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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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anderen Riester-Sparplan fließt, können Sie die Zulage retten.
Sie ziehen als Rentner ins Ausland um und sind nicht mehr in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das kostet Sie die bisher gutgeschriebenen Riester-Zulagen.
Sie sterben und Ihre Angehörigen lassen sich das Vertragsguthaben auszahlen.
Sie lassen sich bei Rentenbeginn mehr als 30 Prozent des Guthabens sofort auszahlen und wandeln nur den weniger als 70-prozentigen Rest in eine Rentenversicherung um.
Sie kaufen sich von dem Riester-Geld den dringend notwendigen dritten Flachbild-Fernseher für die Kellerbar.
    Tipp  Weil Sie bei einer »schädlichen Verwendung« Ihre Zulagen in den Kamin stecken können, sollten Sie nicht einmal eine Sekunde daran denken, Ihr Riester-Guthaben vor der Rente auch nur mit spitzen Fingern anzutasten. Tun Sie bis zum Rentenbeginn einfach so, als würden Sie das Geld nicht besitzen – das ist die sicherste Methode, um dem Verlust der Zulagen zu entgehen.
    Wer überhaupt riestern darf
    Riestern dürfen viele, aber nicht alle. Am wenigsten Gedanken müssen Sie sich machen, wenn Sie Arbeitnehmer sind, denn dann gehören Sie auf jeden Fall dazu. Auch diejenigen, die sogenannte Lohnersatzleistungen beziehen, können Riester-Zulage erhalten. Das sind zum Beispiel Empfänger von Elterngeld, Krankengeld sowie Arbeitslosengeld und Hartz IV  – wobei sich bei Letzteren die berechtigte Frage stellt, ob sie sich das Riesterspar-Minimum von 60 Euro im Monat überhaupt leisten können.
    Und: Auch Beamte dürfen die finanziellen Annehmlichkeiten des Riester-Sparens in Anspruch nehmen. Hier dürfte sich allerdings die Notwendigkeit – zumindest bislang noch – dank üppiger Pensionsaussichten relativ in Grenzen halten.
    Selbständige sind dagegen zunächst einmal vom Kreis der Riester-Berechtigten ausgeschlossen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Sie als selbständiger Kreativer in der Künstlersozialkasse versichert sind oder als Landwirt bzw. Handwerker der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, dann dürfen auch Sie einen Riester-Sparplan unterschreiben und die Zulagen kassieren.
    Welche Anlageprodukte in Frage kommen
    Ohne Zertifikat geht nichts: Dieser urdeutsche Grundsatz gilt auch beim Riestern. Und so können Sie nur dann die Zulage bekommen, wenn der dazugehörige Sparvertrag mit Stempel und Aktennummer von Vater Staat als riestertauglich eingestuft worden ist. Der Anbieter muss bei solchen Anlageprodukten flexible Einzahlungen ermöglichen und – das dürfte eine der für Anleger wichtigsten Klauseln sein – garantieren, dass beim Erreichen des 60. Lebensjahrs zumindest die in den Vertrag eingezahlten Guthaben noch vorhanden sind.
    Vorsicht  Das Argument des Kapitalerhalts sollten Sie nicht überbewerten, denn gerade beim langfristigen Sparen ist diese »Garantie« von Jahr zu Jahr weniger wert. Schuld daran ist die Inflation, die am Geldwert knabbert wie der Rost am alten Auto. 2 Prozent Inflation lassen einen Kapitalwert von 1000 Euro im Lauf von 25 Jahren auf real nur noch knappe 610 Euro schrumpfen. Das Geld auf Ihrem Konto wird natürlich nicht weniger, aber in 25 Jahren können Sie mit 1000 Euro nur noch Waren kaufen, für die Sie heute 610 Euro bezahlt hätten. … wenn es den Euro dann überhaupt noch gibt und die Inflationsrate zwischenzeitlich nicht ganz andere Drehzahlen annimmt.
    Riester ist nicht gleich Riester. Die Riester-Angebote lassen sich in drei Anlagekategorien aufteilen: den Banksparplan, das Fondssparen und den Versicherungssparplan. Natürlich käme noch das Wohn-Riestern hinzu, aber das erkläre ich besser an späterer Stelle im Zusammenhang mit der Baufinanzierung.
    Riester-Banksparpläne sind am einfachsten zu durchschauen, denn sie funktionieren wie ein ganz normaler Ratensparvertrag –mit dem Unterschied, dass die Einzahlungen variieren können und der undurchsichtige laufzeitabhängige Bonus entfällt. Die Riester-Banksparpläne werden zumeist variabel verzinst und entweder an die Umlaufrendite am Anleihenmarkt oder an eine Mischung von kurz- und langfristigen Marktzinsen gekoppelt. Die Entwicklung Ihres Geldes ist somit abhängig von der Gesamtentwicklung am Geldmarkt. Die meisten Banken verlangen keine Verwaltungsgebühren – und wenn, dann liegen sie bei moderaten 10 bis 15 Euro pro Jahr. Höhere Gebühren werden nur dann fällig, wenn Sie den Vertrag kündigen und dann mit dem Guthaben zu einem anderen Anbieter umziehen. Größtes Manko: Nur wenige Banken,

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