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Betreuung von Angehoerigen

Betreuung von Angehoerigen

Titel: Betreuung von Angehoerigen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Florian Enzensberger , Thomas Maulbetsch , Wolfgang Roth , Joachim Müller , Bernhard F. Klinger
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hat.
    Akteneinsicht
    Zu seinem eigenen Schutz kann der Vollmachtgeber in seine Vorsorgevollmacht eine Bestimmung aufnehmen, dass der Bevollmächtigte den Grundvertrag beim Betreuungsgericht abliefern muss, sobald eine Überwachungsbetreuung eingerichtet wird. Der Überwachungsbetreuer hat ein Akteneinsichtsrecht, sodass er auf diesem Weg Kenntnis von den Wertvorstellungen des Vollmachtgebers erhalten kann.

KAPITEL 10
Die Rechte des Betreuten und seiner Angehörigen
    Betreuung heißt nicht Rechtlosigkeit, sondern Stärkung der Rechte eines erkrankten Menschen. Schon während der Bestellung eines Betreuers, aber auch danach können betreute Personen vielfältige Rechte in Anspruch nehmen.
    IN DIESEM KAPITEL ERFAHREN SIE,
welche Rechte eine Person hat, die unter Betreuung steht,
in welchen Fällen ein Betreuter Schadensersatz vom Betreuer fordern kann,
ob ein Betreuter etwas kaufen, heiraten, als Elternteil Kinder betreuen und als Staatsbürger zum Wählen gehen kann,
welche Rechte Angehörige einer betreuten Person haben.
Die Rechte des Betroffenen im Verfahren zur Betreuerbestellung
Anhörung des Betroffenen
    Recht auf Widerspruch
    Wenn ein Betreuungsgericht überprüft, ob eine Person betreuungsbedürftig ist, hat der Betroffene ein Recht auf persönliche Anhörung. Zur Anhörung muss sich der Betreuungsrichter in die Wohnung des Betroffenen oder in dessen übliche Umgebung begeben, um sich dort einen unmittelbaren Eindruck von der Persönlichkeit, dem Gesundheitszustand und den Lebensverhältnissen zu verschaffen. Wer – aus welchen Gründen auch immer – keine Anhörung in der Wohnung möchte, hat das Recht zu widersprechen. Des Weiteren kann eine Person, deren Betreuung im Raum steht, verlangen, dass eine Person ihres Vertrauens an der Anhörung teilnimmt.
    EXPERTENTIPP
    Eine Person kann vor der Anhörung durch einen Betreuungsrichter einen Rechtsanwalt hinzuziehen und mit ihrer Vertretung beauftragen. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Vergütung für den Rechtsanwalt aufzubringen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Anwalt übernimmt in der Regel die Antragstellung.
Einwendungen gegen ärztliches Gutachten
    Ablehnung von Gutachten
    Legt bereits ein ärztliches Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung MDK nahe, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers vorliegen, muss die betroffene Person mit der Verwendung dieses Gutachtens im Verfahren zur Bestellung eines Betreuers nicht einverstanden sein. Sie kann beispielsweise argumentieren, dass das MDK-Gutachten einem anderen Zweck (Diagnose und Heilbehandlung) diente oder dass seither aufgrund von Therapien und Reha-Maßnahmen eine wesentliche Besserung eingetreten ist. Das Gericht muss in diesem Fall ein neues Gutachten einholen.
    Hier wiederum kann die Person, die eine falsche Begutachtung oder die Betreuung insgesamt verhindern möchte, mit guten Gründen einen bestimmten Sachverständigen ablehnen. Sie kann aber die Anordnung einer Begutachtung durch das Gericht in der Regel nicht mit einer Beschwerde anfechten. Auch gegen das Gutachten selbst kann sie keine Rechtsmittel einlegen.
Der Einfluss der Betreuung auf die Rechte des Betroffenen
Geschäftsfähigkeit
    Schwebend unwirksam
    Auf die Geschäftsfähigkeit eines Bürgers hat die Bestellung eines Betreuers keinen Einfluss. Der Betreute kann weiter rechtsgeschäftlich tätig werden, zum Beispiel Einkäufe tätigen, einen Handwerker beauftragen oder eine Wohnung mieten. Erst dann, wenn das Betreuungsgericht einen „Einwilligungsvorbehalt“ angeordnet hat, sind Verträge, die eine betreute Person ohne vorherige Zustimmung des Betreuers abschließt, schwebend unwirksam.
    Steht eine betreute Person unter „Einwilligungsvorbehalt“ und ist sie somit „geschäftsunfähig“, so sind ihre Willenserklärungen nichtig (§ 105 BGB). Es kommt nicht darauf an, ob die Willenserklärung rechtlich oder wirtschaftlich vorteilhaft ist oder nicht. Ein Rechtsgeschäft, das ein geschäftsunfähiger Betreuter abschließt, ist so zu behandeln, als wäre es nie zustandegekommen, und kann rückabgewickelt werden, das heißt, dass für den geschäftsunfähigen Betreuten rechtswirksam nur der Betreuer (innerhalb des vom Gericht übertragenen Aufgabenbereiches) handeln kann.
    Einkauf bis 40 Euro
    Von diesem Grundsatz gibt es eng begrenzte Ausnahmen. Wenn ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein sogenanntes Geschäft des täglichen Lebens tätigt, so gilt der geschlossene Vertrag,

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