Beeinflussen, Ueberzeugen, Manipulieren
reagieren. Je stärker das erfolgt, desto größer ist die Gefahr der Manipulation. Machen Sie sich bewusst, welche Gefühle bei der Manipulation bei Ihnen angesprochen werden, so können Sie diese auch leichter steuern. Denken Sie über folgende Fragen nach:
Welche Interessen hat der Manipulator?
Was wird vorausgesetzt?
Welche Folgerungen ergeben sich?
Manipulation durch Normen , Regeln , Konventionen
Schutz vor Manipulation durch Regeln, Konventionen und Normen
Jeder Mensch wird in seinem Verhalten durch viele gesellschaftliche Normen und Konventionen bestimmt. Winfried Prost weist zu Recht darauf hin, dass viele Normen durch Man-Konventionen vermittelt werden. Dieser Begriff bringt einen allgemeinen Gültigkeitsanspruch zum Ausdruck.
Die Man-Konventionen fordern indirekt dazu auf, was man tun oder unterlassen soll. Daneben existieren direkte Normen, nämlich Gesetze, Vorschriften und Regeln . Die meisten sind sogar schriftlich fixiert, etwa in Gesetzesbüchern. Die Einhaltung überwachen staatliche Instanzen und nehmen bei Nichteinhaltung Sanktionen vor.
Schutz vor Manipulation durch Regeln , Konventionen und Normen
In vielen Kaufverträgen werden Ihnen bereits vorgedruckte Verkaufsbedingungen zum Unterschreiben vorgelegt. Bei Nachfragen wird nur auf das übliche Vorgehen hingewiesen. Doch diese „Routine“ müssen Sie nicht akzeptieren. Es gibt keine Regel ohne Ausnahme.
Wichtig:
Verhandeln Sie! Nehmen Sie nicht alle Vorgaben hin.
Mit rhetorischen Kniffs wird oft von den Vorgaben abgelenkt.
Beispiel:
„Das ist schon das Beste für Sie. Wann soll die Ware geliefert werden?“
So werden Sie von dem Thema Vorgaben abgelenkt und unterhalten sich nur noch über die Lieferung, wenn Sie nicht aufpassen.
Hüten Sie sich davor, dieser Technik zum Opfer zu fallen. Akzeptieren Sie keine vorgedruckten Geschäftsbedingungen. Verhandeln Sie darüber. Sagt Ihnen Ihr Gegenüber: „Diese Passage ist noch nie angewendet worden“, entgegnen Sie: „Sie ist also sowieso überflüssig“, und streichen dann den Text.
Eine besondere Form der Norm ist die Konformität . Sie verhalten sich zum Beispiel nicht konform, wenn Sie sich im Theater nicht an die üblichen Kleidervorschriften halten oder wenn Sie nicht die Ansichten von Meinungsbildnern der Presse nachplappern. Pflegen Sie stattdessen den kritischen Umgang mit den Medien. Ziehen Sie regelmäßig auch andere Informationsquellen zurate. Interessieren Sie sich für andere Sichtweisen .
Setzen Sie sich gelegentlich über Konventionen hinweg. Prost sagt: „Nur wenn Sie dazu in der Lage sind, können Sie Ihr Verhalten vor Fremdsteuerung schützen.“ Wer sich nicht an Normen, Regeln und Konventionen hält, erlebt häufig Schuld-, Scham- und Angstgefühle. Halten Sie diese aus, werden sie bald verschwinden.
Praxis-Tipp:
Fragen Sie sich, warum Sie sich nach bestimmten Normen und Konventionen verhalten. Setzen Sie sich gelegentlich darüber hinweg. Nur dann lösen Sie sich von Fremdsteuerung , befreien sich von Fesseln und entfalten sich. Lassen Sie sich nicht durch die Ablehnung anderer Menschen verunsichern. Trainieren Sie sich Verlegenheitsgefühle durch Ertragen ab. Treten Sie auch einmal gegen die Mehrheitsmeinung auf. Hegen Sie ein gesundes Misstrauen gegen Ihre Wertvorstellungen. Erinnern Sie sich daran, dass auch Sie nicht frei von selektiver Wahrnehmung sind.
Gerüchtetechnik
Ein Gerücht ist eine Information, die weitererzählt wird. Dabei ist nicht bekannt, ob es auch zutrifft. Selbst der Urheber des Gerüchts ist oft nicht bekannt. So lässt er sich nicht zur Verantwortung ziehen. Mit dem Gerücht versucht der Urheber einer anderen Person zu schaden. Er sorgt für die Verbreitung des Gerüchts.
Beispiel:
Ein Geschäftsführer eines Unternehmens erzählte mir, welches Gerücht über ihn im Umlauf war. Angeblich hätte er sich bei anderen Unternehmen beworben, was nicht der Wahrheit entsprach. Das Gerücht zielte darauf ab, seine Beförderung zum Hauptgeschäftsführer zu sabotieren. Der Geschäftsführer wollte mit seinem Vorgesetzten über das Gerücht sprechen. Ich bestätigte ihn in seiner Meinung, um Schaden für seine Karriere abzuwehren.
Die Taktik, anderen durch Gerüchte zu schaden, ist riskant. Fliegt der Urheber oder Verbreiter des Gerüchts auf, kann er verklagt werden. Sein Vergehen erfüllt dann den Tatbestand der üblen Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch oder der vorsätzlichen Verleumdung § 187 Strafgesetzbuch.
Nun wäre
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