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Alleinerziehend - meine Rechte

Alleinerziehend - meine Rechte

Titel: Alleinerziehend - meine Rechte Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Beate Wernitznig
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und/oder betragsmäßig unbegrenzt zuzusprechen. Selbst wenn ehebedingte Nachteile nicht eingetreten sind, kann es sein, dass eine sehr lange Ehedauer (mehr als 20 Jahre) zu einer gesteigerten nachehelichen Solidarität führt, die einer Befristung des Unterhaltsanspruchs entgegensteht.
    Ehebedingter Nachteil
    Fritz und Susanne lernen sich während des Maschinenbaustudiums kennen und heiraten. Es kommen zwei Kinder, Maria und Josef, zur Welt. Susanne bricht daraufhin das Studium ab, um sich der Kindererziehung widmen zu können. Nach 17 Jahren trennen sich Fritz und Susanne. Susanne hat während der Ehe nicht gearbeitet.
    Ohne Eheschließung und Kindererziehung hätte Susanne ihr Studium abgeschlossen und Vollzeit im erlernten Beruf gearbeitet. Dies ist ihr nun nicht mehr möglich. Somit liegt ein ehebedingter Nachteil vor.
    Weiterer Eckpunkt der Unterhaltsreform ist die Vorverlagerung der Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils. Dasbedeutet, dass von einer betreuenden Mutter erwartet wird, dass sie ab Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes einer stundenweisen Tätigkeit nachgeht, sofern eine verlässliche Betreuung des Kindes gewährleistet ist. Der Unterhaltsanspruch wird nun nicht mehr nach einem Altersphasenmodell ausgestaltet, sondern es muss vom Gerichtim Einzelfall geprüft werden, wie lange ein Kind fremdbetreut werden kann. Die jüngere Rechtsprechung des BGH bestätigt die Tendenz, dass vorhandene Betreuungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden müssen, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn Belange des Kindeswohls, z. B. Therapie oder gesundheitliche Einschränkungen, eine umfassendere Betreuung erfordern. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Belange des Kindes stets im Vordergrund stehen und etwa eine trennungsbedingte verstärkte Betreuungsbedürftigkeit sowie die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und Betreuung für musische sowie sportliche Betätigungen der Kinder einer (teilweisen) Erwerbstätigkeit entgegenstehen können. Strikte Altersregeln wollte der Gesetzgeber nicht aufnehmen, sodass hier die Erwerbsmöglichkeit stets im Einzelfall zu prüfen ist. Dies wird auch von der Anzahl der zu betreuenden Kinder abhängen.
    Leben die Eheleute länger als ein Jahr getrennt, ohne geschieden zu werden, gelten für den Trennungsunterhalt zunehmend die Grundsätze für den nachehelichen Ehegattenunterhalt: Neben dem Elementarunterhalt besteht ab Einleitung eines Scheidungsverfahrens für den Unterhaltsberechtigten die Möglichkeit, einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhaltgeltend zu machen. Dieser dient zur Einzahlung in eine Rentenversicherung. Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags endet der Zeitraum für die Berechnung des Versorgungsausgleichs. Rentenanwartschaften werden also nur bis zu diesem Zeitpunkt ausgeglichen. Da somit ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags die Teilhabe an der Altersvorsorge des jeweils anderen Ehegatten entfällt, besteht insoweit die Möglichkeit, dieeventuelle eintretende Lücke bei der Altersvorsorge des unterhaltsberechtigten Ehegatten zu schließen. Der Altersvorsorgeunterhalt ist zweckentsprechend zu verwenden und dem Unterhaltspflichtigen entsprechend nachzuweisen.
    Altersvorsorgeunterhalt
    Die Eheleute Martin und Frieda leben seit dem 01.01.2009 getrennt. Seinerzeit ist der Ehemann ausgezogen. Die Ehefrau bleibt mit den beiden vier und sechs Jahre alten Kindern in der Ehewohnung. Der Ehemann reicht am 02.01.2010 die Scheidung bei Gericht ein. Der Scheidungsantrag wird der Ehefrau am 10.01.2010 zugestellt. Ab 31.12.2009 nimmt die Ehefrau an der Altersvorsorge des Mannes nicht mehr über den Versorgungsausgleich teil und muss selbst für ihre künftige Rente sorgen. Ihr ist dringend zu empfehlen, Altersvorsorgeunterhalt geltend zu machen.
    Vereinbarungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt sind grundsätzlich zulässig, bedürfen aber, sofern sie vor rechtskräftiger Scheidung getroffen werden, der notariellen Beurkundung oder einer Protokollierung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.
Auf den Punkt gebracht
Nachehelicher Unterhalt kann begrenzt und zeitlich befristet werden.
Ab Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes besteht eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit, wenn eine Betreuung möglich ist.
Bei nachehelichem Unterhalt müssen ehebedingte Nachteile nachgewiesen werden.
Ab Rechtshängigkeit der Scheidung sollte Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden.

    Unterhalt nach § 1615l

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