Cashkurs
zahlt.
Vorsicht Kommen Sie lieber nicht auf die Idee, mit einer zu niedrigen Angabe von Baukosten oder Wohnfläche den 1914er-Wert und damit die Versicherungsprämie zu drücken. Schon bei kleineren Brand-, Wasser oder Unwetterschäden kommt der Versicherungsgutachter und prüft, ob die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde. Wenn nicht, erfolgt wegen Unterversicherung auch dann ein Abzug bei der Auszahlung, wenn die eigentliche Deckungssumme noch lange nicht erreicht ist. Das bedeutet ganz konkret: Wenn der Gutachter feststellt, dass Sie die Baukosten um 20 Prozent zu niedrig angesetzt haben, um ein paar kleine Eurinchen an der Versicherungssumme zu sparen, wird er Ihren Wasserrohrbruch mit 20000 Euro Schaden am 400 Jahre alten Eichenparkett, das Sie extra aus einem rumänischen Schloss erworben haben, gnadenlos kürzen. Dann reicht es bei der Renovierung eben nur noch für Laminat »Hornbach«.
Die Wohngebäudeversicherung deckt alles ab, was zur Bausubstanz gehört. Die Definition ergibt sich meist aus der Frage, ob die Gegenstände fest mit dem Gemäuer verbunden sind oder nicht. So zählt beispielsweise ein Einbauschrank zur Bausubstanz, während normale Kleiderschränke nicht mitversichert sind, sondern zum Hausrat zählen. Versuchen Sie nicht zu diskutieren, dass der Kleiderschrank mangels Reinigung schon an der Wand festgekrustet war, Sie ziehen den Kürzeren. Versicherungsbedingungen sind ein gnadenloser und nicht immer logischer Dschungel.
Hier ein paar Schoten aus diesem Dschungel:
Versichert sind in der Standardpolice Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Allerdings gibt es Einschränkungen: So kommt es beim Blitzschlag darauf an, wo sich die Einschlagstelle befindet. Wurde das Haus direkt getroffen, zahlt die Versicherung durchgeschmorte Kabel oder die zerstörte Heizungssteuerung. Schlug der Blitz außerhalb des Hauses in das Leitungsnetz ein, sind die daraus entstehenden Schäden durch Überspannung nur versichert, wenn die entsprechende Klausel gegen Aufpreis in die Gebäudeversicherungspolice eingeschlossen wurde.
Versichert ist: Leitungs-, aber kein Regenwasser. So war bei mir direkt vor dem Haus ein Wassersiphonrohr gerissen und hat eine Kellerwand durchnässt. Wäre in diesen Siphon nur Regenwasser eingeleitet worden, hätte die Versicherung nichts bezahlt. Da aber auch ein Wasserhahn (Leitungswasser) zur Gartenbewässerung zu diesem Siphon ableitet, war es nun doch wieder ein Versicherungsfall. Was passiert wäre, wenn dieser Wasserhahn hingegen von einer Regenwasserzisterne gespeist worden wäre, habe ich dann lieber doch nicht mehr gefragt. Versicherungsfachleute müssen ganz besondere Menschen sein – aber das behauptet man ja auch von uns Börsianern.
Die Leitungswasser-Versicherung deckt ferner Schäden ab, die durch geplatzte Wasser- und Heizungsrohre, aber auch durch undichte Schläuche an Wasch- oder Geschirrspülmaschinen verursacht werden. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben – und das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Geschirrspülmaschine noch läuft, während Sie bereits in den Urlaub fahren. Wenn dann aufgrund eines Defektes die Wohnung überschwemmt wird, haben Sie Pech gehabt.
Je nach Region sind die Prämien unterschiedlich hoch, weil die Versicherer bei ihren Hochrechnungen die Schäden nicht bundesweit, sondern regional umlegen. So sind beispielsweise die Prämienanteile für die Sturmversicherung im windigen Norddeutschland höher als in Hessen oder Rheinland-Pfalz. Auch Größe und Bauqualität des Hauses fließen in die Prämienberechnung mit ein, ebenso die Bauweise des Daches und die Frage, ob das Gebäude gewerblich oder privat genutzt wird.
Nicht zur Gebäudeversicherung zählt die Deckung von Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben und Hexerei. Dafür ist eine eigenständige Elementarschaden-Versicherung nötig. Ein Abschluss ist jedoch ein schwieriges Unterfangen für diejenigen, die beispielsweise in hochwassergefährdeten Gebieten wohnen. Die meisten Versicherer schließen nämlich nur einen Vertrag ab, wenn in den vergangenen zehn Jahren kein entsprechender Schaden entstanden ist oder eine Einzelfallprüfung ergeben hat, dass das Schadensrisiko vergleichsweise gering ist. Das bedeutet in der Praxis: Diejenigen, die eine Versicherung gegen Hochwasserschäden am nötigsten brauchen (Mosel-Kellerrestaurant-Besitzer), werden mit hoher
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