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Darf ich meine Oma selbst verbrennen?

Darf ich meine Oma selbst verbrennen?

Titel: Darf ich meine Oma selbst verbrennen? Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Wilhelm
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Onkel?«
    »Wees isch net.«
    »Hmm, haben Sie vielleicht die Grablage?«
    »Awwa sischa doch!«
    »Und würden Sie mir die auch sagen?«
    »Hajo, Moment ämohl, Sekündsche …, also der liescht … direkt newer der Tante.«
    »Das meinte ich eigentlich nicht mit Grablage, aber vielleicht kommen wir mit der Tante weiter, wie hieß die denn?«
    »Auch Meier!«
    »Dacht’ ich mir. Und mit Vornamen?«
    »Hedwig oder Hannelore, is’ die Tante vunn meiner Frau.«
    »Haben Sie nicht vielleicht doch die Grablage? Wir schreiben die auf alle Schreiben und Rechnungen mit drauf. Das heißt dann zum Beispiel ›Feld 33, Abteilung AF , Grab 21‹.«
    »Ach so, warum sagen Sie des denn net gleisch? Mooomentsche, Sekündsche, kann sich nur noch um Tage handeln, hehehe, hohoho, hahaha … So, jetzat, do heb isch was: ›Feld 12, Abteilung Eff-Eff, Grab 16‹.«
    »Augenblick, ich tippe das mal ein … Feld 12, Abt. Friedrich-Friedrich, Grab 16 … Sind Sie sicher, dass das stimmt? Laut Computer liegt da nämlich ganz jemand anders.«
    »Zwölf, Eff-Eff, 16.«
    »Ich hab jetzt nochmals geschaut, das ist das Urnengrab von jemand anders, stimmt denn das, was Sie mir sagen?«
    »Zwölf, Eff-Eff, 16, steht so uff Ihrem Schreibe oben rechts.«
    »Genau, das steht immer oben rechts in so einem kleinen grauen Kasten.«
    »Sach isch doch. 12, Eff-Eff, 16.«
    »Also Feld ein-zwo, Abteilung Friedrich-Friedrich, Grab eins-sechs?«
    »Sag isch doch schunn die gonze Zeit
zwelfe, Eff Eff, sechzähne!
«
    »Wie gesagt, ich finde da nichts Passendes, ich wiederhole nochmals vorsichtshalber: zwölf, Friedrich-Friedrich, sechzehn.«
    »Genau, awwa mit Vogel-Effs, des sinn zwee Vogel-Effs!«

[home]
Dialoge –
zum Sterben schön
    A bgesehen von Telefongesprächen gibt es immer wieder auch mehr oder weniger abstruse Dialoge und Begebenheiten mit und unter Kunden. Und die Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, sind natürlich auch immer für eine Geschichte gut.
    Einige davon habe ich im Folgenden zusammengestellt.

Ich geh da doch nicht dran!
    Ein paarmal habe ich ja schon davon berichtet, dass wir im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Sterbefalls auch die Ab- und Ummeldungen vornehmen. Ganz selbstverständlich gehören die Meldungen an die Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenstelle dazu. Außerdem beantragen wir für die Angehörigen eventuelle Lebensversicherungen und bieten an, Vereinsmitgliedschaften, Clubzugehörigkeiten usw. zu kündigen oder – je nach Wunsch – auf die Witwe umzumelden.
    Im günstigsten Fall bringt uns der Hinterbliebene einen sorgfältig geführten Ordner mit allen notwendigen Dokumenten, manchmal hat der Verstorbene auch eine Liste mit entsprechenden Hinweisen hinterlassen, aber in den meisten Fällen ist es doch eher eine Schublade aus dem Wohnzimmerschrank oder ein Pappkarton voller ungeordneter Unterlagen, die uns da gebracht wird.
    Wir wühlen uns dann geduldig da durch, erfassen alle Mitgliedschaften und Verträge und besprechen mit der Familie, was behalten und was abgemeldet werden soll.
    Seit ein, zwei Jahren gehören da verstärkt auch Handy-Verträge dazu. Wir können ein Lied davon singen, wie schwer sich manche Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter damit tun, ihre Kunden – wiewohl verstorben – aus den Verträgen zu entlassen. Oft stellt man sich, trotz zugesandter Sterbeurkunde, einfach taub und versucht, noch zwei, drei Rechnungen mit Grundgebühren einzufordern. Manchmal geht es aber auch darum, dass der Verstorbene vor nicht allzu langer Zeit ein neues kostenloses Handy bekommen hat und sich verpflichtet hatte, zwei Jahre lang weiterhin Kunde bei diesem Anbieter zu bleiben.
    Nu isser aber tot und kann aus durchaus nachvollziehbaren Gründen seinen allfälligen Gesprächsverpflichtungen in Form von etwaigen Mindestumsätzen nicht mehr nachkommen. Das sehen manche Anbieter durchaus ein, verzichten auf alle weiteren Ansprüche und beenden den Vertrag. Andere allerdings möchten dann gerne von den Hinterbliebenen zumindest eine anteilige Kaufpreisentschädigung für das Handy. Das bedeutet im Klartext, dass man sagt, der Kunde habe das an sich vierhundert Euro teure Handy gratis bekommen, könne die Monatsgebühren ja nun nicht mehr entrichten, also müsse man noch zweihundert Euro Abstandssumme zahlen.
    Es ist oft sehr viel Hartnäckigkeit vonnöten, um da das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
    Im Falle des verstorbenen Metzgermeisters Franz Grobschlacht lief es etwas anders. Da

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