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Alleinerziehend - meine Rechte

Alleinerziehend - meine Rechte

Titel: Alleinerziehend - meine Rechte Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Beate Wernitznig
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Privatschulen
    Kinderfreibetrag
    DieFreibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag+ Erziehungsfreibetrag) wirken sich nicht auf den monatlichen Lohnsteuerabzug aus, da stattdessen das Kindergeld bezahlt wird. Die Kinder werden jedoch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, da die Freibeträge die monatliche Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag mindern.
    Hinsichtlich des Anspruchs auf die Freibeträge gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Anspruch auf Kindergeld. Die Freibeträge gibt es nur für die Monate, in denendie Anspruchsvoraussetzungen wenigstens an einem Tag erfüllt sind.
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Hinweis:
    Der Kinderfreibetrag beträgt seit 2002 3.648 Euro, ab 2009 3.864 Euro, ab 2010/2011 4.368 Euro.
    Bei den Freibeträgen gilt grundsätzlich das Halbteilungsprinzip: Nach der Trennung oder Scheidung stehen jedem Elternteil für ein gemeinsames Kind grundsätzlich die halben Freibeträge zu. Allerdings kann der Erziehungsfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden. Beim Kinderfreibetrag geht dies nur in Ausnahmefällen, z. B. kann sich der betreuende Elternteil den Kinderfreibetrag übertragen lassen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    Der Gesetzgeber will alleinerziehende Eltern finanziell unterstützen. Er gewährt daher einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehendein Höhe von 1.308 Euro.
    Diesen erhalten nur Eltern, die ihr Kind tatsächlich allein erziehen. Hier wird also auf die gesetzliche Definition von „alleinerziehend“ abgestellt. Unverheiratete Eltern, die zusammenleben, oder ein Elternteil, der mit einem neuen Partner zusammenwohnt, erhalten diese Vergünstigung nicht. Die Finanzverwaltung geht beim Zusammenleben mit einer volljährigen Person rigide von einer Haushaltsgemeinschaft aus, also auch, wenn der alleinerziehende Elternteilmit seinen Geschwistern zusammenlebt. Ferner wird der Vorteil nicht gewährt, wenn die verheirateten Eltern zwar getrennt leben, im Jahr der Trennung aber noch gemeinsam steuerlich veranlagt werden.
    Ausbildungsfreibetrag für ein Kind ab 18 Jahren
    Für ein volljähriges Kind wird ein „Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung“, der sog. Ausbildungsfreibetrag, in Höhe von 924 Euro pro Jahr gewährt, wenn für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht, sich das volljährige Kind in Berufsausbildung befindet und hierfür auswärtig untergebracht ist.
    Dies ist z. B. der Fall, wenn das Kind
in einem Internat oder Heim lebt,
bei Verwandten wohnt oder
in einer eigenen Wohnung lebt, auch wenn sich diese im Elternhaus befindet.
    Erzielt das Kind eigene Einkünfte, die den Betrag von 1.848 Euro im Jahr übersteigen, reduziert sich der Ausbildungsfreibetrag.
    Schulgeld für eine Privatschule
    Schulgeldfür eine private Schule kann in Höhe von 30 % der Aufwendungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, es eine Privatschule besuchtund diese zu den begünstigten Schulen zählt. Für inländische Schulen ist dies in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG geregelt.
    Geltend gemacht werden können Aufwendungen, die die Schule für den normalen Schulbetrieb in Rechnung stellt, also Lehrmittel, Personalkosten etc., nicht jedoch Kosten für Unterbringung und Verpflegung.
    Steuerklassenzuordnung
    Alleinerziehende können für die Lohnsteuerkarte Steuerklasse II beantragen. Der andere Elternteil hat dann Steuerklasse I. Praktizieren die Eltern ein Wechselmodell, erhält derjenige Steuerklasse II, der das Kindergeld erhält.
Auf den Punkt gebracht
Steuervorteile sind an den Anspruch auf Kindergeld geknüpft.
Freibeträge für Alleinerziehende erhalten nur Elternteile, die nicht mit einem anderen Erwachsenen zusammenleben.

    Welche staatlichen Zuschüsse kann ich erhalten?
    Der Staat fördert Familien mit dem Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder (Kinderfreibetrag + Erziehungsfreibetrag).
    Gerade bei volljährigen Kindern wird häufig Geld verschenkt, weil kein Kindergeldantrag gestellt wird.
    Kindergeld
    Beieinem minderjährigen Kind genügt allein das Kindschaftsverhältnis, um Anspruch auf Kindergeldzu haben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.
    Als Kind im steuerlichen Sinne zählt ein im ersten Grad verwandtes Kind. Dies kann ein leibliches oder ein Adoptivkind sein. Obwohl zu einem Stiefkind kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, kann man Kindergeld erhalten, wenn das Kind des

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