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Das aktuelle Handbuch Testament

Das aktuelle Handbuch Testament

Titel: Das aktuelle Handbuch Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler
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an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Das aktuelle Erbschaftsteuerrecht seit 2009
    Sonderfall Familienheim
Steuersätze
Pflegepauschbetrag
Steuerstundung bei Grundvermögen
Steuerbefreiung für Baudenkmäler
Unternehmerisches Vermögen
    Mit Wirkung ab 01.01.2009 wurde das Erbschaftsteuerrecht wie folgt reformiert:
    Freibeträge
Erbe
Freibetrag ab 01.01.2009
Freibetrag bis 31.12.2008
Ehegatten
500.000 Euro
307.000 Euro
Kinder
400.000 Euro
205.000 Euro
Enkel
200.000 Euro
51.200 Euro
Übrige Personen der Steuerklasse I
100.000 Euro
51.200 Euro
Personen der Steuerklasse II
20.000 Euro
10.300 Euro
Personen der Steuerklasse III
20.000 Euro
5.200 Euro
    Seit 2010 sind auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Ehegatten gleichgestellt und können den Freibetrag von 500.000 Euro in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt rückwirkend seit dem 01.01.2009 in allen Fällen, in denen der Erbschaftsteuerbescheid am 14.12.2010 noch nicht bestandskräftig war.
    Praxis-Tipp:
    Wenn Sie im Hinblick auf die früheren Freibeträge Ihr Vermögen testamentarisch verteilt haben, sollten Sie diese Verteilung noch einmal überprüfen. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater zurate.
    Sonderfall Familienheim
    Die Vererbung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten oder an einen eingetragenen Lebenspartner ist steuerfrei. Voraussetzung: Das Objekt wird nach Erwerb zehn Jahre lang von dem Erwerber selbst zu Wohnzwecken genutzt. Die Vererbung einer selbst genutzten Wohnimmobilie an Kinder oder an Kinder verstorbener Kinder (= Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist) ist bis zu einer Fläche von 200 qm steuerfrei. Auch hier ist Voraussetzung, dass der Erwerber das Familienheim zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzt.
    In beiden Fällen gilt: Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn das Familienheim innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet wird. Eine Ausnahme von der Nachversteuerung besteht für den Fall, dass die Selbstnutzung aus zwingenden objektiven Gründen aufgegeben wird. Hierunter fallen zum Beispiel Tod oder erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3).
    Steuersätze
    Die Reform begünstigt Ehegatten, Kinder und Enkel. Sie benachteiligt Nichten, Neffen und Geschwister durch erhebliche Anhebung der Steuersätze .
Steuersätze ab 2009 Euro-Beträge bis einschließlich
I (bisher)
II (bisher)
III (bisher)
75.000 (52.000)
7 (7)
15 (12)
30 (17)
300.000 (256.000)
11 (11)
20 (17)
30 (23)
600.000 (512.000)
15 (15)
25 (22)
30 (29)
6.000.000 (5.113.000)
19 (19)
30 (27)
30 (35)
13.000.000 (12 783.000)
23 (23)
35 (32)
50 (41)
26.000.000 (25 565.000)
27 (27)
40 (37)
50 (47)
über 26.000.000
30 (30)
43 (40)
50 (50)
    Pflegepauschbetrag
    Alle Erben, die den Erblasser vor seinem Tod gepflegt haben, können wegen eines höheren Pflegepauschbetrages bis zu 20.000 Euro (bisher 5.200 Euro) steuerfrei erhalten, wenn das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist.
    Steuerstundung bei Grundvermögen
    Bei Erwerb von vermieteten Wohnimmobilien/eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. Wohnungseigentums kann die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahren gestundet werden, wenn anderenfalls zur Entrichtung der Erbschaftsteuer das Grundstück veräußert werden müsste. Bei Erwerb von Todes wegen erfolgt die Stundung zinslos.
    Steuerbefreiung für Baudenkmäler
    Die (teilweise) Steuerbefreiung für Baudenkmäler wird von 60 Prozent auf 85 Prozent erhöht.
    Unternehmerisches Vermögen
    Für unternehmerisches Vermögen gibt es bei Betriebsfortführung unter bestimmten Voraussetzungen Steuerverschonung bzw. Steuervergünstigungen.

Nutzen Sie unsere Vorschläge für Ihr individuelles Testament
    Hinweis: Ein Testament müssen Sie in jedem Fall eigenhändig, also handschriftlich verfassen (siehe §  2247 BGB, abgedruckt unter Kapitel 5).
    Wichtig:
    Diese Vorschläge sollen Ihnen nur als Anregung dienen. Sie sind nicht dazu gedacht, von Ihnen inhaltsgleich übernommen zu werden. Jeder Sachverhalt ist in gewisser Hinsicht einzigartig. Ein Einheitstestament kann also den speziellen Fall kaum treffen. Nutzen Sie die jeweils folgenden Leerzeilen zum Entwurf Ihrer individuellen Formulierung.

Vorschlag für ein einfaches Testament
    Mein Testament
    Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meinen Sohn David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zum Alleinerben meines ganzen Vermögens ein. Er war der einzige, der mich auch noch bis zum

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