C14-Crash
Synchronität«
[Schwabedissen 1983, 282 über den Master von »Kirnsulzbach«] kann sich im Nachhinein
als falsche Datierung erweisen [zusammenfassend z.B. Schmidt/Freundlich 1984, 234].
H.-U. Niemitz [1995; auch Illig 1991] hat für den Zeitraum der sogenannten Völ-
kerwanderungslücke zwischen dem Ende der Römerzeit (ca. 400 AD nördlich
der Alpen) und dem Frühmittelalter eine auffällige Häufung von Bedingungen
beschrieben, die auch nach den immanenten Kriterien für die Dendrochrono-
logie inakzeptabel sind, und die wahrscheinlich erst nach einer Loslösung
vom Primat »überlieferte Chronologie« durch andere Synchronlagen aufge-
löst werden könnten (vgl. Text zum Bild 2.12 ).
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C14-Crash
2.14 Widersprüche zwischen jahrgenauen Chronologien
Die Autoren dieser warvenchronologischen Studie von 1994 stel en eine Über-
einstimmung der C14-Werte in ihrer jahrgenauen Chronologie mit denen der
Dendrochronologie für die letzten 2.000 Jahre fest [Brauer et al. 1994, 329]. Bei
höherer Auflösung lassen sich für diesen Zeitraum al erdings Diskrepanzen von
mehreren C14-Jahrhunderten konstatieren, was für jahrgenaue Chronologien ei-
nerseits und unter strikter Gültigkeit des Simultanitätsprinzips andererseits nicht
akzeptabel ist. In einer der beiden Prämissen – in der Jahrgenauigkeit beider
Chronologien oder dem Simultanitätsprinzip – muß ein Fehler stecken. Unab-
hängig davon ergibt sich für den Zeitpunkt vor 2.500 BP ein Versatz der Kurven
von über 1.000 C14-Jahren, dessen Ursache »al erdings noch nicht genau be-
kannt« [329] sei.
Für diese warvenchronologische C14-Kalibrierkurve mußten »Messungen an
umgelagertem Material« ausgeschlossen werden. Es ist schon auffällig, daß zwi-
schen rund 4.000 und 9.000 BP nur ein Meßwert vorkommt. Deshalb fragen wir
uns auch, ob die Massierung der Meßwerte einschließlich des Anstiegs der Kurve
bei etwa 11.000 BP auf eine »Kalibrierung« am konventionellen Datum für den
Beginn des Postglazial zurückzuführen ist? Nachtrag zur Neuauflage: In einer spä-
teren Arbeit wurden Warven- und Baumringchronologie wieder zur Deckung
gebracht – ein starker Hinweis, wie unsicher die Interpretation jahrgenauer Ent-
stehung der Warven tatsächlich ist! (vgl Blöss/Niemitz 1998a; 1998b; auch Haj-
das et al. [1995, 75])
2. Geschichtliches – die Chronologie des Skandals
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Auf die Abhängigkeit von der Vordatierung angesprochen, versichern
Dendrochronologen gewöhnlich, daß die Stichhaltigkeit einer Hilfswissen-
schaft, die für die Vordatierung von Baumringsequenzen hinzugezogen
wurde, ohne Belang sei, da am Ende ausschließlich der methodisch hochver-
läßliche Maßstab der Dendrochronologie angelegt werde. Dem stehen sowohl
die offen verhandelten und hernach korrigierten als auch die nur indirekt zu
erkennenden Fehler und Widersprüche in den einzelnen Baumringchronologi-
en entgegen [Orcel 1985, 115; Baatz 1983, 719; Schmidt/Freundlich 1984, 233; Kromer et
al. 1996, 607]. Ebenso sei die Frage erlaubt, wozu man diese Hilfswissenschaft
überhaupt verwendet, wenn sie am Ende eigentlich doch nicht zur Wirkung
gekommen ist? Die Behauptung, daß Vorplazierungen durch C14 keinerlei
Vorentscheidung über die spätere Synchronlage beinhalte, ist schlicht falsch.
Wir möchten dem Leser ein drastisches Beispiel vor Auge führen, um die
Abhängigkeit der Dendrochronologie von C14 zu verdeutlichen (Bild 2.13 ):
Die Lage der schwimmenden Sequenz »C« der süddeutschen Eichenchronolo-
gie – sie umfasste seinerzeit [Becker 1980, 219] immerhin 2.350 Jahre – erhielt
eine erste zeitliche Verankerung auf der Basis des Fundamentalprinzips (prin-
zipiell eines C14-Werts) mit dem ungefähren Datum »900 v.Chr.« für den
jüngsten Ring. Nach dem Abgleich einer großen Anzahl zusammengehöriger
C14-Werte mit entsprechenden Werten einer bereits absolut datierten Ringse-
quenz jenseits des Atlantiks verschob sich dieses Datum um knapp 1.000 Jah-
re in die Vergangenheit. In der später erfolgten dendrochronologischen Ver-
zahnung verifizierte man die Treffsicherheit dieser gewaltigen Verschiebung
mit einer unscheinbaren Korrektur von weniger als 10 Jahren [Linick et al. 1985,
21]. Wenn die dendrochronologische Verzahnung über jeden Zweifel erhaben
wäre, dann wäre im Nachhinein wiederum das Simultanitätsprinzip aufs Glän-
zendste bestätigt. Da das Simultanitätsprinzip aber bei Lichte betrachtet
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