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Alfred - König der Angel-Sachsen

Titel: Alfred - König der Angel-Sachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Albrecht von Haller
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Reichsstände wird rechtskräftig, wann ihn der Adel nicht billigt. Ihm werden die Bischöffe zugegeben, weil sie fast einzig einige Wissenschaft besizen. Die Ueberlegung der Geschäfte wird bey dem Adel eine Nacheiferung werden, die die Gemühter veredelt, indem sie dieselben reizet, alle ihre Kräfte anzustrengen, vor ihren Mitherrschern gründlich und mit Eindruk über jede Frage zu sprechen. Dieses ist das einzige Mittel, die Edlen von der Jagd, und von den Waffen zurük – und zu Auszierung ihres Verstandes, zu Kenntniß der Geseze, und der Geschichte des Vaterlandes zu rufen. Die Gegenwart gelehrter und kundiger Bischöffe wird diese Nacheiferung vermehren; der Adel wird sich schämen, sich von denjenigen leiten zu lassen, die weit unter ihm gebohren sind, und die bloß die Gemühtsgaben ihm an die Seite sezen. In einer Versamlung, wo man einzig durch die Ueberzeugung durchdringen kan, können die Vorzüge der Geburt kein Uebergewicht über die gleich Edlen verschaffen; und wer fremden Meinungen sich nicht unterwerfen will, muß lernen, die seinen durch die Kenntniß der Sache und durch die Stärke des Vortrags zu unterstüzen. Diese Nacheiferung erwekte in dem kriegerischen Rom Redner und Staatsleute, sie bildete eines Cäsars genaue Richtigkeit, eines Tullius blühende Wohlredenheit, und eines Kato mänliche Ernsthaftigkeit aus.«
    »Ich würde weiter gehen, fuhr Amund fort, ich würde die lezten Aussprüche der Gerechtigkeit weder den Bischöffen noch den Richtern überlassen, ich würde den Rittersaal zum obersten Gerichtshofe machen, wo alle steitige Sachen endlich beurtheilt werden solten. Die Gelehrten würden beywohnen, die Edlen aber mit richten. Auch von diesem Rechte des Adels hofte ich, daß die ohnedem nach der Ehre dürstenden Gemühter der Großen ihre angebornen Vorzüge durch die Kentniß der Geseze, und der natürlichen Billigkeit, und durch den Nachdruk und die Ordnung ihres Vortrages zu behaupten trachten würden. Ich trage keinen Zweifel, die unwissenden Edlen, die jezt mit geschnittenen Steinen ihre Aussage bescheinigen müssen, würden in wenigen Jahren tüchtig werden, die großen Geschäfte des Reichs zu verwalten.«
    »Alsdann würde aus ihrem Mittel der König die Kanzler, die Gesandten, die Rähte, und die obersten Staatsbedienten wählen können, die er jezt unter Priestern und Mönchen suchen muß. Die Großen, die jezt in ihren Schlössern wie abgesonderte Fürsten leben, würden an den Hof gezogen, mit dem Könige näher bekant, und durch ihre Würden selbst ihm verbunden. Das Volk würde mit Vergnügen den König seine Macht mit solchen Männern theilen sehen, mit denen es nicht in der gleichen Reyhe geboren ist; und die minder als Unedelgebohrne das Ziel des Neides ihrer Mitbürger sind.«
    »Diese Veränderung im Staate ist leicht; sie läßt den obern Orden der Bürger eines Staates an seiner Stelle. Was ich aber jezt vorzutragen gedenke, wird der König fremder finden: dennoch ist die Staatsverfassung, die ich entwerfe, die uralte Verfassung Weitläufig trachtet freylich Lord Littleton zu beweisen, daß schon zu der Sachsen Zeiten, das Volk zu den Parlementen gerufen worden, und wenigstens die Vorgesezten der Städte und Fleken dabey ihren Plaz gehabt haben. Seine Beweise sind von den Ansprüchen hergenommen, die zwar in weit spätern Jahren einige Fleken (Seite 226) auf dieses Recht gemacht, und dabey die Weise der alten Zeiten zum Beweise angeführt haben. Er führt auch Stellen an, in welchen die Versamlung des Parlements ein Volk genent wird. Barnstarte berief sich sogar auf einen Freybrief Adelstans. Die Antiquiores, die der Versamlung zu Clarendon beygewohnt haben, werden für Ealder-Männer vom Lord angesehen, oder für alte obrigkeitliche Personen aus jeder Grafschaft. Alles dieses scheint aber nicht zureichend, einen beständigen, und gesezmäßigen Antheil des Volkes an der Regierung zu beweisen, so wie derselbe zu Heinrichs III Zeiten, und nachher festgesezt gewesen ist. Niemahls wird in den Gesezen oder in der Geschichte gerade herausgesagt, es seyen von jeder Grafschaft, von jedem Fleken eine Zahl Ausgeschossener berufen worden; keiner wird jemahls genent, und unter den wenigen freyen Unadelichen wäre es schwer gewesen, eine tüchtige Wahl von Männern auszuwähren, die nicht vom Adel durch ihre Güter, und durch ihre Schuzbriefe wären abhängend gewesen. Der Lord gesteht selbst, die Geschäffte des Reichs seyen mehrentheils ohne die Gegewart des Volkes im

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