Cashkurs
lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Maximal 30 Prozent des Endguthabens dürfen entnommen werden, der Rest muss in eine Rente umgewandelt werden. Wird dieses Limit überschritten, muss der Sparer die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Die Rürup-Rente: Nur für wenige interessant
Bert Rürup war bis Februar 2009 einer der »Wirtschaftsweisen«, die der Bundesregierung ökonomischen Rat liefert. Darüber hinaus leitete er die Rürup-Kommission, die ebenfalls im Auftrag der Bundesregierung das System der deutschen Rentenversicherung auf den Prüfstand stellte. Und als ob das noch nicht genug wäre, stand er mit seinem Namen Pate für die Rürup-Rente, die neben betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente die dritte Alternative bei der staatlich geförderten Altersvorsorge darstellt.
Allerdings ist Rürup in Bezug auf die Altersvorsorge der am wenigsten attraktive Kerl bei der Damenwahl: Man nimmt ihn nur, wenn man an die anderen beiden nicht rankommt.
Die Rürup-Rente, die häufig auch als »Basisrente« bezeichnet wird, ist nämlich eine ziemlich unflexible Rentenversicherung. Zwar können die Beiträge während der Ansparphase verändert werden, doch ab Rentenbeginn ist es vorbei mit der Flexibilität. Das Rürup-Rentenguthaben kann nur in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden, eine 30-prozentige Sofortauszahlung wie bei der Riester-Rente ist nicht drin. Eine Weiterzahlung nach dem Ableben des Rentners an die Hinterbliebenen ist nur dann möglich, wenn eine extra Hinterbliebenenversicherung mit abgeschlossen wurde. Und Sie vermuten richtig: Die kostet. Beim Inhalt der Sparverträge gilt dasselbe wie bei Riester-Versicherungen: Man weiß nicht genau, was drin ist und welche Kosten der Anbieter für sich selbst und für seine Vertriebstruppen abzweigt.
Die Einzahlungen in die Rürup-Rente können im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dabei gibt es ziemlich komplizierte Regelungen, die ich an dieser Stelle vereinfacht wiedergeben möchte.
Zunächst einmal gilt, dass Ledige bis zu 20000 Euro und Verheiratete bis zu 40000 Euro pro Jahr als Aufwendungen für die Altersvorsorge im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen können. Aber: Der volle Abzug ist erst im Jahr 2040 möglich, und vorher gibt es stufenweise Abschläge. Für das Jahr 2011 lassen sich 72 Prozent der Einzahlungen geltend machen, im Jahr 2012 sind es 74 Prozent und so weiter. Nein, ich habe mich nicht verrechnet: Ab 2020 steigt der Satz nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr, und damit ist die volle Abzugsfähigkeit erst 2040 erreicht.
Vorsicht Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fließen in den 20000-Euro-Sonderausgabentopf, so dass für gesetzlich Versicherte von vornherein nicht allzu viel Spielraum bleibt, um die Steuervorteile der Rürup-Rente zu nutzen.
Für wen kommt dann die Rürup-Rente überhaupt in Frage? Zielgruppe sind in erster Linie die Selbständigen, die sich komplett aus der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet haben und weder Riester-Rente noch betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Hier macht es Sinn, über einen Rürup-Rentenvertrag zumindest das Existenzminimum im Rentenalter abzudecken. Wer den Begriff »Basisrente« in diesem Sinne interpretiert, ist auf der richtigen Spur. Allzu viel Kapital sollten Sie jedoch mit dieser Vorsorgeform nicht binden, denn außer einer festen Monatsrente im Rentenalter hat Ihnen das Rürup-Sparen nichts zu bieten.
Der Kosten- und Steuerkrimi
Der Mörder ist immer der Gärtner, und am Ende war’s doch der Butler: So wie ein Krimi oft ganz anders ausgeht, als man denkt, ist es auch bei der Altersvorsorge. Die Steuervorteile nehme ich mit, denkt der Sparer und unterschreibt den Vertrag, der mit so schönen Begriffen wie »FörderRente« oder »Riester Meister« daherkommt. Wenn der Staat beim Sparen Zulagen zahlt oder Steuervorteile gewährt, dann muss ja die Rendite am Ende zwangsläufig höher sein als bei einem normalen Anlageprodukt ohne Förderung – diese Annahme ist ebenso simpel wie falsch.
Falsch ist sie, weil die Gesamtrendite einer Rentenversicherung nicht nur vom Anlagegeschick des Versicherers und den staatlichen Zulagen bestimmt wird, sondern vor allem von der Frage, wie lange der Versicherte lebt.
Falsch ist sie, weil ungünstige Kostenstrukturen die staatlichen Bonbons schneller auflutschen können, als dem Anleger lieb ist.
Und sie ist falsch, weil sich Vater Staat die
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