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Auf dem Weg nach Santiago

Auf dem Weg nach Santiago

Titel: Auf dem Weg nach Santiago Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jean-Noel Pierre / Gurgand Barret
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hochgeschlagener
Krempe und einem Stab. Die Marquise von Pompadour selbst läßt sich von dem
Maler Alexis Grimou als Pilgerin darstellen.
    Wir sind schon ganz nahe an der Zeit,
da Manier und seine Kameraden ihre Abreise nach Compostela vorbereiten.
Guillaume Manier hat in Noyon gebeichtet; er erbittet und erhält am 22. August
1726 die erste Bescheinigung, die der Pfarrei: Der Pfarrer bestätigt, daß
Guillaume Manier ein guter Katholik ist und nach Santiago und Rom zu pilgern
wünscht. Er bittet inständig, »daß man ihm freien und leichten Durchzug
gewähre«. Charles F ranpois, Bischof und Graf von Noyon, bestätigt die
Unterschrift des Pfarrers, der den glücklichen Namen Bonnedame (liebe Frau)
trägt.
    Am anderen Tag stellt der Bürgermeister
von Noyon, Dopcens, sein Zeugnis aus und fügt, wie um im voraus auf eine
übliche Frage zu antworten, die Formel hinzu: »Der genannte Manier hat den
Befehlen des Königs bezüglich der Militärdienstpflicht entsprochen .«
    Manier macht sich am 26. August auf den
Weg und ist am 30. in Paris. Unverzüglich begibt er sich mit seinem Paß zum
Gouverneur der Stadt, dem Herzog von Gevre; dieser nimmt Einsicht in das
Dokument und »bittet [seinerseits] jene, die zu bitten sind«, den Pilger Manier
frei und unbehelligt ziehen zu lassen.
    Erste Kontrolle am 9. September in
Châtellerault: »Wir wurden von der Feldgendarmerie angehalten. Sie verbot uns,
zu viert zu wandern, wegen der Menge der Diebe, die die Gegend unsicher machten .« Am folgenden Tag wenden sich unsere Pilger aus der
Pikardie an den Bürgermeister von Poitiers, um ihre Pässe »auffrischen« zu
lassen. In Brioux brechen sie vor dem Hellwerden auf: »Es war da vor dem D orf
eine Brücke, lang wie eine Straße, gut 200 Schritt. Man sagte uns, [daß die
Büttel] die Leute nach Rochefort oder nach La Rochelle brächten, um sie in die
Verbannung auf die überseeischen Inseln zu verschleppen. Das jagte uns großen
Schrecken ein. Wir gingen also schon um drei Uhr nachts paarweise barfuß über
die Brücke. Der Hauptgrund aber, warum man jeden anhielt, war dieser: Eine
Bande von vierzehn Halbwüchsigen hatte ein Mädchen entführt und geschändet und
anschließend an einen Baum gebunden .«
    Am 14. umgehen sie Villedieu, »weil man
hier die Leute kontrollierte«. Am 16. weisen sie in Pons dem Hauptverwalter des
Hospitals, einem Sieur Guerleaux, ihre Pässe vor; er gibt ihnen eine
Aufnahmeerlaubnis. Am 5. Oktober betteln sie in einem Schloß in Bayonne, sehen
sich aber zur Flucht veranlaßt: »Ein Kammerdiener [...] machte uns Beine, indem
er einen Wachtposten auf uns hetzte, der uns in die Stadt zurückbringen sollte .«
    Am 20. Oktober stiehlt in Sahagún ein
Fahnenflüchtiger, dem sie auf dem Weg begegnen, La Couture den Paß. In Madrid
gewährt ihnen der Nuntius eine Bescheinigung. Auf dem Rückweg begeben sie sich
in Bordeaux ins Rathaus und erhalten Pässe mit folgendem Wortlaut: »Guillaume
Manier hatte in der hiesigen Stadt gottlob keinerlei ansteckende Krankheit und
auch keinen Verdacht darauf; wir bitten also [...], ihn unbehelligt und frei
ziehen zu lassen .« 20
    Die Compostela garantiert der
Herbergsverwaltung, daß es sich um echte Pilger handelt. Dem Pförtner des
Hospitals Saint-James zu Bordeaux aber wird aufgetragen, darauf zu achten, daß
ihm die Pilger keine »fünf oder sechs Monate alten« Bescheinigungen vorweisen;
»in diesem Fall ist es üblich, ihnen nichts zu geben, denn es handelt sich eher
um Herumtreiber als um Pilger«. 21 1599 wird in Namur der
Scharfrichter dafür bezahlt, daß er zweimal wöchentlich den Hospitälern
Notre-Dame und Saint-Jacques einen Besuch abstattet, um üble Gesellen
fortzujagen. Ein Erlaß vom Jahre 1652 beauftragt in dieser Stadt die
Schutzleute, darauf zu sehen, daß die Durchreisenden nicht länger als eine
Nacht im Hospital bleiben, und er verbietet den Schenken- und Gastwirten, sie
zu bedienen. 22
    Weder Warnungen noch Verbote, noch
Kontrollen, noch Einschränkungen können die Wallfahrt hemmen. Im Jahre 1758
registriert die Bruderschaft von Aurillac die Namen eines Gärtners, eines Braumeisters,
eines Fischers, eines Schuhmachers, eines Scherenschleifers — »alles Pilger«. 23 In Lyon werden von 1733 bis 1751 zweihundertsechzig Mitglieder, die die
Wallfahrt gemacht haben, in die Jakobsbruderschaft aufgenommen; 1807 und 1809
schreiben sich zwei Soldaten ein, die insofern als »Pilger« gelten können, als
die Armee Napoleons von April bis Oktober 1809

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