Bis bald, Sharma!
es bei einem Nervenarzt - haha… Ich jammerte ihm alle möglichen Symptome vor, dass ich vor Gram und Kummer nicht mehr schlafen könne und ich Tag und Nacht weinen müsse, weil mein geliebter Mann nicht bei mir war und dass ich mich am liebsten umbringen würde, wenn ich nicht mit meinem Mann zusammen sein könne. Der Arzt stellte mir das lascheste Attest aus, das ich jemals in meinem Leben gesehen hatte und der Anwalt lachte darüber. Damit könne er nichts anfangen, sagte er, ich müsse schon was Stärkeres auffahren.
Mitte Oktober ging ich zu einem Neurochirurgen, bei dem ich früher in Behandlung war, wegen einem Bandscheiben vorfall, und bat ihn, mir ein „knallhartes“ Attest zu schreiben, damit sie meinen Mann nach Deutschland lassen. Das tat er dann netterweise auch. Am nächsten Tag brachte ich das Attest zu meinem Rechtsanwalt und bat ihn, möglichst schnell die Betretenserlaubnis für meinen Mann bei der Botschaft zu beantragen.
Wieder kamen bange Tage und Wochen des Wartens. Ende Oktober sollte die Erlaubnis möglicherweise ankommen.
Damit wir vor lauter Warten nicht verrückt wurden, sam melten wir unzählige reife und unreife Hagebutten und machten daraus rohe ungekochte Hagebuttenmarmelade mit Honig. Die aßen wir dann jeden Morgen zum Frühstück auf unserem selbstgemachten Brot. Die sonnigen Tage gingen langsam zu Ende, ein eisiger Wind zerzauste unsere Haare und die Last des ausbleibenden Visums drückte auf unser Gemüt. Ich wachte regelmäßig jede Nacht auf und konnte nicht mehr einschlafen. Sharma betete und betete. Was hatte das Schicksal mit uns vor?
Abends saßen wir am Lagerfeuer meines großen Sohnes und wärmten unsere traurigen Herzen. Wir erzählten uns spannende und gruselige Geschichten und vertrieben damit ein bisschen unsere Angst.
Ende Oktober erreichte uns die Nachricht:
BETRETENSERLAUBNIS ABGELEHNT!
Keine Begründung.
Der Rechtsanwalt versuchte erneut, diesmal ein Besuchervisum für meinen Mann zu beantragen. Wir erlebten schlimme Tage. Wir wussten nicht, was wir tun sollten. Warten oder lieber doch die Scheidung in Indien überprüfen lassen, damit es nicht noch länger dauerte. Die Behörden ließen nicht locker. Ausländerbehörde und Botschaft kämpften mit gemeinsamen Kräften gegen uns und gaben nicht nach.
Mitte November der nächste Schlag:
BESUCHERERLAUBNIS ABGELEHNT!
Die Krankheit einer Ehefrau sei kein Grund, den Mann nach Deutschland zu seiner Frau zu lassen. Er könne höchstens zu einer Beerdigung kommen. Aha … Willkommen Tod!
Die Behörden gaben keine Ruhe, sie wollten Sharmas sämtliche Papiere prüfen - Scheidung, Geburtsurkunde und andere.
Ich fragte bei meinem Rechtsanwalt nach, warum die Ausländerbehörde und die Botschaft sich mit der Prüfung von Sharmas Scheidungsurteils durch das Standesamt in Bay erisch Gmain nicht zufrieden geben wollten. Hierzu erfuhr ich Folgendes:
„Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Überprüfung des Landratsamtes Bayerisch Gmain lediglich auf die Ausstellung einer Ehefähigkeitsbescheinigung bezogen hat. Die deutsche Auslandsvertretung in Wien ist in keinerlei Hinsicht an das Ergebnis bzw. den Prüfumfang dieses personenstandsrechtlichen Verfahrens gebunden. Die am Visumverfahren beteiligten Behörden sind (auch nach Rücksprache mit dem Standesamt der Stadt Regensburg) der Ansicht, dass der Familienstand des Visumantragstellers vor der Eheschließung mit Frau M. in jedem Falle durch eine vertrauensanwaltliche Abklärung im Heimatland von Herrn M. zu überprüfen ist. Dabei ist darauf zu verweisen, dass auch der Familienstand des Betroffenen nach der Scheidung seiner ersten Ehe zu überprüfen ist.“
Die Behörden vertrauten Sharmas Papieren nicht. Genau so wenig wie ich.
Außerdem wurde für den 4. November vom Ausländer amt eine getrennte Ehegattenbefragung angesetzt, die wir verschieben mussten, da Sharma nicht schon wieder nach Wien fahren konnte. Anfang November erhielten wir einen Brief von der deutschen Botschaft aus Wien, in dem ein gewisser Herr Kummer uns Folgendes mitteilte:
„Nach meiner Einschätzung ist die inhaltliche Überprüfung der indischen Personenstandsurkunden erforderlich. Eine Sonderregelung für Ehescheidungen aus dem Punjab ist mir nicht bekannt. Ich bin gerne bereit, die Botschaft in Neu Delhi zu diesem Punkt um Auskunft zu bitten. Es ist sicher richtig, dass die Überprüfung einige Zeit beanspruchen wird. (ca. drei bis sechs Monate!) Umso mehr
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