Cashkurs
wird die Risikolebensversicherung für die Absicherung der Familie, vor allem dann, wenn Schulden aus einer Baufinanzierung vorhanden sind. Wenn es Ihnen nur darum geht, dass Ihre Angehörigen im Fall Ihres Ablebens schuldenfrei sind, können Sie Versicherungskosten sparen, indem Sie eine Versicherung mit jährlich fallender Deckungssumme abschließen.
Tipp Denken Sie nicht nur an den Hauptverdiener in der Familie. Wenn Sie kleine Kinder haben, kann auch der Tod des in der Erziehungspause befindlichen Lebenspartners zu finanziellen Einschnitten führen, weil dann der Hauptverdiener möglicherweise seine Arbeitszeit reduzieren muss. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine sogenannte »verbundene Risikolebensversicherung« abzuschließen, bei der beide Lebenspartner in einer Police versichert sind. Im Falle des unerwünschten Dahinscheidens eines Partners kann der andere sich um die Kinder kümmern und den Abgelebten in dankbarer Erinnerung behalten.
Hausratversicherung
Was würden Sie nach einem Zimmerbrand tun? Wenn jetzt Ihre Antwort lautet: »Dann gehe ich zu Ikea und kaufe mir ein paar neue Möbel«, dann zählen Sie wahrscheinlich nicht zur Zielgruppe für die Hausratversicherung. Diese Versicherung ersetzt bei Brand, Naturkatastrophen oder Einbruch zerstörte oder gestohlene Einrichtungsgegenstände und wird damit umso sinnvoller, je wertvoller Ihre Wohnungseinrichtung ist.
Zum Hausrat, den die Versicherung ersetzt, zählen beispielsweise Möbel, Kleidungsstücke sowie Haushalts- und Arbeitsgeräte. Nur eingeschränkt versichert ist im Haushalt befindliches Bargeld, das meist nur bis zu einer Obergrenze von 1000 Euro mitversichert ist. Besonders ärgerlich für Erna Kapulke und ihren Stapel Scheine. Ähnliches gilt für Sparurkunden oder andere Wertpapiere, wo die Grenze üblicherweise bei 2500 Euro liegt. Wertsachen wie Schmuck, Kunstwerke oder Sammlungen sind bis zu einer Grenze von 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme mitversichert.
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erstellen in mühseliger Kleinarbeit eine Inventarliste, an deren Ende eine Gesamtsumme errechnet wird, oder Sie wählen eine Quadratmeterpauschale. Die erste Variante empfiehlt sich nur, wenn Sie besonders hochwertigen Hausrat haben und diesen in vollem Umfang absichern wollen. Bei der zweiten Variante werden in der Regel 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche als Versicherungssumme eingesetzt, ohne dass konkrete Einzelwerte ermittelt werden. Wichtig ist für Sie als Kunde, dass der Versicherer Ihnen dann bestätigt, dass keine »Unterversicherung« vorliegt.
Vorsicht Den Tatbestand der Unterversicherung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Schadensfall kommt nämlich ein Gutachter und prüft, ob die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der Einrichtung entspricht. Falls nicht, wird die Erstattung prozentual gekürzt. Konkret: Sie haben als Versicherungssumme 20000 Euro angegeben, aber Ihr Hausrat hat einen tatsächlichen Wert von 40000 Euro. Dann erhalten Sie bei einem Schaden von 5000 Euro nur 2500 Euro ersetzt. Wenn die Versicherung bestätigt, dass keine Unterversicherung vorliegt, darf sie solche Kürzungen nicht vornehmen und zahlt bis zum Erreichen der Deckungssumme ohne Abzug.
Wenn Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie Vorsicht walten lassen, um insbesondere bei Diebstahl den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Wenn Sie beispielsweise die Haustür nur zugezogen und nicht extra abgeschlossen haben, schauen Sie bei einem Einbruchdiebstahl meist in die Röhre. Auch wenn mitversicherte Gepäckstücke oder Fahrräder geklaut werden, lässt Sie die Versicherung genau in den typischen Situationen hängen: Wenn das Gepäck auch nur kurze Zeit unbeaufsichtigt war oder das Fahrrad beim Brötchenholen nicht abgeschlossen vor der Bäckerei stand, können Sie den Versicherungsschutz vergessen.
Rechtsschutzversicherung
Mehr als 1,5 Millionen Streitfälle landen Jahr für Jahr vor den bundesdeutschen Zivilgerichten. Rein statistisch gesehen, steht damit jeder Deutsche ein Mal in seinem Leben vor dem Kadi – sei es als Angeklagter oder als Kläger. Ob Kündigungsschutzklage, Scheidung, gestohlener Gartenzwerg oder dichtes Auffahren auf diesen elenden Mittelspurschleicher: So mancher Amtsrichter fühlt sich angesichts der Schwemme an Verfahren wie eine Henne in der Legebatterie.
Kein Wunder, dass die Rechtsschutzversicherung
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