Das aktuelle Erbrecht
Erbausgleich beansprucht haben. Solche Kinder können Sie aber selbstverständlich testamentarisch bedenken. Dies verstößt jedoch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so der EGMR: Der Gesetzgeber muss handeln und Abhilfe schaffen.
Wird Ihr Ehegatte Alleinerbe?
Sie meinen, Ihre Rechtslage im Erbfall sei problemlos, schließlich verbleibe die gesamte Erbschaft beim überlebenden Ehegatten? Sie irren, und dieser Irrtum könnte Ihnen und Ihrem Ehegatten allerhand Ärger bereiten.
Praxis-Tipp:
Wer kinderlos verheiratet ist und möchte, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird, sollte sofort seinen letzten Willen niederlegen. Am besten als gemeinschaftliches Testament mit dem Ehegatten zusammen.
Gibt es noch Verwandte der zweiten Ordnung? Dann erbt der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge nicht allein, ihm steht nur die Hälfte zu, und die Hälfte erhöht sich um ein Viertel, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Außerdem erhält er zusätzlich den „Voraus“, das sind die „zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände“. Behalten darf er zudem die Hochzeitsgeschenke . Ansonsten aber sind die Eltern des Verstorbenen, dessen Geschwister oder seine Neffen und Nichten mit einem Viertel dabei.
Wie vermeiden Sie Familienzwist?
Unangenehm ist nicht nur, dass Verwandte, die Sie vielleicht seit Jahren nicht mehr gesehen haben, ein Viertel der Erbschaft erhalten und den überlebenden Ehegatten mit Geldforderungen in Nöte bringen. Mit der gesetzlichen Erbfolge könnten Sie auch Zwist unter den Verwandten gesät haben, unter denen möglicherweise sehr unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wem das Viertel eigentlich zusteht. Dies herauszufinden ist, wie wir gesehen haben, bisweilen nicht ganz einfach. Gibt es gleich nahe Verwandte, müssten diese sich das Viertel teilen, und Ihr Gatte hätte nicht nur einen, sondern gleich mehrere Miterben .
Das kann zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringen, weil die Miterbengemeinschaft vielfach zum gemeinsamen Handeln, häufig sogar zur Einstimmigkeit gezwungen ist. Der überlebende Ehegatte hat plötzlich gleich mehrere Blutsverwandte des Verstorbenen mit am Tisch sitzen, die ihr Mitspracherecht ausüben wollen.
Wichtig: Denken Sie nur an Folgendes: Verteilt werden kann nur, was übrig bleibt, nachdem die Nachlassschulden beglichen sind. Was aber sind Nachlassschulden? Für den überlebenden Ehegatten kann das anders aussehen als für die Verwandten, die in erster Linie eine schöne Summe Geld heraushaben möchten.
Was wird aus dem Hausgrundstück?
Sind Sie gemeinsam mit dem Ehegatten Eigentümer eines Hausgrundstücks, so sind besondere Probleme bei gesetzlicher Erbfolge nahezu unausweichlich. In den Nachlass fällt nur die Grundstückshälfte des Verstorbenen, dennoch sind die miterbenden Verwandten mit einem Bruchteil am Grundstück beteiligt.
Wenn der überlebende Gatte die Fenster erneuern, das Dach decken oder eine Wohnung neu vermieten will, braucht er die Zustimmung der Miterben .
Natürlich wird er versuchen, sie auszuzahlen. Hat er dafür überhaupt Geld? Und welcher Betrag ist angemessen? Das hängt ab vom Wert des Grundstücks, über den man endlos streiten kann. Selbst ein Sachverständigengutachten gibt nicht immer hinreichend sichere Auskunft.
Praxis-Tipp:
Bitte beachten Sie: Nur durch ein Testament können Sie diesen Streit vermeiden. Eine Eigentümergemeinschaft kann, wenn es keine Einigung gibt, nur durch eine Zwangsversteigerung aufgelöst werden. Damit Ihr Gatte nicht um seine Wohnung bangen muss, sollten Sie es nicht dazu kommen lassen!
Achtung: Wenn Sie Grundbesitz im Ausland haben, ist es nicht in allen Fällen sicher, dass die Grundstücke nach deutschem Recht vererbt werden. Es gibt ausländische Rechtsordnungen, die auf dem Vorrang ihrer Vorschriften bestehen (z. B. Frankreich). Wenn Sie Ärger aus dem Wege gehen wollen, müssen Sie bei einem Notar „vor Ort“ eine testamentarische Verfügung nach den dort geltenden Regeln verfassen.
Haben Sie einen Betrieb oder eine freiberufliche Praxis? Auch dann sollten Sie die gesetzliche Erbfolge möglichst ausschließen. Wenn Ihr Gatte überlebt, wird er versuchen, zu verpachten oder zu verkaufen. Dabei ist er vielleicht bereit, Abschläge beim Preis hinzunehmen gegen eine günstige monatliche Pacht oder gegen andere Vorteile. Die Verwandten als Miterben wollen wahrscheinlich nur möglichst viel Bargeld und
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