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Das aktuelle Handbuch Testament

Das aktuelle Handbuch Testament

Titel: Das aktuelle Handbuch Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler
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gemeinschaftlichen Ehegattentestament gilt das im Prinzip auch. Allerdings müssen beide Eheleute beim Tod des Erstverstorbenen unterschrieben haben, sonst wird es nichts mit der gegenseitigen Erbeinsetzung.
    Beispiel:
    Die Ehefrau eines Erblassers hatte den Text für ein gemeinschaftliches Testament niedergeschrieben, aber nicht unterzeichnet. Ihr Mann hatte dagegen den Zusatz zu dem Text „Hiermit schließe ich mich den Verfügungen dieses Testamentes an“ handschriftlich ergänzt und unterschrieben. Der Mann starb. Die erst später nachgeholte Unterschrift der Frau nützte ihr nichts. Das Testament war unwirksam.
    Zeit- und Ortsangabe
    Von Gesetzes wegen sollen Sie auf dem Testament angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort Sie es niedergeschrieben haben.
    Aber auch ohne diese Angaben ist ein Testament wirksam. Dennoch sollten Sie diese Angaben machen. Dies ist aus folgendem Grund wichtig: Bestehen mehrere Testamente, gilt grundsätzlich das zuletzt geschriebene Testament. Bei Testamenten ohne Zeitangaben können Zweifel aufkommen, welches Testament gilt.
    Gibt es unter mehreren Testamenten solche ohne Zeitangaben und solche mit Zeitangaben, gilt dasjenige mit Zeitangabe.
    Leserliche Schrift
    Dies ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Dennoch der nachdrückliche Tipp an all diejenigen, die um ihr „kompliziertes Schriftbild“ wissen. Geben Sie sich beim Verfassen Ihres Testaments Mühe, möglichst leserlich zu schreiben. Ein nicht lesbares Testament ist im Extremfall sogar unwirksam. So hat jedenfalls ein Gericht entschieden, als nicht einmal ein Schriftsachverständiger das Testament entziffern konnte.
    Checkliste: Form des Testaments
Ist das Testament vollständig handschriftlich von Ihnen geschrieben?
Haben Sie das Testament selbst unterschrieben?
Steht die Unterschrift am Ende des Testaments?
Haben Sie Datum und Ort angegeben?
Ist das Testament lesbar?

Was wird vererbt?
    Was zum Nachlass gehört
Was nicht zum Nachlass gehört
    Vererbt wird der sogenannte Nachlass , auch Erbmasse genannt. Zum Nachlass gehören das gesamte Vermögen und die Rechte des Erblassers einschließlich seiner Verbindlichkeiten (also Schulden ). Weiterhin gehören auch Rechtsverhältnisse zum Nachlass, die nicht auf Vermögen gerichtet sind.
    Was zum Nachlass gehört
    Dies ist eine nur beispielhafte Aufzählung, die bei Weitem nicht vollständig ist:
Hausgrundstück samt dessen Belastungen (z. B. Hypothek, Grundschuld)
Wertpapiere
Anteile an einem Handelsgeschäft
Bankkonten, soweit sie dem Erblasser gehörten
Forderungen des Erblassers, z. B. aus Darlehen
Einkommensteuer für Einkünfte des Erblassers
Öffentlich-rechtliche Ansprüche, falls nichts anderes geregelt ist
    Wichtig:
    Verheiratete Erblasser bzw. deren Erben bedenken oft nicht, dass insbesondere bei Immobilien nur der Miteigentumsanteil in den Nachlass fällt. Gehört das Familienheim der Ehefrau ohnehin schon zur Hälfte, geht es beim Nachlass des Mannes nur um dessen Miteigentumsanteil, nicht um das ganze Haus.
    Praxis-Tipp:
    Für die Frage, ob in Ihrem konkreten Fall auch Anteile an einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, Partnerschaftsgesellschaft, KG) zum Nachlass gehören, fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt. Meistens ist dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt. Sie sollten dennoch stets den Fachmann zu Rate ziehen.
    Was nicht zum Nachlass gehört
    Zu nennen sind:
Der Betrag aus der Lebensversicherung an den Bezugsberechtigten, der im Versicherungsvertrag angegeben ist
Mitgliedschaften in Vereinen
Renten
Unterhaltsansprüche
    Praxis-Tipp:
    Wenn Sie Ihren Erben in guter Erinnerung bleiben wollen, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse anzulegen. Orientieren Sie sich dabei zum Beispiel an dem nachfolgenden Muster oder nutzen Sie es direkt.
    Vermögensübersicht Stand:
Bebaute Grundstücke
Wert in Euro
Einfamilienhaus in 
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Flurstücknr. 
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Eigentumswohnung in 
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Flurstücknr. 
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Mehrfamilienhaus in 
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Flurstücknr. 
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Unbebaute Grundstücke
Grundstück in 
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Flurstücknr. 
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Grundstück in 
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Flustücknr. 
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Bewegliches Vermögen
Kraftfahrzeug 1
 
Kraftfahrzeug 2
 
Sammlungen
 
Schmuck
 
Kunstgegenstände
 
Teppiche
 
Möbel
 
Sonstiges
 
Geldvermögen
Girokonto bei 
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 Bank
Kontonr. 
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Sparbuch

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