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Alfred - König der Angel-Sachsen

Titel: Alfred - König der Angel-Sachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Albrecht von Haller
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überliessen, bey dem Gebrauche der Waffen zu bleiben, und diese Gränzen des Reichs zu vertheidigen; hierdurch wurde es ganzen Geschlechtern zur Pflicht sich beständig in den Waffen zu üben, und ein unwiederbringliches Eigenthum gab ihnen gegen andere Bürger einen Vorzug, als deren Söhne gar oft die Besizungen verlohren, die durch die Arbeit ihrer Vätter waren erworben worden.«
    »Noch tieffer gieng der Unterschied des Adels von den Unedlen, da streitbare Völker die minder streitbaren bezwangen, da das ganze siegende Heer die eroberten Länder unter sich theilte, und den Ueberwundenen das Leben unter dem harten Bedinge ließ, die Erde zu bearbeiten, auf daß die Sieger ohne Müh und in müssigen Uebungen der Jagd und des Kriegs leben könten. So wurden die Sarmater zu Edeln, deren Knechte die alten und schwächern Einwohner der großen Länder sind, die ich durchgereist habe, und die an den nordlichen Gränzen von Asien und Europa liegen.«
    »Der Adel hat allerdings in einem Staate seinen Nuzen; die Enthaltung von allen niedrigen Geschäften, das zarte Gefühl der Ehre, die Ermunterung, die aus der Hofnung der Würde entsteht, selbst der angebohrne Stolz, der auf der Ahnen Verdienste sich gründet, erhebt den Geist der Edlen, und ihre Glüksumstände geben ihnen eine Unabhänglichkeit, und einen Nachdruk, zu dem ein Handwerksmann oder ein Handelnder schwerlich gelangen kan. Diese Vorzüge muß ein weiser Gesezgeber so anzuwenden wissen, daß der Adel den Staat überhaupt vertheidigen, den König unterstüzen, und von den Gemeinen alle Unterdrükung abwenden könne.«
    »Alfred erlaubt seinem Diener die Freyheit wahr zu seyn. Unter seinen Angelsachsen hat der Adel zu viel Vorzüge, er wird dem Staate schädlich: die Gemeinen machen dennoch das Volk am eigentlichsten aus, und wann jeder Bürger das Recht hat, von der Staatsverfassung so viele Glükseligkeit zu erwarten, als es möglich ist, so genießt der gemeine Sachse diese Rechte nicht. Er kan zu den hohen Ehrenstellen nicht gelangen, er kan sogar sein Eigenthum zur Nohtdurft des Staats nicht freywillig aufopfern, der König schreibt dem Adel die Steuern vor, und der Adel legt auf die Gemeinen die Last, die er von sich ablehnt, und nach seiner Wilkühr abmißt. Das Land ist dem Adel eigen, der Landmann ist nur sein Pachter; der Unterhalt des Arbeiters, das Leben seiner Kinder, auch ihre Heyraht, hängt von dem Eigensinne des Edelmanns ab.« Es waren wohl unter den Sachsen halbfreye Leute. Die einen waren freye Pflugmänner (Socmen), deren eine wiewohl geringe Anzahl zu einem Rittergute erfordert wurde, weil ohne sie die Untergerichte nicht hätten können besezt werden: Aber auch diese Männer waren dem Adel in so weit ergeben, weil sie ohne dessen Beyfall ihre Güter nicht verkauffen durften, und auch von demselben nach seinem Gutdünken von dem Gute verstoßen werden konten. Und auch die freygelassenen wenigen ganz freyen Männer, die über ihre Güter ohne Zwang schalten konten, ergaben sich mehrentheils freywillig dem Schuze der Edlen, und wurden zu Lehen-Leuten (Littleton Henry II. Tom. III. pag. 186. 367. 368), und so frey sie waren, so pflügten sie dennoch ihrer Herren Güter.
    »Dem Könige ist der Adel eben so gefährlich. Er hat die Waffen einzig in seinen Händen, Man meint Spuren zu finden, daß in jeder Grafschaft ein Heretoch gewesen sey, den die Freymänner jährlich erwählt hätten. Aber diese Sage ist bey der wenigen Freyheit des Volkes höchst unwahrscheinlich und beruht auf einer unzuverlässigen Urkunde (Littleton, III, p. 86. 319). jeder Graf ist der Feldherr des ihm untergebenen Volkes: der Gemeine hängt zuerst am Großen, und nur durch ihn an dem König. Des Edlen Unwillen kan die Samlung der Kriegsleute erschweren, ihre Dienste unnüz machen, dem Könige die Mittel abschneiden, die Heere zu erhalten. Noch ein Schritt, noch eine zweydeutige Unternehmung des Königs, durch welche der Edle sich beleidiget glaubt, so werden die Grafen die Waffen wider den König selber wenden, und die Gemeinen, die unter der Gewalt des Adels sind, die von ihm ihre Felder haben und ihr Brod erwarten, die werden dem Adel wider den König dienen, den sie nicht anders kennen als durch die Befehle des Adels.«
    Wiederum hat der Adel die Gerechtigkeit zu verwalten, er der kein Geschäft kent, als die Jagd und die Waffen, der die Bücher verachtet, und der seine Wilkühr zu Gesezen macht, da die Geseze seinen Willen lenken solten. Dieses Vorrecht liefert

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