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74 - Mein Leben und Streben

74 - Mein Leben und Streben

Titel: 74 - Mein Leben und Streben Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl May
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dieser Zeit ist meine Frau auf wiederholte Anfragen immer dabei geblieben, daß die Dokumente völlig unverletzt noch in dem betreffenden Kasten lägen. Sie wurde schließlich zornig und verbat sich jede weitere Erwähnung. Aber als ich nach Hause kam und mein erster Schritt nach dem Schreibtisch war, fand ich den Kasten – leer! Hierüber zur Verantwortung gezogen, erklärte sie, daß sie die Briefe allerdings verbrannt und vernichtet habe. Sie sei stets eine Freundin Münchmeyers gewesen und sei es auch noch heute. Sie wisse zwar, daß ich recht habe, aber sie dulde nicht, daß ich Münchmeyers verklage. Darum habe sie die Papiere verbrannt. Man kann sich denken, wie mir zumute war, aber ich beherrschte mich und tat, was ich schon jahrelang in solchen Fällen zu tun gewohnt war, ich war still, nahm den Hut und ging.
    Inzwischen waren die Presseangriffe gegen mich immer zahlreicher und deutlicher geworden. Man beschuldigte mich, zu gleicher Zeit fromm und unsittlich geschrieben zu haben. Ich nahm die Romane her, die mir Frau Münchmeyer hatte einbinden lassen, und fand, daß man von meinen Originalmanuskripten abgewichen war und sie verändert hatte. Also darum hatte man die Manuskripte verbrannt, anstatt sie für mich aufzuheben! Ich sollte die Änderungen nicht nachweisen können! Das erste, was ich tat, war, daß ich die Presse hiervon benachrichtigte und sie bat, die gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Sodann stellte ich schleunigst Klage. Ich wollte die Sache nicht auf dem Weg des Zivil-, sondern des Strafprozesses verfolgen, stieß dabei aber auf solchen Widerstand bei meiner Frau, daß ich darauf verzichtete. Ich befragte mich bei verschiedenen Rechtsanwälten, nicht nur in Dresden, sondern auch in Berlin und anderswo. Ich hätte so gern gleich direkt wegen der ‚abgrundtiefen Unsittlichkeiten‘, die mir vorgeworfen wurden, verklagt, doch wurde mir einstimmig versichert, daß dies unmöglich sei. Eine Klage könne nicht auf ideale Dinge gerichtet, sondern müsse materiell begründet sein. Ich müsse vor allen Dingen beweisen, daß ich der rechtmäßige Eigentümer der betreffenden Romane sei, und also das Recht besitze, zu verklagen. Am besten sei es, die Klage auf ‚Rechnungslegung‘ zu richten. Das geschah.
    Um diese Zeit war es, daß sich der Käufer des Münchmeyerschen Geschäftes, Herr Fischer, bei mir meldete. Ich hatte keinen vernünftigen Grund, ihn abzuweisen; er wurde angenommen. Die Unterredung war eine hochinteressante, sowohl psychologisch als auch prozessual. Fischer machte gar kein Hehl daraus, daß er wisse, ich sei vorbestraft. Er meinte, wer solches Werg am Rocken habe, der solle sich wohl sehr hüten, zu prozessieren, sonst könne die Sache sehr leicht ein anderes Ende nehmen, als man denke. Meine Romane seien jetzt sein Eigentum. Man habe sie schon früher verändert, und nun lasse er sie von neuem umarbeiten, ganz so, wie es ihm gefalle. Wenn ich gegen ihn prozessiere, so könne das länger als zehn Jahre dauern; aber bis dahin sei ich längst kaputt. Er sei aber gekommen, mir die Hand zu bieten, all diesem Ärger zu entgehen. Ich solle ihm siebzigtausend Mark zahlen, so verzichte er auf meine Romane und liefere sie mir mit allen Rechten aus. Dann sei es mir leicht, die ganze Aufregung der Presse gegen mich mit einem einzigen Schlage zum Schweigen zu bringen. Er biete mir seine Hilfe dazu an. Er wisse mehr, als ich ahne. Er kenne die ganze Münchmeyerei. Man habe ihm alles gesagt. Aber unter siebzigtausend Mark könne er nicht verzichten, denn er habe hundertfünfundsiebzigtausend Mark bezahlt.
    Es ist ganz selbstverständlich, daß ich auf diesen Vorschlag nicht einging. Ich erklärte ihm, daß ich keinen Pfennig geben werde und zur Klage fest entschlossen sei. Da wollte er wissen, gegen wen ich diese Klage richten werde, ob gegen ihn oder gegen Münchmeyers Witwe. Er rate mir zu dem letzteren, weil er mir da wahrscheinlich als Zeuge dienen könne, denn er sei mit dieser Frau keineswegs zufrieden, sondern stehe in immerwährendem Streit mit ihr. Hierauf entfernte er sich mit der Warnung, mich ja mit meinen Vorstrafen in acht zu nehmen.
    Ich war gewillt, Frau Münchmeyer zu verklagen. Aber meine Frau und, wohl infolgedessen, auch mein Rechtsanwalt bestimmten mich, hiervon abzusehen. So wurde also Fischer verklagt. Aber die Witwe schien keine Lust zu haben, sich von diesem Rechtshandel ausscheiden zu lassen. Sie trat als Nebenintervenientin bei und ist bis heut meine Gegnerin

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