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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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scheinbar großzügigen Zuschüsse im Rentenalter über eine höhere Besteuerung wieder zurückholt. Ja, so isser der Staat, oder wie man bei uns im Süden sagt: »’s gibt nix umsonst, der Herr Schenker ist schon lange g’storben!«
    Lassen wir mal die Frage nach der persönlichen Lebenserwartung außer Acht, obwohl Sie mit ein bisschen Sport und dem Verzicht auf die Zigaretten Ihre Rendite vermutlich gewaltig steigern könnten, und wenden uns den Kosten und der Besteuerung im Rentenalter zu. Die nachfolgenden Rechenbeispiele sind stark vereinfacht, damit sie besser nachvollziehbar sind. Allzu sehr ins Detail zu gehen ist ohnehin fragwürdig, weil weder die langfristigen Renditen und schon gleich gar nicht die steuerliche Situation in 20 oder 30 Jahren vorhersagbar sind.
    Das nachfolgende Beispiel ist – ich gebe es zu – kompliziert, soll aber detailliert zeigen, dass das Totschlagargument »Außer Riester gibt es keine vernünftige Altersvorsorge« nicht stimmt. Wenn Ihnen die Beweisführung zu dröge ist, dann blättern Sie einfach weiter bis zum Ende der Tabelle auf Seite 111 und lesen die Moral von der Geschichte.
    Nehmen wir also an, Sie stehen vor der Entscheidung, einen Riester-Fondssparplan oder einen ungeförderten Sparplan – zum Beispiel mit börsennotierten Indexfonds (auch » ETF « genannt, mehr dazu später im Kapitel »Börsengehandelte Indexfonds als kostensparende Alternative«) – einzurichten. Möglicherweise können Sie aufgrund der geringeren Nebenkosten und der besseren Flexibilität mit einem ETF -Sparplan langfristig 5 Prozent Rendite herausholen, während der Riester-Sparplan nur 3 Prozent bringt, aber dafür im Schnitt zu einem Viertel über die Zulage gespeist wird. Das könnte dann bedeuten, dass Sie sich dank der Zulage eine jährliche Riester-Rate von 1000 Euro und bei einem ETF -Sparplan nur 750 Euro leisten können. Dann sieht die erste Rechnung so aus:
     
    Riester-Fonds
ETF -Sparplan
Eigene Sparleistung pro Jahr
750 Euro
750 Euro
Zulage/Steuerersparnis
250 Euro
0 Euro
Gesamte Sparleistung pro Jahr
1000 Euro
750 Euro
Sparplanrendite
3 %
5 %
Guthaben nach 25 Jahren
37 553 Euro
37 585 Euro
     
    Trotz deutlich niedrigerer Sparleistung hat jetzt der ETF -Sparplan sogar einen winzigen Tick besser abgeschnitten – aber Moment mal: War da nicht was mit der Abgeltungsteuer?
    Richtig: Das Riester-Guthaben lassen wir mal so stehen und rechnen nach, was der Fiskus kassiert, wenn es die Abgeltungsteuer in 25 Jahren noch in heutiger Form geben sollte. Dabei unterstellen wir eine steuerschonende Vorgehensweise, indem Sie das ETF -Guthaben beispielsweise über drei Jahre verteilt auflösen und damit Reserven beim Sparerpauschbetrag in Höhe von insgesamt 2000 Euro nutzen können. Wie gesagt: Alles ist eine Hypothese, aber nicht unrealistisch.
     
    Riester-Fonds
ETF -Sparplan
Summe der Sparraten
25000 Euro
18750 Euro
Zinsen, Dividenden und Gewinne
12553 Euro
18835 Euro
Sparerpauschbetrag
0 Euro
2000 Euro
abgeltungsteuerpflichtig
0 Euro
16835 Euro
Abgeltungsteuer inkl. Soli in %

26375 %
Abgeltungsteuer in Euro

4440 Euro
Verbleibendes Guthaben
37 553 Euro
33 145 Euro
     
    Also doch lieber Riester-Sparen? Nicht so hastig, denn wenn Sie Ihr Guthaben in eine Monatsrente umwandeln, werden die Auszahlungen unterschiedlich besteuert. Die Riester-Rente ist in voller Höhe steuerpflichtig, während Sie bei einer privaten Leibrente nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern müssen.
    Eine kurze Erläuterung hierzu: Der Ertragsanteil unterstellt, dass Sie das Rentenguthaben aus komplett versteuertem Einkommen gebildet haben und die Rentenzahlung nicht nur aus Erträgen, sondern auch aus nicht zu versteuerndem Kapitalverzehr besteht. Im Paragraph 22 des Einkommensteuergesetzes gibt es eine Tabelle, die abhängig vom Alter bei der ersten Rentenzahlung den Ertragsanteil festlegt. Dabei gilt: Je älter der Versicherte bei Beginn der privaten Rentenauszahlung ist, umso niedriger wird der Ertragsanteil. Bei einer Erstauszahlung mit 65 Jahren gelten nur 18 Prozent der Privatrente als steuerpflichtiges Einkommen.
    So, und daraus resultiert nun unser nächstes Kunststück bei der Rentenakrobatik. Nehmen wir an, dass Sie als Rentner einmal inklusive Solidaritätszuschlag einen persönlichen Einkommensteuersatz von 27 Prozent haben.
     
    Riester-Rente
Privatrente
Rentenguthaben
37553 Euro
33145 Euro
daraus resultierende Monatsrente
208 Euro
184 Euro
davon steuerpflichtig
208 Euro
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