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Das aktuelle Erbrecht

Das aktuelle Erbrecht

Titel: Das aktuelle Erbrecht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Herbert und Malte B. Bartsch
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oftmals Steuersünden aus der Vergangenheit an den Tag. Insbesondere unvollständige Einkommensteuererklärungen werden offenbar. Für die Erben bedeutet das vielfach, dass sie nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch die vorenthaltene Einkommensteuer einschließlich Hinterziehungszinsen und Säumniszuschlägen zahlen müssen. Die Meldung der Banken und Lebensversicherungen kann nur unterbleiben, wenn der Wert der bei ihnen verwahrten Wirtschaftsgüter nicht über 5 000 Euro liegt.
    Auch der Notar muss melden
    Bedenken Sie bitte auch, dass der Notar verpflichtet ist, die Finanzbehörden über eine Schenkung, die er beurkundet hat, zu unterrichten. Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Ehegatten ein Grundstück übertragen wollen, so ist dies nur in Form der notariellen Beurkundung möglich. Auch wenn Sie Ihr Handelsgeschäft auf ein Kind übertragen wollen, werden Sie meist ohne notarielle Beurkundung nicht auskommen. Der Notar ist verpflichtet, den Vorgang den Finanzbehörden offenzulegen.
    Wichtig: Während längerer Ehe, meist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft , hat ein Ehegatte Vermögen erworben, während der andere „nur“ im Haushalt tätig war. Nur durch diese Arbeitsteilung war der Vermögenserwerb möglich. Dies erkennt der Vermögende an, indem er Teile seines Vermögens übereignet. Dieses Rechtsgeschäft kann steuerfrei sein. Der Bundesfinanzhof hat es wiederholt anerkannt.
    Zugewinnausgleich bleibt schenkungsteuerfrei
    Eine weitere Möglichkeit, wie Eheleute Steuern sparen können, wird als „ Zugewinn - oder Güterstandsschaukel “ bezeichnet. Darunter ist folgende Situation zu verstehen: Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe hat einer der Eheleute ein hübsches Sümmchen verdient, während sich der andere „nur“ um den Haushalt gekümmert und daher kaum eigenes Vermögen erwirtschaftet hat. Die Zugewinngemeinschaft und damit ein Anspruch des Überlebenden auf Ausgleich des Zugewinns entsteht allerdings nicht nur durch den Tod eines Ehegatten. Vielmehr können die Eheleute noch zu Lebzeiten die Auflösung der Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Das funktioniert aber nur, wenn die Ehegatten ihren Güterstand durch notariellen Vertrag formell beenden. In diesem notariellen Vertrag kann zudem eine Summe zum Ausgleich des Zugewinns festgesetzt werden, die der vermögende Ehegatte an seinen Partner zu zahlen hat. Dieser Betrag unterliegt keiner Steuer.
    Dies hat auch Nachteile, denn einerseits verringert sich unter Umständen der Pflichtteil des länger lebenden Ehegatten im Fall des Todes des anderen. Zudem nimmt ein Ehegatte mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft nicht mehr am Vermögenszuwachs des Ehepartners teil. Aber auch diese Nachteile können verhindert werden:
    Die Eheleute vereinbaren notarielle Gütertrennung , setzen den Anspruch auf den Zugewinnausgleich fest, wobei danach, wiederum durch notarielle Vereinbarung, Zugewinngemeinschaft vereinbart wird (Güterstandsschaukel). Das ist nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs (ZErb 2005, 419) zulässig.
    Doch Vorsicht: In Fachkreisen war in jüngster Zeit immer wieder davon die Rede, dass dem Bundesfinanzhof inzwischen erhebliche Bedenken an seiner eigenen Rechtsprechung gekommen sind. Lassen Sie einige Zeit zwischen Beendigung der Zugewinngemeinschaft und deren erneuter Begründung vergehen, etwa ein Jahr. So kann der Verdacht eines Gestaltungsmissbrauchs möglicherweise verhindert werden.

Checkliste: Erbschaftsteuer
    Checkliste: Erbschaftsteuer
Bei der Erbschaftsteuer werden nahe Angehörige und der Ehegatte durch beträchtliche Freibeträge sowie eine vorteilhafte Steuerklasse begünstigt. Letzteres gilt nicht für eingetragene Lebenspartner. Gewisse Vermögenswerte sind von der Erbschaftsteuer ganz befreit, so nunmehr auch das selbstgenutzte Familienwohnheim, wenn dieses vom überlebenden Ehepartner beziehungsweise den Kindern zehn Jahre lang weiter bewohnt wird. Mit der günstigen Bewertung von Immobilien hat das ein Ende, da diese jetzt mit ihrem Verkehrswert der Steuer unterliegen.
Schenkungen zu Ihren Lebzeiten werden wie Erbschaften besteuert. Alle zehn Jahre können Sie die Freibeträge voll in Anspruch nehmen.
Bei Ihrem Tod ist die Bank verpflichtet, dem Finanzamt zu melden, welche Guthaben Sie unterhalten haben. Dann werden Unehrlichkeiten offenbar, und die Erben können mit Nachforderungen beispielsweise vorenthaltener Einkommensteuer konfrontiert werden. Auch ein

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