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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Hingegen dürften Sie gute Chancen haben, in Hamburg eine Versicherung gegen Lawinenschäden oder Vulkanausbrüche zu erhalten. Versicherungen sind schon oft ein Übel, wenn auch leider ein notwendiges.
    Tipp  Wenn Sie bauen, sollten Sie vor dem Baubeginn praktisch als Vorstufe der Gebäudeversicherung eine Rohbau-Versicherung abschließen, mit der Schäden am Bau durch Brand, Blitzschlag oder Hagel gedeckt werden. Genauso wichtig beim Bauen ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung springt ein, wenn einem Dritten aufgrund der Fahrlässigkeit des Grundstücksbesitzers ein Schaden entstanden ist. So zum Beispiel, wenn die Schwiegermutter sich unbedingt selbst ein Bild von der ordnungsgemäßen Ausführung der Dachsparrenverschraubung machen will oder die Nachbarskinder einfach nicht einsehen wollen, dass die über Nacht zurückgelassene Kreissäge nicht für Laubsägearbeiten taugt. Weil der Grundstückseigentümer für alle Aktivitäten auf seiner Baustelle verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann, ist diese Versicherung ein Muss – vor allem auch weil die normale Privathaftpflicht-Police meist nur kleine Bauvorhaben abdeckt.

Private Krankenvollversicherung
    Die privaten Zusatzversicherungen, mit denen Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen können, habe ich ja bereits zerpflückt und in sinnvolle und unsinnige eingeteilt. Nun gibt es aber auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das gesetzliche Kassensystem komplett zu verlassen und eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Die Frage ist: Wer darf das tun – und lohnt es sich wirklich?
    Zunächst eines vorneweg: Wir müssen absolut keine Sorge vor einer Zweiklassengesellschaft oder gar Zweiklassenmedizin haben, die ist nämlich schon längst Realität. Was sich bei manchem Arzt abspielt, könnte glatt aus einem Dokumentarfilm über Südafrikas Apartheidsregime stammen.
    Ich kenne Ärzte, die haben zwei Wartezimmer. Eines mit engen Plastikstühlen und uralten Fernsehzeitschriften, ein anderes mit Ledersesseln und den dazugehörigen Fernsehern. Natürlich diskret durch schwere Vorhänge vom Pöbel getrennt. Eines für die Kassenpatienten (die einen Termin frühestens in zehn Wochen erbetteln können) und eines für die Privatpatienten (»Sie können morgen früh gleich vorbeikommen.«). Auf diese »Vergünstigungen« kann man getrost verzichten, aber auf die notwendige Behandlung nicht.
    Ganz abgesehen davon, dass zahllose Ärzte inzwischen überhaupt keine Kassenpatienten mehr behandeln, steht den Kassenpatienten oft nur eine sehr eingeschränkte Auswahl von Behandlungsmethoden zur Verfügung. Manch mögliche Heilung oder Linderung bleibt der »Holzklasse« verwehrt oder muss separat bezahlt werden. Alle Menschen sind vor Gott gleich, aber nicht vor der deutschen Gesundheitsindustrie.
    Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung nur möglich, wenn Ihr Einkommen über der – Achtung Beamtendeutsch! – Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG ) liegt. Für das Jahr 2011 liegt diese Grenze bei 49500 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr. Selbständige können zumeist wählen, ob sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat versichern. Eine besondere Regelung gilt für Beamte: Für diese Berufsgruppe übernimmt der Staat im Rahmen der sogenannten Beihilfe einen großen Teil der Krankheits- oder Behandlungskosten. Für den Rest muss eine private Krankenversicherung mit einem speziellen Beamtentarif abgeschlossen werden.
    Bei der Ermittlung der Höhe der Versicherungsbeiträge verwenden die privaten Krankenversicherer ein komplett anderes System als die gesetzlichen Krankenkassen. Während sich der Kassensatz auf das Einkommen bezieht – und damit die Bezieher niedriger Einkommen auch weniger Beitrag zahlen –, richtet sich der Beitrag bei privaten Versicherern unabhängig vom Einkommen nach dem Alter des Versicherten, seinen eventuellen Vorerkrankungen und dem Geschlecht. Wie sich das mit Artikel 3 des Grundgesetzes verträgt, ist ein Thema, das die Versicherungen gerade mit den Richtern diskutieren.
    »Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« Doch das nur am Rande.
    Auch müssen bei den Privaten im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung Ehepartner ohne eigene Einkünfte

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