Alzheimer u Demenz muessen nicht sein
Erlaubt ist ein Überzeugen oder Überreden des Patienten seinen Aufenthaltsort nicht zu verlassen. Alle Fixierungen und mechanischen Vorrichtungen sind durch ein Vormundschaftsgericht zu genehmigen, so auch Medikamente, die ein Weggehen verhindern sollen und körperliche Gewalt. Zu den mechanischen Vorrichtungen gehören Bettgitter, Hand-, Fußfesseln, Beckengurte, einschließen in einem Zimmer oder fixieren am Rollstuhl. Die einzige Ausnahme ist erlaubt bei einer akuten Erkrankung für eine vorübergehende Zeit.
Ist eine Maßnahme zur Fixierung gerichtlich genehmigt, so muss die fixierende Maßnahme stets dokumentiert werden und täglich geprüft werden, da es sich um einen erheblichen Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht handelt.
Um eine Lösung für das Problem zu finden, sollte man die Ursachen fü r die Unruhe einmal betrachten.
Wegen der Vergesslichkeit werden durch die Kranken gewohnte Hand lungsabläufe stets wiederholt.
Die Orientierungsstörung führt zu einem Gefühl der Unsicherheit, welche s zwangsläufig Unruhe auslöst.
Gedächtnisstörungen lösen ein Gefühl des Unwohlseins aus und die Erkrankten sind auf der Suche nach einer angenehmeren Umgebung.
Störungen des Tag-Nacht-Rhythmus kommen häufig vor, daher laufen die Erkrankten dann nachts umher.
J eder Mensch hat einen üblichen Bewegungsdrang, kann er diesen nicht ausleben, kommt es zur Unruhe .
Äußere Strukturen wurden veränd ert.
E in Verlust der gewohnten Umgebung erhöht die Gefahr der Desorientierung .
Vermeidbarkeit der Unruhe-Problematik ergibt sich durch Maßnahmen, die im Vorfeld ergriffen werden können.
Das Umfeld sollte bekannt und vertraut sein und den Patienten ansprechen .
Eine Tagesstruktur sollte erstellt werden, die beinhaltet jeweils zur gleichen Uhrzeit erfolgen bestimmte Tätigkeiten oder gibt es die Mahlzeiten. Sinnvolle Orientierun gshilfen sind Uhren, Kalender. Bei den Mahlzeiten sollte darauf geachtet werden, dass die Patienten ausreichend Nahrung und Getränke aufnehmen.
Toilettengänge sollten am Tag regelmäßig erfolgen, besonders kurz vor der Schlafenszeit.
Die Beleuchtung in der Wohnung sollte vom Patienten als angenehm empfunden werden und s ollte geeignet sein den Tag-Nacht-Rhythmus zu fördern.
Am Tag sollte der Patient ausreichend Möglichkeiten erhalten, seinen Bewegungsdrang auszuleben.
Viele ältere Menschen haben mehrere Erkrankungen und nehmen verschiedene Medikamente gleichzeitig ein. Hier sollte überprüft werden, ob manche davon als Nebenwirkung Unruhe und / oder Gangunsicherheit erzeugen.
Weitere Maßnahmen, um Gefährdungen der Patienten zu minimieren:
Stolperfallen in der Wohnung beseitigen (lose Teppiche, Unebenheiten usw.), Hüftprotektoren anziehen lassen, Orientierungshilfen zur Verfügung stellen, eine (Notruf-) Klingel zur Verfügung stellen.
Schließlich gibt es eine Reihe von technischen Hilfsmitteln, welche hilfreich sind zur Ortung. Zu den Ortungssystemen gehören Türkontaktsysteme, Funkreichweitensysteme u.a., hierzu ist ein Ratgeber bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erhältlich. Matratzen vor dem Bett können ein Herausfallen mildern und sind eventuell ein Hemmnis aufzustehen.
Demenz und Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung erfüllt den Sinn und Zweck in einem gesunden Zustand festzulegen, welche Behandlungsmaßnahmen man im Notfall oder chronischen Erkrankungsfall über sich ergehen lassen möchte. Es besteht auch die Möglichkeit Wünsche und Wertvorstellungen zu vermitteln. So kann es für die betroffene Person eine Beruhigung sein, im Fall des Falles alles geregelt zu haben und Angehörige können sich entlastet fühlen, wenn sie unsicher sind, wie sie reagieren sollen und schließlich bietet die Patientenverfügung einen Schutz vor medizinischem Aktionismus.
Dabei gibt es generell ein Problem, welches sich in der Praxis andeutet: Der Wille des Autors kann sich verändern unter dem Erleben seiner Erkrankung, d.h. man steht vor dem Problem, die Patientenverfügung ist vermutlich nicht mehr aktuell, aber eine neuere Version ist der Patient außerstande zu verfassen. Speziell bei Demenzkranken kann sich die Persönlichkeit, das Verhalten und damit auch Wertvorstellungen verändern. Für die Pflegenden und Behandelnden ergibt sich die Gefahr aus Unachtsamkeit heraus, eine mögliche Änderung des Willens in der letzten Phase nicht zu erkennen.
Demenz und ärztliche Versorgung
Grundsätzlich
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