nachdem er in die Heimat zurückgekehrt war. Ein Jahr später kam der Tod. Frau Plöhn brach fast zusammen. Wäre ihre Mutter nicht gewesen, so wäre sie ihrem Mann sicher nachgestorben. Glücklicherweise bot ihr auch die Korrespondenz, die sie für mich mit meinen Lesern führte, die seelische Erleichterung und Unterstützung, deren sie bedurfte. Sie besaß zwei Zinshäuser in Dresden, die sie gern gegen ein ihr angebotenes Landgrundstück verkaufen wollte, welches zu dem Dorf Niedersedlitz gehörte. Dorthin hatte Fischer seine Buchdruckerei verlegt. Auch seine Privatwohnung lag da. Frau Plöhn bat mich, sie zur Besichtigung dieses Grundstücks zu begleiten, und als wir uns nun einmal in Niedersedlitz befanden, lag der Gedanke nahe, dies Fischer wissen zu lassen. Er lud uns nach seiner Privatwohnung ein, und es entspann sich da eine Verhandlung, welche am nächsten Tage zu einem Vergleich führte.
    Ich will so kurz wie möglich sein. Fischer klagte darüber, daß er sich durch den Kauf des Münchmeyerschen Geschäfts zum ‚Schundverleger‘ degradiert habe; er versicherte, daß er sich heraussehne, und er behauptete, daß ich ihm dazu behilflich sein könne wie kein anderer. Dieses letzteren war auch ich überzeugt. Er hatte die veränderten Romane erworben, ohne daß Frau Münchmeyer das Recht besaß, sie ihm zu verkaufen. Wenn er dafür sorgte, daß ich meine Originalmanuskripte zurückerhielt, konnte er die Schundarbeiten fallenlassen und an ihrer Statt meine Originale herausgeben; da war ihm und zugleich auch mir geholfen; er war kein Schundverleger mehr, und ich konnte beweisen, daß ich nichts Unsittliches geschrieben hatte. Das war der Grundgedanke des Vergleichs, und als wir ihn unterschrieben, war ich überzeugt, daß aller Streit behoben sei. Fischer bezeugte mir damals öffentlich in den Zeitungen, daß die unsittlichen Stellen meiner Münchmeyerromane nicht aus meiner Feder stammen, sondern von dritter Hand hineingetragen worden seien.
    Leider aber erwiesen sich meine Hoffnungen als trügerisch. Fischer konnte meine Originalmanuskripte nicht bekommen; sie waren wirklich vernichtet. Es war ihm also unmöglich, sich aus einem ‚Schundverleger‘, wie er sich in einem Brief an mich bezeichnete, in einen Buchverleger zu verwandeln. Er machte zwar den Versuch, auch ohne meine Originalmanuskripte zu einem Originalroman zu kommen, um den Schund dann fallenlassen zu können, aber ich mußte ihm dabei die Hilfe, die er von mir forderte, versagen. Er verlangte nämlich von mir, daß ich den Schund aus dem Gedächtnis in seine frühere, einwandfreie Fassung zurückverändere; das aber war bei einer Fülle von ungefähr dreißigtausend engbeschriebenen Seiten ein Ding der absolutesten Unmöglichkeit. Er bestand aber auf seinen Schein, auf unsern Vergleich, und obgleich er das nicht leisten konnte, was er versprochen hatte, sollte ich doch alles tun, was grad seinetwegen unmöglich war. Daraus ergab sich ein neuer Zwist und ein neues Kämpfen, welches sich über seinen Tod hinaus erstreckte und erst von seinen Erben zum friedlichen Ende geführt worden ist. Diese sahen klarer als er, und sie waren ruhigen, unbefangenen Gemütes. Sie waren Fachleute, nämlich Rechtsanwälte, Kaufleute, Buchdruckerei- und Buchbindereibesitzer. Sie vereinigten sich zu folgender Erklärung:
    In einem zwischen Herrn Karl May und den Erben des Herrn Adalbert Fischer anhängig gewesenen Rechtsstreite haben die Fischerschen Erben erklärt, daß die im Verlag der Firma H.G. Münchmeyer erschienenen Romane des Schriftstellers Karl May im Laufe der Zeit durch Einschiebungen und Abänderungen von dritter Hand eine derartige Veränderung erlitten haben, daß sie in ihrer jetzigen Form nicht mehr als von Karl May verfaßt gelten können. Herr May ist zur Veröffentlichung dieser Erklärung

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